Ein alltägliches Bild im Supermarkt: Bevor man sich für eine Ware entscheidet, nimmt man sie in die Hand und studiert das Etikett darauf. Danach tappt man aber immer noch im Dunkeln, was beispielsweise die Herkunft betrifft. Nach dem jüngsten Lebensmittelskandal, bei dem Tausende von Menschen durch Erdbeeren aus China von einem aggressiven Magen-Darm-Virus befallen waren, schaut man wieder öfter hin, was im Einkaufswagen landet. Nur leider sind die Informationen auf den Etiketten häufig äußerst dürftig.
Das Problem ist der EU längst bekannt und es wurden auch schon Maßnahmen ergriffen. Man führte nämlich drei verschiedene Gütezeichen ein. Diese offenbaren allerdings große Schwächen, denn zum einen kennt sie kaum einer und zum anderen werden sie von den wenigen Eingeweihten mit großer Wahrscheinlichkeit falsch verstanden.
In der Abteilung für Obst und Gemüse findet sich der Kunde noch relativ gut zurecht. Auf den dort zu lesenden Schildern steht neben dem Preis zumeist ebenfalls das Herkunftsland. In allen anderen Abteilungen wird es aber schon wesentlich schwieriger, eindeutige Informationen zum Ursprung des Lebensmittels zu erhalten.
Laut einer aktuellen Umfrage schauen über 50 Prozent der Verbraucher nach der Herkunft des Produkts. Knapp 80 Prozent der Befragten sind sogar bereit, mehr auszugeben, wenn das Lebensmittel aus der Region kommt. Dazu müsste man dies allerdings erst einmal erkennen können. In den meisten Fällen ist es für den Kunden unmöglich, Genaueres zum Herkunftsland zu erfahren. Umso mehr Zutaten enthalten sind, umso komplizierter wird es. Die Etiketten auf Tiefkühlkost oder Konserven enthalten in der Regel überhaupt keine Aussage darüber, woher die Zutaten stammen.
Um die Qualität eines Lebensmittels einschätzen zu können, vergibt die EU Gütesiegel. Eines davon ist „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.). Dahinter verbergen sich Lebensmittel, die eng mit einer bestimmten Region und den dort angebauten landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder allgemein dort erzeugten Rohstoffen in Verbindung stehen. Das wären zum Beispiel Nürnberger Rostbratwürste oder Lübecker Marzipan. Man sollte also davon ausgehen können, dass diese Lebensmittel aus einheimischen Rohstoffen entstanden sind. Dem ist aber nicht so. Die mit dem g.g.A.-Gütezeichen gekennzeichneten Lebensmittel müssen lediglich eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet durchlaufen. So könnten etwa die Tiere für das Fleisch der Bratwürste aus dem Ausland stammen und nur die Weiterverarbeitung des Fleisches hier erfolgen.
Eigentlich sollten mit der Einführung des g.g.A.-Zeichens die Marken gestärkt werden, große Unternehmen aber missbrauchen dieses Siegel nur allzu gern zu ihrem Vorteil. Für den Schwarzwälder Schinken werden die Tiere zum Beispiel aus großen Schweinemastbetrieben in Dänemark eingeführt. Nur das Fleisch wird im Schwarzwald gepökelt und geräuchert. Trotzdem darf das Etikett der EU verwendet werden.
Die beiden anderen Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ g.t.S. – sind wesentlich schwieriger zu ergattern. Ersteres ist auf 29 deutschen Produkten zu finden. Definiert ist es so: „Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgen“. Demzufolge muss das Produkt tatsächlich alle Produktionsschritte im angegebenen Gebiet durchlaufen.
Auf Traditionen baut das Etikett „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) auf. Die Erzeugnisse müssen traditionell zusammengesetzt und traditionell hergestellt sein. Bisher hat kein deutsches Produkt dieses Siegel erhalten. In der EU gibt es insgesamt 38 Lebensmittel mit dieser Kennzeichnung, darunter der italienische Mozzarella und der spanische Serrano-Schinken.
Bildquelle: © veit kern / Pixelio.de