Harte Zeiten kommen nach Willen der EU auf die Hersteller von Babynahrung und Nahrung für Menschen mit Gesundheitsproblemen wie etwa Allergiker zu. In erster Lesung wurde vor zwei Wochen eine Verordnung im Europäischen Parlament verabschiedet, die eine Verschärfung der Auszeichnungen auf den oben genannten Lebensmitteln vorsieht. Die Angaben auf den Etiketten sollen zukünftig „genau, klar und leicht verständlich“ sein.
Das verhielt sich in der Vergangenheit leider anders und manch junger Mutter stand die pure Verzweiflung ins Gesicht geschrieben angesichts des großen Angebots an Babygläschen, die aber auf den Etiketten wenig Aussagekraft über ihren Inhalt bereithielten. Was bedeutet nun wieder das Sternchen hinter den Zutaten? Wie hoch ist der Gehalt an Zucker? Gerade letzterer kommt oft zu kurz. Das liegt daran, dass zwar auf Kristallzucker verzichtet wird, allerdings werden dafür reifere Früchte mit einem höheren Fruchtzuckergehalt zur Herstellung verwendet. Inzwischen weiß man aber, dass es kaum Unterschiede zwischen beiden Zuckerarten gibt. Manchmal wird sogar extra Fructose zugesetzt, der Zuckergehalt also noch einmal erhöht. Der Hinweis „Ohne Zusatz von Zucker“ wird häufig mit dem Hinweis ergänzt „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“. Wie hoch der Zuckergehalt letztendlich ist, bleibt aber im Dunkeln, zumal einige Früchte mehr, andere weniger Fruchtzucker enthalten. Dem Verbraucher wird somit nur die Information zur Verfügung gestellt, dass auf die weitere Zugabe von Zucker verzichtet wurde, der Gehalt an Zucker muss deshalb allerdings nicht zwangsläufig niedrig sein. Hier sieht die EU Handlungsbedarf.
Auch die Angaben für Allergiker fallen in der Regel auf den Lebensmitteletiketten recht dürftig aus. Durch knappe Hinweise in Form von beispielsweise „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ wird der Betroffene zur Vorsicht gemahnt, nähere Informationen gibt es aber nicht. Die Grenzen zwischen für Allergiker geeignet und nicht geeignet fließen ineinander. Eine klare Trennung wird nicht erreicht. Entweder ist man also bereit, das Risiko einzugehen oder man lässt lieber gleich die Finger davon, um keine Gefahr für die Gesundheit heraufzubeschwören.
Prekär ist die Situation weiterhin bei Milchpulver. „Idealisierende“ Werbung soll gemäß der EU-Regelung untersagt werden. Dazu zählen beispielsweise Babyfotos. Die Vorteile des Stillens für Säuglinge sind inzwischen umfangreich wissenschaftlich belegt, ein Milchpulver kann Muttermilch in keinem Falle das Wasser reichen. Des weiteren müssen die Aussagen auf den Verpackungen verständlicher und klarer werden. Steht etwa auf der Vorderseite in größerer Schrift „Zur alleinigen Ernährung mit der Flasche“ und auf der Rückseite oder in kleinerer Schrift vorne weiter unten „auch zum Zufüttern“ könnte das zu Irritationen führen. Darf man diese Milch jetzt nur verwenden, wenn man sein Kind ausschließlich mit der Flasche ernährt oder kann man sie auch zum Zufüttern beim Stillen nutzen?
Viel Text auf den Etiketten ist zudem nicht gleichzusetzen mit einem hohen Informationsgehalt. Er kann auch wissentlich zur Verwirrung des Verbrauchers eingesetzt werden. Das ist eine durchaus gängige Praxis. Man spricht dann von einer sogenannten Blendung. Damit das Produkt in ein positives Licht gestellt wird, erfolgt die Vermischung von Inhaltsangaben und Werbung. Dies ist zwar bei den strengen Vorgaben für die Etikettierung von Babynahrung schwieriger, aber ganz unmöglich ist es nicht. Auch darum wird eine Änderung der Etiketten angestrebt. Zur Minimierung von Gesundheitsgefahren strebt man eine vollständige Aufklärung des Verbrauchers an.
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