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Aufkleber, Fahnen, Car-Bikinis – was darf während der WM ans Auto?

Aktuell ist die ganze Welt im Fußballwahn. Auch die Autos werden entsprechend der Nationalität geschmückt. In Deutschland gelten diesbezüglich strenge Regeln. Aufkleber, Fahnen, Car-Bikinis, was ist eigentlich während der WM erlaubt?

575683_web_R_K_B_by_Dominik Pöpping_pixelio.deDie Fußball-WM in Brasilien hat uns derzeit fest im Griff. Das sieht man vor allem auf den Straßen. Unsere Autos sind perfekt, um das Mitfiebern mit unserer Nationalelf zu symbolisieren. Ausreichend Möglichkeiten dazu gibt es genug. Überaus beliebt sind die sogenannten Car-Bikinis. Das sind die praktischen Überzieher für die Außenspiegel in unseren Landesfarben. Sie sind klein, beeinträchtigen nicht die Sicht und verfehlen dennoch nicht ihre Wirkung. Eigentlich ideal, um sich als Deutschlandfan zu outen. Allerdings sind die Car-Bikinis nicht für jedes Fahrzeug geeignet. Vor allem bei neueren Automodellen muss man vorher testen, dass sie keine integrierten Blinker verdecken. Ist das der Fall, sollte man auf diese Art von Autoschmuck besser verzichten.

Mindestens genauso beliebt wie die Car-Bikinis sind die Fähnchen für die Autoscheiben. Sie werden einfach eingeklemmt und stören keinen. Das gilt aber nur solange, wie sie an der für sie vorgesehenen Stelle bleiben. Leider sind die Fähnchen oft aus billigem Material hergestellt, das leicht abknickt und die Fahnen fliegen im hohen Bogen davon. Geschieht das während der Fahrt und wird dadurch ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen, haftet der verursachende Autofahrer. Wer nicht auf seinen Fanschmuck verzichten möchte, kann bei derartig gelagerten Schadenfällen auf seine Kfz-Haftpflichtversicherung bauen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Vor einer Autobahnfahrt sollten die Fahnen unbedingt entfernt werden. Den höheren Geschwindigkeiten können selbst hochwertige Fahnen in den seltensten Fällen trotzen und es ist kaum vermeidbar, dass die Halterungen abknicken. Gehen die Fahnen auf der Autobahn verloren, behindern andere Autofahrer oder provozieren gar einen Unfall, ist das grobe Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nicht.

Steht ein Einbruch oder ein Diebstahl des Wagens im Zusammenhang mit den Autofahnen, kann das ferner eine Leistungsverweigerung der Versicherung nach sich ziehen. Beim Einklemmen der Fahnen in die Scheiben entsteht ein Spalt, der potentiellen Dieben ihr Vorhaben wesentlich erleichtert. Der Besitzer muss sich im Schadenfall gleichfalls grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und das wirkt sich auf die Schadenregulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Entweder erfolgt eine Minderung oder eben die komplette Verweigerung einer Zahlung.

Und noch etwas sollte man zu Fahnen während der Fußball-WM wissen: Wird ein Sieg mit einem Autokorso durch die Stadt gefeiert und dabei vom Beifahrer oder einem Fondspassagier eine große Fahne aus dem Fenster geschwenkt, bleibt für den Fahnenschwenker die Gurtpflicht bestehen. Zwar lässt die Polizei bei einer langsamen Fahrt auch mal Gnade vor Recht ergehen, doch darauf verlassen sollte man sich nicht. Es kann durchaus passieren, dass eine Geldstrafe verhängt wird.

Nichts zu befürchten hat man dagegen bei Nummernschildhaltern und Radkappen in Nationalfarben. Bei Folien für die Heckscheiben ist deren Transparenz zu beachten. Sie dürfen keinesfalls die Scheiben so sehr verdunkeln, dass es zu Sichtbeeinträchtigungen für den Fahrer kommt. Kleine Aufkleber in einer Ecke der Heckscheibe, auf der Heckklappe oder auf den Türen werden nicht beanstandet. Wer mag, darf sich sogar sein Auto in schwarz-rot-gold lackieren. Solange die Sicht frei ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, ist nahezu alles erlaubt. Dass man als Fahrer keinen Alkohol zu sich nimmt, sollte selbstverständlich sein. Wird man unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt, sollte man trotz WM nicht auf Milde bei der Polizei hoffen.

Bildquelle: © Dominik Pöpping / Pixelio.de