Categories
Aufkleber

Aufkleber, Fahnen, Car-Bikinis – was darf während der WM ans Auto?

575683_web_R_K_B_by_Dominik Pöpping_pixelio.deDie Fußball-WM in Brasilien hat uns derzeit fest im Griff. Das sieht man vor allem auf den Straßen. Unsere Autos sind perfekt, um das Mitfiebern mit unserer Nationalelf zu symbolisieren. Ausreichend Möglichkeiten dazu gibt es genug. Überaus beliebt sind die sogenannten Car-Bikinis. Das sind die praktischen Überzieher für die Außenspiegel in unseren Landesfarben. Sie sind klein, beeinträchtigen nicht die Sicht und verfehlen dennoch nicht ihre Wirkung. Eigentlich ideal, um sich als Deutschlandfan zu outen. Allerdings sind die Car-Bikinis nicht für jedes Fahrzeug geeignet. Vor allem bei neueren Automodellen muss man vorher testen, dass sie keine integrierten Blinker verdecken. Ist das der Fall, sollte man auf diese Art von Autoschmuck besser verzichten.

Mindestens genauso beliebt wie die Car-Bikinis sind die Fähnchen für die Autoscheiben. Sie werden einfach eingeklemmt und stören keinen. Das gilt aber nur solange, wie sie an der für sie vorgesehenen Stelle bleiben. Leider sind die Fähnchen oft aus billigem Material hergestellt, das leicht abknickt und die Fahnen fliegen im hohen Bogen davon. Geschieht das während der Fahrt und wird dadurch ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen, haftet der verursachende Autofahrer. Wer nicht auf seinen Fanschmuck verzichten möchte, kann bei derartig gelagerten Schadenfällen auf seine Kfz-Haftpflichtversicherung bauen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Vor einer Autobahnfahrt sollten die Fahnen unbedingt entfernt werden. Den höheren Geschwindigkeiten können selbst hochwertige Fahnen in den seltensten Fällen trotzen und es ist kaum vermeidbar, dass die Halterungen abknicken. Gehen die Fahnen auf der Autobahn verloren, behindern andere Autofahrer oder provozieren gar einen Unfall, ist das grobe Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nicht.

Steht ein Einbruch oder ein Diebstahl des Wagens im Zusammenhang mit den Autofahnen, kann das ferner eine Leistungsverweigerung der Versicherung nach sich ziehen. Beim Einklemmen der Fahnen in die Scheiben entsteht ein Spalt, der potentiellen Dieben ihr Vorhaben wesentlich erleichtert. Der Besitzer muss sich im Schadenfall gleichfalls grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und das wirkt sich auf die Schadenregulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Entweder erfolgt eine Minderung oder eben die komplette Verweigerung einer Zahlung.

Und noch etwas sollte man zu Fahnen während der Fußball-WM wissen: Wird ein Sieg mit einem Autokorso durch die Stadt gefeiert und dabei vom Beifahrer oder einem Fondspassagier eine große Fahne aus dem Fenster geschwenkt, bleibt für den Fahnenschwenker die Gurtpflicht bestehen. Zwar lässt die Polizei bei einer langsamen Fahrt auch mal Gnade vor Recht ergehen, doch darauf verlassen sollte man sich nicht. Es kann durchaus passieren, dass eine Geldstrafe verhängt wird.

Nichts zu befürchten hat man dagegen bei Nummernschildhaltern und Radkappen in Nationalfarben. Bei Folien für die Heckscheiben ist deren Transparenz zu beachten. Sie dürfen keinesfalls die Scheiben so sehr verdunkeln, dass es zu Sichtbeeinträchtigungen für den Fahrer kommt. Kleine Aufkleber in einer Ecke der Heckscheibe, auf der Heckklappe oder auf den Türen werden nicht beanstandet. Wer mag, darf sich sogar sein Auto in schwarz-rot-gold lackieren. Solange die Sicht frei ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, ist nahezu alles erlaubt. Dass man als Fahrer keinen Alkohol zu sich nimmt, sollte selbstverständlich sein. Wird man unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt, sollte man trotz WM nicht auf Milde bei der Polizei hoffen.

Bildquelle: © Dominik Pöpping / Pixelio.de

Categories
Aufkleber

Aufkleber auf dem Auto? Auch beim UEFA Champions League Finale erlaubt

Es ist unglaublich, aber dennoch wahr: Morgen werden der FC Bayern München und Borussia Dortmund den Sieg in der UEFA Champions League unter sich ausmachen. Ein deutsch-deutsches Finale – für viele noch immer ein unfassbares Ereignis! Beide Mannschaften konnten den Titel schon einmal für sich verbuchen. In der Saison 1996/97 setzte sich Borussia Dortmund durch, in der Saison 200/01 durften die Bayern jubeln.

Ganz Fußballdeutschland wird morgen Abend wie gebannt vor den Fernsehgeräten sitzen und dem Ende der Partie mit Spannung entgegensehen. Jeder hat dabei seinen Favoriten. Die Anhänger des Siegers werden nach dem Spiel bis in die frühen Morgenstunden hinein feiern, um ihre Mannschaft zu ehren. Solange alles im Rahmen abläuft, ist das kein Problem. Da es inzwischen zum guten Ton gehört, auf der Straße Autokorsos zu bilden und gemeinsam mit anderen Autofahrern und Passanten den Sieg zu würdigen, gibt der ADAC im Vorfeld bereits Tipps, wie man dabei Ärger mit den Ordnungshütern vermeidet.

Gemäß § 30 der StVO sind Autokorsos eigentlich nicht erlaubt, denn man macht dabei beim Benutzen eines Fahrzeugs unnötig Lärm und fährt unnütz hin und her. In Ausnahmesituationen wie etwa dem deutsch-deutschen Champions League Finale im Londoner Wembley Stadion lässt die Polizei allerdings Gnade vor Recht ergehen, sofern sich an die Verkehrsregeln gehalten wird und der Fahrer nicht alkoholisiert ist. Während dem Fahren in einem Autokorso ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dabei dürfen sich die Insassen abschnallen. Sobald der Korso aber verlassen wird und die Geschwindigkeit zunimmt, gilt wieder die allgemeine Anschnallpflicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt auch bei Schadenfällen während eines Autokorsos ein. Voraussetzung ist, dass kein Mitverschulden des Fahrers, der Fahrzeuginsassen oder weiterer Unfallbeteiligter vorliegt. Ist man beispielsweise in dem Falle nicht angeschnallt, wird einem eine Mitschuld von der Versicherung vorgeworfen.

Zahlreiche Fragen tauchen als Fan ferner häufig bei der Gestaltung des Autos auf. Darf ich Fähnchen und Aufkleber anbringen oder gar mein Fahrzeug komplett in den Farben meines Vereins lackieren? Letzteres ist in der Regel problemlos möglich. Vorschriften zur Farbgestaltung eines Autos gibt es nicht. Allerdings darf die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt sein und es darf vom Fahrzeug keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Bei der Fahrzeuglackierung tritt eine solche Problematik selten auf. Bei Fahnen und Autoaufklebern ist das aber eine andere Sache. Während der Fahrt ist es unter anderem verboten, eine große Flagge aus dem Fenster zu halten, die womöglich noch an einer langen Stange angebracht ist. Eine solche Fahne birgt gleich mehrere Gefahrenquellen. Auf der Autobahn können selbst kleine Fähnchen zum Risiko werden. Deshalb wird empfohlen, noch vor der Auffahrt auf die Autobahn die Fahnen abzunehmen. Ab 90 km/h wird es selbst für festangebrachte Fähnchen kritisch. Sie können sich lösen und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Bei Aufklebern gilt grundsätzlich, dass sie nicht die Sicht des Fahrers einschränken dürfen. Zwar darf man seine Sympathie für den Verein bekunden, jedoch darf der entsprechende Aufkleber zum Beispiel nicht die gesamte Heckscheibe abdecken. Desweiteren sind Aufkleber an den Seitenscheiben nur in bestimmten Maßen zugelassen. Beschränkt sich etwa beim vorgeschriebenen Schulterblick die Sicht auf einen Aufkleber, kann das unter Umständen zu einem Bußgeld oder zur Anrechnung einer Mitschuld bei der Kfz-Versicherung führen.

Bildquelle: © unopaella / Pixelio.de