Viele Winterreifen unterliegen einem Tempolimit. Dies vergessen manche Autofahrer ganz gerne. Ungeachtet der Witterungsverhältnisse und der Leistungsgrenze der Reifen wird trotzdem Gas gegeben. Das ist nicht nur für Leib und Leben gefährlich, unter bestimmten Umständen kann auch ohne Unfall ein Verwarnungsgeld drohen. Liegt nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der des Fahrzeuges, muss der Fahrer stets einen Hinweis darauf in seinem Blickfeld haben. Da der Winter Deutschland derzeit im Griff hat, nahm der TÜV Nord diesen Umstand zum Anlass, um an diese Pflicht zu erinnern. Genüge getan wird ihr mit einem Aufkleber oder einem anderweitigen Hinweis im Cockpit des Fahrzeugs.
Fehlt ein solcher Warnhinweis und wird das Auto mit den Winterreifen zur Hauptuntersuchung vorgestellt, wird die begehrte Plakette nicht vergeben: Das Auto ist durch den fehlenden Aufkleber mit einem erheblichen Mangel belastet. In der Folge ist eine erneute Vorführung nach Abstellung des Mangels notwendig, was wiederum mit einem höheren Zeit- und Geldaufwand einhergeht. Aber auch ohne die Notwendigkeit, im Winter TÜV zu erhalten, sollte die Hinweispflicht auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle droht bei einem nicht vorhandenen Aufkleber oder Ähnlichem ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.
Überhaupt ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch nicht in allen Köpfen angekommen. Wer nun denkt, ich fahre im Winter mit Sommerreifen und brauche deshalb auch keinen Höchstgeschwindigkeitshinweis im Innenraum, begibt sich auf ein noch gefährlicheres Terrain. Hierbei handelt es sich um einen Verkehrsverstoß, für den der Fahrer und nicht der Halter haftbar gemacht wird. Geahndet wird er mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert man aufgrund einer falschen Bereifung den Verkehr, werden gar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Seit 2010 ist per Gesetz festgelegt, wann ein Auto mit Winterreifen ausgestattet sein und welche Eigenschaften ein solcher aufweisen muss. So ist das Fahren mit Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben. Reifen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, sind als M+S-Reifen gekennzeichnet. Sie sind sowohl als reine Winterreifen als auch als Ganzjahresreifen erhältlich. Die Winterreifenpflicht gilt nicht nur für Autos, sondern ebenfalls für Motorräder und Roller.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen ist an der Seite desselben als Buchstabe vermerkt. Das kompliziert die Sache, denn ohne dazugehörige Index-Tabelle kann man kaum ermitteln, wie schnell denn nun mit den Winterreifen gefahren werden darf. Der Geschwindigkeitsangabe ist eine zweistellige Ziffer vorangestellt. Sie gibt die Tragfähigkeit des Reifens an. Die dahinterstehenden Buchstaben sagen Folgendes aus:
- J= zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
- K= zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
- L= zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
- M= zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
- N= zulässige Höchstgeschwindigkeit 140 km/h
- P= zulässige Höchstgeschwindigkeit 150 km/h
- Q= zulässige Höchstgeschwindigkeit 160 km/h
- R= zulässige Höchstgeschwindigkeit 170 km/h
- S= zulässige Höchstgeschwindigkeit 180 km/h
- T= zulässige Höchstgeschwindigkeit 190 km/h
- U= zulässige Höchstgeschwindigkeit 200 km/h
- H= zulässige Höchstgeschwindigkeit 210 km/h
- VR= zulässige Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h
- V= zulässige Höchstgeschwindigkeit 240 km/h
- ZR= zulässige Höchstgeschwindigkeit über 240 km/h
- W= Höchstgeschwindigkeit 270 km/h
- Y= zulässige Höchstgeschwindigkeit 300 km/h
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