Categories
Aufkleber

Wann ein warnender Aufkleber bei Winterreifen Pflicht ist

572374_web_R_K_B_by_Rainer Sturm_pixelio.deViele Winterreifen unterliegen einem Tempolimit. Dies vergessen manche Autofahrer ganz gerne. Ungeachtet der Witterungsverhältnisse und der Leistungsgrenze der Reifen wird trotzdem Gas gegeben. Das ist nicht nur für Leib und Leben gefährlich, unter bestimmten Umständen kann auch ohne Unfall ein Verwarnungsgeld drohen. Liegt nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der des Fahrzeuges, muss der Fahrer stets einen Hinweis darauf in seinem Blickfeld haben. Da der Winter Deutschland derzeit im Griff hat, nahm der TÜV Nord diesen Umstand zum Anlass, um an diese Pflicht zu erinnern. Genüge getan wird ihr mit einem Aufkleber oder einem anderweitigen Hinweis im Cockpit des Fahrzeugs.

Fehlt ein solcher Warnhinweis und wird das Auto mit den Winterreifen zur Hauptuntersuchung vorgestellt, wird die begehrte Plakette nicht vergeben: Das Auto ist durch den fehlenden Aufkleber mit einem erheblichen Mangel belastet. In der Folge ist eine erneute Vorführung nach Abstellung des Mangels notwendig, was wiederum mit einem höheren Zeit- und Geldaufwand einhergeht. Aber auch ohne die Notwendigkeit, im Winter TÜV zu erhalten, sollte die Hinweispflicht auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle droht bei einem nicht vorhandenen Aufkleber oder Ähnlichem ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Überhaupt ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch nicht in allen Köpfen angekommen. Wer nun denkt, ich fahre im Winter mit Sommerreifen und brauche deshalb auch keinen Höchstgeschwindigkeitshinweis im Innenraum, begibt sich auf ein noch gefährlicheres Terrain. Hierbei handelt es sich um einen Verkehrsverstoß, für den der Fahrer und nicht der Halter haftbar gemacht wird. Geahndet wird er mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert man aufgrund einer falschen Bereifung den Verkehr, werden gar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Seit 2010 ist per Gesetz festgelegt, wann ein Auto mit Winterreifen ausgestattet sein und welche Eigenschaften ein solcher aufweisen muss. So ist das Fahren mit Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben. Reifen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, sind als M+S-Reifen gekennzeichnet. Sie sind sowohl als reine Winterreifen als auch als Ganzjahresreifen erhältlich. Die Winterreifenpflicht gilt nicht nur für Autos, sondern ebenfalls für Motorräder und Roller.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen ist an der Seite desselben als Buchstabe vermerkt. Das kompliziert die Sache, denn ohne dazugehörige Index-Tabelle kann man kaum ermitteln, wie schnell denn nun mit den Winterreifen gefahren werden darf. Der Geschwindigkeitsangabe ist eine zweistellige Ziffer vorangestellt. Sie gibt die Tragfähigkeit des Reifens an. Die dahinterstehenden Buchstaben sagen Folgendes aus:

  • J= zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
  • K= zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
  • L= zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
  • M= zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
  • N= zulässige Höchstgeschwindigkeit 140 km/h
  • P= zulässige Höchstgeschwindigkeit 150 km/h
  • Q= zulässige Höchstgeschwindigkeit 160 km/h
  • R= zulässige Höchstgeschwindigkeit 170 km/h
  • S= zulässige Höchstgeschwindigkeit 180 km/h
  • T= zulässige Höchstgeschwindigkeit 190 km/h
  • U= zulässige Höchstgeschwindigkeit 200 km/h
  • H= zulässige Höchstgeschwindigkeit 210 km/h
  • VR= zulässige Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h
  • V= zulässige Höchstgeschwindigkeit 240 km/h
  • ZR= zulässige Höchstgeschwindigkeit über 240 km/h
  • W= Höchstgeschwindigkeit 270 km/h
  • Y= zulässige Höchstgeschwindigkeit 300 km/h

Bildquelle: © Rainer Sturm / Pixelio.de

Categories
Aufkleber

Der Autoaufkleber hat’s in sich

Viele Menschen Kleben sich Autoaufkleber auf ihren Wagen. Manchmal sind die Sprüche lustig, ein anderes Mal ohne Sinn und auch gerne eine Aufforderung. Vor allem für die Polizei, wie eine 34-jährige Autofahrerin in Kaiserslautern nun feststellen musste.
Sie fuhr eigentlich recht fröhlich in ihrem Wagen, der schon auffällig aufgemotzt war, durch die Straßen, als die Beamten der Polizei die Frau plötzlich zu einer Fahrzeugkontrolle baten. Der Grund: Sie hat auf der Heckscheibe einen Autoaufkleber mit der Aufschrift “Was guckst Du?!”. Bekannt aus einer TV-Serie hat sich die Polizei aber gleich gedacht “dann schauen wir doch mal”. Zum Bedauern der Fahrerin und zur Freude der Beamten stellte sich doch dann tatsächlich heraus, dass nicht alle am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen in ihrem Fahrzeugschein eingetragen waren. So auch die überbreiten Reifen.
Die Frau musste zunächst ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro bezahlen und muss auch den Wagen beim TÜV vorführen, was zusätzlich noch einige Euros kostet.
Wer sich einen Autoaufkleber auf seine Heckscheibe klebt, sollte bei der Auswahl etwas vorsichtig sein, denn fühlen sich die Beamten der Polizei dadurch angesprochen, kann es für den Fahrer / die Fahrerin unangenehm werden. Also keine Aufkleber verwenden, die den Anschein machen könnten, dass etwas nicht in Ordnung ist, sondern lieber etwas witziges, was man sich auch selbst drucken lassen kann.
“Die Polizei, dein Freund und Helfer” ist schon richtig, aber provozieren sollte man die Männer in Blau (früher Grün) nicht, es könnte teuer werden.

Foto: moorhenne / Pixelio.de

Categories
Allgemein

T-Shirt Druck schützt nicht vor Bestrafung

Pixelio.de-von-kristincs.jpg”>Pixelio.de von kristincs” src=”http://blog.clickandprint.de/wp-content/uploads/2010/03/T-Shirt-schützt-vor-strafe-nicht-Pixelio.de-von-kristincs.jpg” alt=” hspace=” width=”79″ height=”82″ align=”left” />Tausende von Menschen fahren täglich mit dem Zug, dem Bus oder auch der Bahn. Sicherlich haben fast alle von ihnen einen gültigen Fahrausweis und können diesen bei einer Ausweiskontrolle auch vorlegen. Aber es gibt immer noch jene, welche es ohne ein Ticket versuchen, die sogenannten Schwarzfahrer. Wer dann erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 100 Euro rechnen. Sicherlich ist es gerade für diejenigen, die das erste Mal das Ticket vergessen haben, keine Zeit hatten eines zu kaufen oder aus anderen Gründen keines vorlegen können, sehr unangenehm, aber es gibt auch wirklich dreiste Fahrgäste, welche es auf eine Tour versuchen, bei der man sich eigentlich denken kann, dass es nicht funktioniert.

Es war ein Fahrgast, welcher mit dem T-Shirt Druck „Ich fahre Schwarz“ versucht hatte, sich die Leistung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erschleichen und kein Ticket kaufte. Er geriet tatsächlich in eine Kontrolle und wurde erwischt. Das Bußgeld wollte er nicht bezahlen und ging sogar bis vor das Amtsgericht Hannover. Dieses aber erklärte die Busgeldstrafe als rechtens. Er meinte sogar, dass er das T-Shirt mit dem besagten Aufdruck so getragen hätte, dass es deutlich zu sehen war und er aus diesem Grund kein Ticket habe.

An einem solchen Verhalten ist deutlich zu erkennen, dass auch ein T-Shirt mit einem offensichtlichen Aufdruck vor einer Strafe nicht schützen kann. Es wäre auch verwunderlich gewesen, wenn der Schwarzfahrer mit dieser Aktion durchgekommen wäre. Denn dann würde in Zukunft jeder ein solches Shirt tragen und kein Ticket mehr kaufen.

Foto: kristincs / Pixelio.de