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Britische Versicherungen halten nichts von einem Aufkleber auf dem Auto

637109_web_R_K_by_Witbuh_pixelio.deAufkleber auf Autos sind Geschmackssache, in Großbritannien allerdings scheinen sie aus versicherungsrechtlichen Gründen verboten. Wie ließe sich sonst wohl die Forderung einer Autoversicherung gegenüber einer Vikarin erklären: Jene soll nämlich nach Willen der Versicherung sämtliche christliche Aufkleber von ihrem Vehikel entfernen. Geschieht dies nicht, stellt die Versicherung das Verlieren des Versicherungsschutzes anheim.

Eine überaus skurrile Forderung, die die Vikarin Wena Parry für einen schlechten Scherz hielt. Die 75-Jährige zeigt ihre Verbundenheit mit Jesus Christus auch durch entsprechende Aufkleber auf ihrem Auto. So ist auf der einen Seite “Christ Must Be Saviour” zu lesen, was sich mit “Christus muss der Retter sein” übersetzen lässt. Weiter steht auf der Motorhaube “Christ For Me”, zu Deutsch “Christus für mich”. Für die Versicherung Age UK ein Unding. Sie spricht von einer unzulässigen Modifikation des bei ihr versicherten Autos, die außerdem nach Abschluss der Versicherung vorgenommen wurde. Die Folge kann das Erlöschen des Versicherungsschutzes sein. Um die religiöse Aussagekraft geht es der Versicherung nicht. Es steht lediglich die Veränderung des Wagens zur Debatte.

Parry sieht das anders. Sie spricht von Schikane und ungerechter Behandlung. Ihrer Ansicht nach muss es jemanden bei der Versicherung geben, der den christlichen Glauben ablehnt. Sie selbst „nutze jede Gelegenheit“, anderen Menschen von Jesus zu berichten. Nach Schätzungen von Parry dürften bereits etwa eine Million Menschen die Botschaften auf ihrem Auto gelesen haben. Die Aufkleber helfen ihr dabei, die Botschaft von Jesus Christus zu verbreiten.

Auf diese aufmerksam geworden ist die Versicherung bei einer Schadensmeldung, der Fotos vom Fahrzeug beilagen. Sie dokumentierten den Diebstahl von Wagenteilen durch Unbekannte. Statt nun aber den Schaden zu ersetzen, bekam Parry von der Versicherung einen völlig unverständlichen Brief. Hierin wurde ihr eine Frist von zehn Tagen gesetzt, binnen derer sie erklären sollte, warum die Versicherung nicht über das Anbringen der Aufkleber informiert wurde. “Diese Modifikationen entsprechen nicht unseren Annahme-Kriterien für die Versicherung von Fahrzeugen. Ein Versicherungsschutz wäre abgelehnt worden, hätten wir von ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss Kenntnis gehabt.”, war in dem Brief zu lesen. Eine religionsfeindliche Gesinnung lässt sich die Versicherung nicht unterstellen. Über einen Sprecher ließ sie ausrichten, dass “die Situation nichts mit den christlichen Darstellungen von Reverend Parry zu tun hat “.

Aktuell werde geprüft, ob die Versicherungsnehmerin beim Kauf derselben in ausreichendem Maße Informationen über die Versicherungsbedingungen erhalten habe. Dass alle Modifikationen anzugeben seien, wäre der Vikarin nicht klar gewesen. Daher wusste sie auch nicht, was sie der Versicherung bei Veränderungen am Fahrzeug hätte melden müssen, erklärte die Age UK. Man wolle nunmehr auf einfachere Formulierungen achten, damit zukünftig derartige Missverständnisse vermieden werden.

Auf den Fall der Vikarin Parry hat das jedoch keinen Einfluss. Sie muss weiter auf die Entscheidung der Versicherung warten. Ihre Aufkleber aber will sie in jedem Fall behalten. Sollte die Age UK tatsächlich die Entfernung dieser fordern, wird der Streit in die nächste Runde gehen. Wena Parry ist jedenfalls nicht zum Einlenken bereit. Sie will auch weiterhin die Botschaft Jesu Christi mit ihrem Wagen verbreiten. Bleibt abzuwarten, wer am Ende gewinnen wird. Ist es der christliche Glaube oder die Paragraphenreiterei der Autoversicherung?

Bildquelle: © Witbuh / Pixelio.de