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Aufkleber

Manche Aufkleber geben nicht unbedingt Grund zur Freude

Kauft man ein neues Elektrogerät, wandert der Blick zuerst auf den Aufkleber mit der Energie-Effizienz-Klasse. Dieser ist laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) bei Neugeräten zwingend vorgeschrieben. Man sollte eigentlich auch davon ausgehen, dass ein Küchenhändler das weiß. Scheinbar ist es aber nicht so, denn wie sonst ließe sich der Prozess vor dem Landgericht Hamburg erklären, der genau über diese Aufkleber geführt wurde.

Hintergrund der Auseinandersetzung war die Prüfung eines Verbraucherschützers der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die anonym durchgeführt wurde. Im Mai 2011 betrat ein Prüfer das Geschäft des Küchenhändlers und stellte fest, dass die nach EnVKV vorgeschriebenen Aufkleber zur Information über die Energieeffizienzklasse fehlten oder an falschen Stellen auf den Geräten angebracht waren. Fein säuberlich wurde der Verstoß mit mehr als 50 Fotos festgehalten. Auf einem von diesen war sogar der privat genutzte Kühlschrank des Händlers zu sehen. Er wusste von der ganzen Aktion nichts, erfuhr erst einige Monate später davon, als ihm plötzlich ein Schreiben der DUH ins Haus flatterte. Darin eine Unterlassungserklärung, die der Unternehmer abzeichnen sollte. Die bei einem nochmaligen Verstoß gegen die EnVKV fällige Geldstrafe belief sich auf 7.500 Euro. Dem Küchenhändler kam das Schreiben spanisch vor. Er reagierte nicht und wurde prompt verklagt.

In ganz Deutschland traf es hinsichtlich einer solchen Klage insgesamt 36 Unternehmen. Laut Aussage des DUH handelt es sich um Musterklagen, die bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht wurden. In 2011 schickte die DUH zu 678 Händlern im gesamten Bundesgebiet ihre Prüfer, bei 328 davon wurde ein Verstoß gegen die EnVKV festgestellt. Sie alle erhielten eine Abmahnung wie unser vorgestellter Küchenhändler. Wer nicht reagierte und die Unterlassungserklärung nicht zurückschickte, bekam Post vom Gericht.

Warum der Küchenhändler das Schreiben der DUH nicht für voll nahm, erklärt er damit, dass der Brief eher wie ein Werbebrief, anstatt eines amtlichen Briefes anmutete. Der Brief war auf Ökopapier gedruckt, die Anrede unvollständig, das kam ihm alles mysteriös vor. Zudem sollte er für die anonyme Prüfung seines Geschäfts mehr als 250 Euro zahlen. Angesichts der nunmehrigen Kosten von knapp 3.500 Euro, die sich aus eigenen Anwaltskosten, den Kosten des Anwalts der DUH und der Prüfungsgebühren zusammensetzen, waren das Peanuts. Den Prozess hat der Küchenhändler vollumfänglich verloren. Ein bitteres Lehrgeld, was er da zahlen musste. Nun kennt er sich mit der EnVKV bestens aus und hat alle seine Produkte entsprechend gekennzeichnet.

Der Aufkleber wird auch als EU-Energie-Label bezeichnet. Er muss an der Vorder- oder Oberseite von jedem Gerät in einem Verkaufsraum angebracht sein. Eine gute Sichtbarkeit ist Pflicht. Entnehmbar ist in der Hauptsache der Stromverbrauch des jeweiligen Gerätes. Die höchste Effizienzklasse ist derzeit A+++. Wo es sinnvoll ist, kann man dem Energie-Label weiterhin den Wasserverbrauch entnehmen. Neben Kühlschränken, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen werden ferner Lampen mit dem Label ausgestattet. Selbst Häuser und Pkws erfahren eine Einstufung in eine Energie-Effizienz-Klasse. Aus ihnen entnimmt man die Umweltfreundlichkeit.

Für unseren Küchenhändler war der Aufkleber für die Energie-Effizienz-Klasse ein teurer Spaß. Dieses zudem aus dem Grund, weil er nur hochwertige Geräte in der höchsten Klasse anbietet. Aber Unwissenheit schützt nun mal nicht vor Strafe. Also erst informieren und dann sein Geld behalten.

Bildquelle: © manwalk / Pixelio.de