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Einkaufen mit Blick auf das Etikett ist ratsam, bringt aber nicht immer Klarheit

398384_web_R_K_B_by_gänseblümchen_pixelio.deDas Etikett auf der Verpackung ist für viele Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt, was sie kaufen. Leider ist es aber in den vergangenen Jahren gerade diesbezüglich immer wieder zu unschönen Vorfällen gekommen. Auf was kann man sich eigentlich noch verlassen beim Lebensmittelkauf? Regelmäßig werden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklarierung von Lebensmitteln geändert und verschärft, allerdings tun sich damit auch Lücken auf, die die Hersteller für sich zu nutzen wissen. Es wird getrickst, was das Zeug hält, und somit der Verbraucher wissentlich an der Nase herumgeführt. Die Verbraucherzentralen steuern dagegen. Sie kämpfen gegen Lügen in der Lebensmittelbranche und haben nun ein neues Buch herausgegeben, das sich mit den beliebtesten Verschleierungspraktiken der Hersteller befasst. Titel des Buches ist „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“.

Bereits bei den Namen der Produkte geht es los. Wer sich einen „Erdbeer-Drink“ holt, sieht vor seinem geistigen Auge wohlschmeckende Milch mit frischen Erdbeeren zusammengemixt zu einem gesunden und leckerem Drink. Erdbeeren sind aber in einem solchen Getränk in der Regel überhaupt nicht zu finden. Der Geschmack stammt ausschließlich von natürlichen Aromen, deren Gewinnung alles andere als appetitlich anmutet. Gern wird auch bei Erzeugnissen aus Hühnerfleisch geschummelt. Häufig wird der „Chicken Nugget“ oder das „Crispy Chicken“ aus Fleischstücken zusammengefügt und hinterher mit Billigpanade überzogen. Wäre man bei der Herstellung zugegen, würde man sich den Kauf sicher überlegen und das Fleisch vom Metzger bevorzugen, welches man anschließend selbst zubereitet. Auf der Zutatenliste ist übrigens nicht unbedingt von der Verarbeitungsart zu lesen. Da steht Hühnerfleisch, was in dem Falle auch der Wahrheit entspricht. Die Verarbeitungsart lässt sich aus der sogenannten Verkehrsbezeichnung herauslesen, für die man etwas mehr die Verpackung studieren muss.

Und wo wir gerade beim Fleisch sind: Ist etwas aus einer bestimmten Tierart, wie eben Geflügel gefertigt, bedeutet das nicht automatisch, dass auch nur Geflügel im Produkt vorkommt. In welcher Menge das Geflügel vorhanden sein muss, ist nämlich nicht vorgeschrieben. Beliebt ist vor allem die Zugabe von wesentlich günstigerem Schweinefleisch. Da kann es durchaus sein, dass dieses ganz vorn auf der Zutatenliste steht, demzufolge am meisten darin ist, und der Anteil des Geflügels lediglich fünf Prozent beträgt.

Bei ihren Produkten spielen die Lebensmittelhersteller weiterhin mit den Sinnen der Verbraucher. Wem läuft nicht beim Anblick einer kross gebackenen Hühnerkeule oder frischen reifen Früchten das Wasser im Mund zusammen? Solche Abbildungen prangen übergroß –oftmals mit der Bezeichnung „Serviervorschlag“ – auf den Verpackungen und regen den Appetit an. Dabei ist in den meisten Fällen nicht einmal all das enthalten, was auf der Verpackung zu sehen ist. Das Studieren des Etiketts bringt eine andere Wahrheit ans Licht. Gesetzliche Vorschriften gelten bezüglich der enthaltenen Zutaten sowie deren Menge und da ergibt sich häufig ein ganz anderes Bild vom Verpackungsinhalt.

Populär bei den Verbrauchern ist der Griff zu regionalen Produkten. Aber Vorsicht: Regional heißt nicht zwangsläufig, dass das Produkt wirklich aus der Region stammt. Der Gesetzgeber gewährt den Herstellern große Freiheit, geht es um Begriff wie „regional“ oder „aus der Heimat“. Dabei kann das Produkt zum Beispiel lediglich in der Region hergestellt sein, die Zutaten können aber ganz woanders herstammen. Weitere Angaben auf dem Etikett geben Aufschluss, ob ein einheimisches Produkt vorliegt oder nicht. Fehlen derartige, ist davon auszugehen, dass der Begriff nur für Werbezwecke herhalten muss.

Bildquelle: © gänseblümchen / Pixelio.de

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Der Goldene Windbeutel 2013 deckt den Schwindel mit den Etiketten auf

Normalerweise freut man sich über die Verleihung eines Preises. Beim Goldenen Windbeutel ist das aber anders. Wer diesen bekommt, dem halten die Verbraucher die dreisteste Werbelüge vor. Der Goldene Windbeutel ist eine Aktion der Verbraucherorganisation Foodwatch. Zum fünften Mal forderte man die Verbraucher auf, das Lebensmittel zu küren, welches ihrer Meinung nach mit der dreistesten Werbelüge beworben wird. 120.000 Menschen folgten dem Aufruf und kürten mit 42,6 Prozent Capri Sonne zum Sieger. Das sind immerhin 51.00 Stimmen.

Unter anderem wird dem Hersteller Wild/SiSi-Werke eine aggressive Vermarktung an Kinder vorgeworfen. Der Softdrink sei überzuckert, trotzdem werde in Schulen und Sporteinrichtungen intensive Werbung für das Getränk betrieben. Damit ist ebenfalls der Einwand des Unternehmens, die Werbung richte sich vorwiegend an die Eltern und nicht an die Kinder, entkräftet. Oftmals sind im Rahmen von schulischen und sportlichen Veranstaltungen die Eltern nicht anwesend, sodass direkt die eigentliche Zielgruppe beworben werden kann. Zudem werden von Capri Sonne Ferienfreizeiten organisiert, die zwar viel Spaß für die Kinder bringen, dabei aber ein noch gezielteres Zugreifen auf die Zielgruppe möglich machen.

Verliehen wurde der Goldene Windbeutel 2013 am 16. Mai. Eigens dafür suchten Mitarbeiter von Foodwatch die Zentrale der Wild/SiSi-Werke in Eppelheim in der Nähe von Heidelberg auf. Dort war man wenig begeistert. Immerhin zog das inzwischen veröffentlichte Wahlergebnis eine ganze Reihe negativer Publicity nach sich. Auch einige Demonstranten fanden sich ein und taten mit Plakaten ihren Unmut kund. Platz zwei erreichte übrigens der Pudding Paula von Dr. Oetker, Rang drei sicherten sich die Kosmostars von Nestlé mit jeweils 21,9 beziehungsweise 20,6 Prozent der Stimmen. Monsterbacke Knister von Ehrmann kam auf den vierten Platz, die Top 5 beschließt Pom-Bär das Original von Intersnack, ehemals Funny-frisch.

Zur Wahl standen ausschließlich Kinderprodukte. Der Goldene Windbeutel soll den Fokus auf die zum Teil hinter dem Rücken der Eltern eingesetzten Marketing-Strategien zur Anwerbung von Kindern legen. Gleichzeitig werden die Unternehmen dazu aufgefordert, genau jene und ihre Produkte zu überdenken. Um noch einmal auf Capri Sonne zurückzukommen: Eine 200-ml-Packung –  die Menge entspricht etwa einem Glas – enthält umgerechnet sechseinhalb Würfelzuckerstücke. Selbst in einem großen Glas Fanta ist weniger Zucker zu finden. Mit der Verleihung des Goldenen Windbeutels 2013 geht zugleich die Forderung von Foodwatch einher, die gezielt auf Kinder wirkenden Marketingaktivitäten einzustellen.

Im letzten Jahr waren die Instant-Früchtetees ab dem 12. Monat von Hipp die Gewinner. Die aus Zuckergranulat hergestellten Produkte wurden daraufhin im November 2012 aus dem Handel genommen. Welche Maßnahmen die Wild/SiSi-Werke ergreifen, bleibt abzuwarten. Bereits die Nominierung für den Goldenen Windbeutel war auf Kritik beim Unternehmen gestoßen. Der auf dem Etikett angegebene Zuckergehalt von 10 g pro 100 ml läge im Mittel aller Fruchtsaftgetränke. Der Gehalt an Zucker reicht allerdings nah an den von Coca Cola mit 10,6 g pro 100 ml heran. Gerade diese wird immer als besonders ungesund und zuckerhaltig bezeichnet. Jetzt lässt sich ein bisher als vermeintlich gesund geltendes Produkt ebenfalls in diese Kategorie einordnen. Im Übrigen hatte Capri Sonne anlässlich der Nominierung den Schwarzen Peter den Eltern zugeschoben. Schließlich seien sie es – und dazu überwiegend die Mütter -, die zu 90 bis 95 Prozent das Getränk kauften.

Bildquelle: © Rolf Handke / Pixelio.de

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Selbst gestandene Weinliebhaber schauen aufs Etikett

Jede Weinflasche ist mit einem Etikett versehen. Darauf stehen Dinge wie der Alkoholgehalt, hauptsächlich sticht aber das ansprechende Bild ins Auge, welches viele Laien zum Kauf animiert. In Fachkreisen werden diese Personen als Etiketten-Trinker bezeichnet und das ist nicht unbedingt eine positive Wertung. Allerdings riskieren auch Profis gerne einen Blick aufs Weinetikett. Schließlich sind sie nicht allwissend und kennen jeden guten Wein.

Besonders fernab der Heimat hilft ein Etikett bei der Auswahl eines edlen Weins. Immerhin ist das Etikett die Visitenkarte des Weinproduzenten. Deshalb muss der zur Verfügung stehende Raum genutzt werden, um den Wein aus der Masse herausstechen zu lassen und einen gewissen Wiedererkennungswert zu erzeugen. Das gelingt eben am besten durch ein schönes Bild und einen persönlich gestalteten Schriftzug. Dennoch erkennt man nicht sofort, ob es sich um einen guten Wein handelt. Eine genauere Beschäftigung mit den Angaben auf den Etiketten tut darum Not und da ergeben sich von Land zu Land gewaltige Unterschiede.

Jedes Land und stellenweise sogar die einzelnen Weinregionen haben verschiedene Vorschriften, was auf der Flasche zu lesen sein muss. Bei deutschen und österreichischen Weinen sowie Produkten aus Übersee prangt die Angabe der Rebsorte beispielsweise unübersehbar auf dem Etikett, bei Schweizer Weinen dagegen muss man sich bereits eingehender auf die Suche begeben. Franzosen, Spanier und Italiener verzichten oft sogar ganz auf die Angabe der Rebsorte oder führen sie irgendwo im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche auf. Hier liegt das Augenmerk eher auf der Lage des Weinguts und dem Namen des Erzeugers.

Ein Wein aus Massenabfüllung lässt sich selbst von Laien leicht erkennen. Man muss lediglich nach dem Abfüller auf dem Etikett suchen. Ist dort der Erzeuger genannt, handelt es sich in der Regel um einen Tropfen, der direkt vom Weingut stammt. Liest man dagegen die Formulierung „abgefüllt für“ oder den Namen einer Handelsgesellschaft, ist das ein Hinweis darauf, dass mehr Wert auf Quantität statt auf Qualität gelegt wurde. Dennoch heißt das nicht zwangsläufig, dass der Wein nicht schmeckt.

Der angegebene Alkoholgehalt klärt darüber auf, ob es sich um einen „schweren“ oder „leichten“ Wein handelt. Das Wetter spielt für die Qualität eines Weins eine große Rolle. In der Regel ist der Jahrgang auf dem Etikett angegeben. Ist das nicht der Fall, besitzt der Wein häufig eine mindere Qualität. Sie wird auch nicht durch Herkunftsbezeichnungen wie ITG, AOC oder DOV garantiert. Damit ist nur ausgesagt, dass der Wein aus einer bestimmten Region kommt und bei seiner Herstellung auf die Einhaltung minimaler Vorgaben geachtet wurde.

Grundsätzlich gilt, dass die Rückseite des Etiketts wesentlich mehr über den Wein verrät als dessen Vorderseite. Hier erhält man etwa Hinweise über die Zusammensetzung oder erfährt etwas über die Dauer der Reifung im Fass. Erfährt man nur was über selektionierte Trauben oder die Herstellung durch traditionelle Methoden, sollte man die Finger von der Flasche lassen. Dann bewahrt auch ein noch so schönes Bild nicht vor einer bitteren Enttäuschung.

Bildquelle: © Jörg Kleinschmidt / Pixelio.de

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Über mehr als 6.600 Etiketten auf Lebensmitteln beschwerten sich Verbraucher im Internet

Derzeit ist die Grüne Woche in Berlin in vollem Gange. Die international bedeutendste Messe für Gartenbau, Ernährungs- und Landwirtschaft fand erstmalig im Jahre 1926 statt. Aktuell läuft die 78. Veranstaltung dieser Art. Noch bis zum 27. Januar können sich interessierte Besucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der ganzen Welt informieren. Dazu gehört die Verkostung von Spezialitäten ebenso wie die Vorstellung vom Urlaub auf dem Bauernhof und die Präsentation von verschiedenen Nutztierarten.

Angesichts der Bekanntheit der Grünen Woche zieht sie gleichfalls namhafte Politiker und Prominente an. Zu Beginn der Messe war der Etikettenschwindel bei Lebensmitteln ein Thema. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nannte bei der Auftaktveranstaltung eine erschreckende Zahl an Beschwerden, die in den letzten 18 Monaten von Verbrauchern eingereicht wurden: Sie beschwerten sich über mehr als 6.650 Etiketten auf Lebensmitteln per Internet. Anlass dazu gab ihnen das Gefühl, dass sie durch die Kennzeichnung und die Aufmachung der Produkte getäuscht werden sollten.

Eigens zu diesem Thema wurde die Webseite www.lebensmittelklarheit.de vom vzbv ins Leben gerufen. Gerd Billen als Vorstand desselben gab an, dass man bei etwa jeder dritten Kritik eine Verbesserung des beanstandeten Lebensmittels erreicht habe. Eine weitere Förderung des Portals sei nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums durchführbar.

Seit Juli 2011 besteht die Internetseite. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen und wurde zudem vom Ministerium gefördert. Ziel war es, den Verbrauchern eine Anlaufstelle zu schaffen, wo der vielfach angeprangerte Schwindel mit den Etiketten auf den Lebensmitteln endlich einmal gezielt angesprochen werden konnte. In Anbetracht der veröffentlichten Zahlen scheint dies ein voller Erfolg zu sein. Beschwerden gab es beispielsweise über “Kalbswiener“, in denen gerade einmal 15 Prozent Kalbfleisch enthalten waren. Auch Joghurts, die nach ihrer Aufmachung mit zahlreichen leckeren Früchten versehen sein müssten, im Endeffekt aber nur durch Aromen ihren Geschmack erhalten haben, waren auf der Beschwerdeliste zu finden.

Billen regte unter diesem Hintergrund zu einem Klarheitsgebot betreffend der Kennzeichnung von Fleisch und Wurst an. Zudem sollte für den Verbraucher problemlos erkennbar sein, ob die Tiere artgerecht gehalten wurden. Zutaten dürften nicht versteckt werden. Noch einmal zurückkommend auf den Früchtejoghurt müsste bereits auf der Vorderseite unübersehbar vermerkt sein, dass keine Früchte, sondern Fruchtaroma zum Erreichen des gewünschten Geschmacks eingesetzt werde. Drei einfache Regeln seien laut Billen für den Lebensmittelmarkt ausreichend: Es müsse tatsächlich das enthalten sein, was auf dem Etikett steht. Im Gegenzug dazu müsse auch wirklich alles, was an Zutaten zum Einsatz kam, auf der Verpackung vermerkt sein und das auf eine verständliche Art.

Für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner von der CSU ist das oben genannte Internetportal ein Schritt in die richtige Richtung. Der große Erfolg beweise das und daher möchte man das Projekt auch in der Zukunft weiter fördern. Mittlerweile ist vielen Unternehmen bewusstgeworden, dass die Wünsche und Anregungen der Verbraucher ernst zu nehmen seien und man auf diese eingehen sollte. Aigner sprach der Wirtschaft die Empfehlung aus, die Chance zu einer intensiveren Kommunikation mit dem Kunden zu nutzen. Letztendlich entscheidet nämlich der Kunde darüber, ob ein Produkt auf Dauer am Markt verbleibt oder nicht. Der Schwindel mit den Etiketten ist für eine dauerhafte Etablierung eine denkbar schlechte Basis.

Bildquelle: Egon Häbich / Pixelio

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Warum wir den Etiketten im Supermarkt nicht unbedingt glauben sollten

Geht es um Werbung, sind viele Dinge legal, die uns Verbraucher ärgern. Das beste Beispiel sind die Etiketten auf den Lebensmitteln. Natürlich gibt es darauf eine Zutatenliste, wo man alles findet, was in dem Produkt enthalten ist, aber diese Liste nimmt meist nur wenig Platz ein, wohingegen die Werbesprüche, die uns zum Kaufen überreden sollen, übergroß auf dem Etikett prangen. Da stehen dann beispielsweise solch vertrauenserweckende Formulierungen wie „aus besten und erlesenen Zutaten“. Als Verbraucher verbindet man damit qualitativ hochwertige Zutaten, die sorgfältig ausgewählt und auch ebenso verarbeitet wurden. Also sozusagen genauso, wie man selbst das Produkt herstellen würde, wenn man die Zeit dazu hätte. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat aber herausgefunden, dass sich hinter diesen wohlklingenden Worten häufig etwas ganz anderes verbirgt. Um den Ganzen die Krone aufzusetzen, sind diese Mogelpackungen auch noch legal.

Wo uns „Luxus“ im Glas vorgegaukelt wird („höchste Qualität“ oder der „kleine Luxus im Alltag“), sind lediglich die Preise luxuriös. Foodwatch fand unter anderem heraus, dass sich hinter der sogenannten “Königin der Erdbeere” eine Standardmarmeladensorte verbirgt. Unter dem Stichwort „Legale Täuschung“ werden von der Organisation zahlreiche Webseiten mit ähnlichen Wertungen gefüllt. Eine Strafe haben die Hersteller allerdings nicht zu erwarten. Sie können höchsten durch einen Boykott durch die Verbraucher bestraft werden.

Angesichts dieser Tatsachen kommt einem sogleich der Ausspruch “Die Welt will betrogen werden” in den Sinn. Er stammt aus der Satire Das Narrenschiff von Sebastian Brant (1457-1521). Schon damals kannte man eine solche Art der Täuschung, sollte sich dabei aber keinesfalls erwischen lassen. Wer etwa im Mittelalter als Weinpanscher überführt wurde, konnte im schlimmsten Falle mit der Todesstrafe rechnen. Die Ergänzung zum obigen Spruch – “… also wird sie betrogen” – wurde später passenderweise hinzugedichtet.

Aktuell dazu macht gerade eine bekannte schwedische Möbelkette vorweihnachtliche Werbung. Da heißt es wortwörtlich: “Wer sagt, dass selbst gemachte Marmelade selbst gemacht sein muss?“. Was bedeutet das im Einzelnen? Na ganz einfach: Im hauseigenen Schwedenshop gibt es fünf leckere Konfitürensorten. Davon wählt man eine aus, füllt sie in ein Einmachglas um und klebt ein selbstgestaltetes Etikett darauf. Vielleicht noch ein hübsches Bändchen darum gebunden und fertig ist das persönliche Geschenk. Die beste Idee daran dürfte das selbstgestaltete Etikett sein. Aber im Ernst. Sind wir wirklich schon so tief gesunken, dass wir solche Mogelgeschenke machen und sogar mit unseren Liebsten einen derartigen Etikettenschwindel betreiben? Das sollten wir doch lieber der Lebensmittelindustrie überlassen und selbst „aus erlesenen und besten Zutaten“ etwas schönes zaubern. Anregungen zum Marmelade selber machen gibt es zahlreich im Internet und einen großen Aufwand muss man dafür auch nicht unbedingt betreiben. Außerdem gibt es viele schöne andere Dinge, die man selbst herstellen und verschenken kann. Es muss ja nicht unbedingt etwas zu essen sein.

Die selbstgestalteten Etiketten allerdings sollten auf keinem Weihnachtsgeschenk fehlen. Sie lassen sich heute ganz einfach im Netz nach Wunsch bestellen. Spezialisten dafür sind Anbieter, die sich dem Aufkleberdruck widmen. Zugleich bieten sie meist auch den Druck von Postern, Leinwänden und T-Shirts an. Durch die in der Gegenwart verfügbaren Drucktechniken sind die verschiedensten Drucksachen auch in Einzelherstellung möglich. Somit ist die persönliche Gestaltung heute eine simple Angelegenheit und für jeden durchführbar.

Bildquelle: © J. Scholz / Pixelio.de

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Woher kommt eigentlich der Ausdruck Etikettenschwindel?

Beim Etikettenschwindel steht das Wort Etikett für einen bestimmten Sachverhalt in seiner Gesamtheit. Sehr gut lässt sich das am Thema Wahl erklären. Im Vorfeld der Bundestagswahl werben die verschiedenen Parteien monatelang mit Versprechen, die sie in die Realität umsetzen wollen, sofern sie gewählt werden. Ist die Wahl vorüber und die entsprechende Partei ist in den Bundestag eingezogen, bleibt von den vorab gegebenen Versprechen wenig übrig. Es wurde Etikettenschwindel betrieben.

Heute gehört der Schwindel mit den Etiketten zu unserem Leben dazu wie die Luft zum Atmen. Es scheint fast so, als könnte der moderne Mensch ohne den Etikettenschwindel gar nicht mehr existieren. In unserer Überflussgesellschaft muss man durch abweichende Angaben zu anderen Herstellern auf sich aufmerksam machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wahrheit gesagt wird oder nicht. Warum kaufen wir beispielsweise ein bestimmtes Nahrungsmittel oder Getränk? Weil auf dem Etikett ein Versprechen gegeben wird, dass genau dieses Produkt gut für uns ist. Oftmals kann der Konsument gar nicht beurteilen, ob die Aussage auf dem Etikett wahr ist oder nicht. So bleibt er ein Leben lang im Etikettenschwindel gefangen oder bekommt irgendwann einmal von einem anderen Menschen oder den Medien die Augen geöffnet, dass er jahrelang ein bedenkliches Produkt gekauft hat.

Die Industrie und der Handel kennen drei Arten von Etikettenschwindel. Die Lüge ist die bewusste Falschinformation des Verbrauchers. So geschehen in den Jahren 2005 und 2006, wo der Gammelfleisch-Skandal in Deutschland aufgedeckt wurde. Die zweite Form ist die Verzerrung. Informationen werden in dem Falle abgeschwächt oder überbetont, um das Negative in den Hintergrund zu stellen beziehungsweise das Positive deutlich in den Vordergrund zu bringen. Die letzte Variante ist die Blendung. Inhaltsangaben werden mit Werbung vermischt, um das Produkt als übermäßig positiv gelten zu lassen.

Natürlich sind Etiketten nicht grundsätzlich schlecht. Im Gegenteil: Es gibt auch sehr erfreuliche Etiketten wie beispielsweise personalisierte Etiketten, die man auf einem Geschenk findet oder mit denen man sein persönliches Eigentum kennzeichnet. Auch dafür gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten und es kann von Etikettenschwindel keine Rede sein. Ein personalisiertes Etikett kommt in der Gegenwart zu unzähligen Gelegenheiten zum Einsatz.

In der Küche sind Etiketten unter anderem auf Marmeladengläsern zu sehen. Vorgefertigte Etiketten zur Kennzeichnung derselben gibt es im Handel, man kann sich allerdings auch für ein eigenes Motiv entscheiden und seine individuellen Etiketten drucken lassen. Das Gleiche gilt für Schul- oder Bürounterlagen. Hübsche Etiketten mit dem eigenen Namen und eventuell der Adresse machen viel mehr her als profane Aufkleber, wo man handschriftlich die persönlichen Daten vermerkt hat. Etiketten für Schulhefte und –bücher sind übrigens eine hübsche Geschenkidee für den Schulanfang. Der Fantasie sind bei der Gestaltung derselben keine Grenzen gesetzt. So macht man dem Schulanfänger garantiert eine große Freude. Mit personalisierten Etiketten werden die Schulutensilien unverwechselbar.

Neben den personalisierten Etiketten und den Etiketten mit Werbeversprechen gibt es noch eine dritte Variante von Etiketten. Sie sind beispielsweise auf Lebensmitteln vorgeschrieben und geben Auskunft über die Inhaltsstoffe in dem jeweiligen Produkt. Diese Angaben müssen den Tatsachen entsprechen. Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was auf einem Etikett bei einem Nahrungsmittel stehen muss. Hier sind weiterhin Angaben zu den Nährwerten und eventuelle Warnhinweise für Allergiker abgedruckt.

Bildquelle: © Claudia Hautumm / Pixelio.de