Das Etikett auf der Verpackung ist für viele Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt, was sie kaufen. Leider ist es aber in den vergangenen Jahren gerade diesbezüglich immer wieder zu unschönen Vorfällen gekommen. Auf was kann man sich eigentlich noch verlassen beim Lebensmittelkauf? Regelmäßig werden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklarierung von Lebensmitteln geändert und verschärft, allerdings tun sich damit auch Lücken auf, die die Hersteller für sich zu nutzen wissen. Es wird getrickst, was das Zeug hält, und somit der Verbraucher wissentlich an der Nase herumgeführt. Die Verbraucherzentralen steuern dagegen. Sie kämpfen gegen Lügen in der Lebensmittelbranche und haben nun ein neues Buch herausgegeben, das sich mit den beliebtesten Verschleierungspraktiken der Hersteller befasst. Titel des Buches ist „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“.
Bereits bei den Namen der Produkte geht es los. Wer sich einen „Erdbeer-Drink“ holt, sieht vor seinem geistigen Auge wohlschmeckende Milch mit frischen Erdbeeren zusammengemixt zu einem gesunden und leckerem Drink. Erdbeeren sind aber in einem solchen Getränk in der Regel überhaupt nicht zu finden. Der Geschmack stammt ausschließlich von natürlichen Aromen, deren Gewinnung alles andere als appetitlich anmutet. Gern wird auch bei Erzeugnissen aus Hühnerfleisch geschummelt. Häufig wird der „Chicken Nugget“ oder das „Crispy Chicken“ aus Fleischstücken zusammengefügt und hinterher mit Billigpanade überzogen. Wäre man bei der Herstellung zugegen, würde man sich den Kauf sicher überlegen und das Fleisch vom Metzger bevorzugen, welches man anschließend selbst zubereitet. Auf der Zutatenliste ist übrigens nicht unbedingt von der Verarbeitungsart zu lesen. Da steht Hühnerfleisch, was in dem Falle auch der Wahrheit entspricht. Die Verarbeitungsart lässt sich aus der sogenannten Verkehrsbezeichnung herauslesen, für die man etwas mehr die Verpackung studieren muss.
Und wo wir gerade beim Fleisch sind: Ist etwas aus einer bestimmten Tierart, wie eben Geflügel gefertigt, bedeutet das nicht automatisch, dass auch nur Geflügel im Produkt vorkommt. In welcher Menge das Geflügel vorhanden sein muss, ist nämlich nicht vorgeschrieben. Beliebt ist vor allem die Zugabe von wesentlich günstigerem Schweinefleisch. Da kann es durchaus sein, dass dieses ganz vorn auf der Zutatenliste steht, demzufolge am meisten darin ist, und der Anteil des Geflügels lediglich fünf Prozent beträgt.
Bei ihren Produkten spielen die Lebensmittelhersteller weiterhin mit den Sinnen der Verbraucher. Wem läuft nicht beim Anblick einer kross gebackenen Hühnerkeule oder frischen reifen Früchten das Wasser im Mund zusammen? Solche Abbildungen prangen übergroß –oftmals mit der Bezeichnung „Serviervorschlag“ – auf den Verpackungen und regen den Appetit an. Dabei ist in den meisten Fällen nicht einmal all das enthalten, was auf der Verpackung zu sehen ist. Das Studieren des Etiketts bringt eine andere Wahrheit ans Licht. Gesetzliche Vorschriften gelten bezüglich der enthaltenen Zutaten sowie deren Menge und da ergibt sich häufig ein ganz anderes Bild vom Verpackungsinhalt.
Populär bei den Verbrauchern ist der Griff zu regionalen Produkten. Aber Vorsicht: Regional heißt nicht zwangsläufig, dass das Produkt wirklich aus der Region stammt. Der Gesetzgeber gewährt den Herstellern große Freiheit, geht es um Begriff wie „regional“ oder „aus der Heimat“. Dabei kann das Produkt zum Beispiel lediglich in der Region hergestellt sein, die Zutaten können aber ganz woanders herstammen. Weitere Angaben auf dem Etikett geben Aufschluss, ob ein einheimisches Produkt vorliegt oder nicht. Fehlen derartige, ist davon auszugehen, dass der Begriff nur für Werbezwecke herhalten muss.
Bildquelle: © gänseblümchen / Pixelio.de