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Der Schwindel auf den Etiketten von Lebensmitteln nimmt kein Ende

733308_web_R_K_B_by_Juergen Jotzo_pixelio.de (2)Diese Zahlen sollten zum Nachdenken anregen: Laut einer Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Bundesernährungsministeriums sind zwar 79 Prozent der Bundesbürger mit der Qualität der Lebensmittel zufrieden, allerdings haben gerade einmal 29 Prozent der Umfrageteilnehmer Vertrauen zur Lebensmittelindustrie. Doch zu stören scheint diese das wenig.

Die Missverständnisse beginnen bereits bei den Etiketten auf den Lebensmitteln. Denn was darauf geschrieben steht und was der Verbraucher darunter versteht, unterscheidet sich oft völlig. Ein Klassiker ist der Fruchtjoghurt, der trotz seiner vermeintlich eindeutigen Bezeichnung überhaupt keine Früchte enthalten muss. Ein richtiger Fruchtjoghurt hat einen Fruchtanteil von 6 Prozent. Ein Joghurt mit Fruchtzubereitung kommt mit 3,5 Prozent aus. Ein Joghurt mit Fruchtgeschmack soll lediglich nach Frucht schmecken und das tut er durch den Zusatz von Aromen wesentlich intensiver als mit echten Früchten. Warum also sollten dann selbige unbedingt enthalten sein?

Das Portal „Lebensmittelklarheit“ beschäftigt sich unter anderem mit Etikettenschwindel bei Lebensmitteln. Ungefähr 40 bis 50 Hinweise gehen pro Woche von Verbrauchern ein. Rund die Hälfte davon wird als durchaus berechtigt angesehen. Auf die Meinung und die Zufriedenheit der Verbraucher scheint die Lebensmittelindustrie allerdings nicht allzu viel Wert zu legen. Zwar sei das grundsätzliche Problem laut dem Jahresbericht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (DVE) erkannt, aber weiter ist in dem Bericht zu lesen, dass eine Beseitigung desselben eine zunehmende kostenintensive Produktregulierung nach sich ziehen könne und Außenstehende ohnehin ein verzerrtes Bild von der Lebensmittelindustrie hätten. Eindeutige, für den Verbraucher verständlichere Kennzeichnungen wären schon einmal ein guter und sicher wenig aufwändiger Anfang.

Grund zur Eile besteht allerdings nicht, denn tiefgreifende Konsequenzen sind kaum zu befürchten und falls doch, treten sie nicht plötzlich in Kraft, sondern man kann sich in Ruhe darauf vorbereiten. Kommt es beispielsweise zu einem Gerichtsverfahren, dauert es bis zu einer Entscheidung oft Jahre. So geschehen im Fall Teekanne, der Anfang Dezember letzten Jahres endlich seinen Abschluss fand. Das „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“, das gemäß Herstellerangaben „nur natürliche Zutaten“ enthält, darf nicht mehr so heißen, denn die im Namen enthaltenen und auf der Verpackung abgebildeten Zutaten sind gar nicht drin. Himbeeren und Vanille wurden durch Hibiskus, Brombeerblätter und Äpfel ersetzt. Für den passenden Geschmack sorgten Aromen. Die Gestaltung der Verpackung und der Name suggerierten dem Verbraucher jedoch einen Tee aus Himbeeren und Vanille.

Ein Verbraucherverband hatte den Teehersteller wegen bewusster Irreführung verklagt. Das Verfahren lief durch insgesamt vier Instanzen. Das Landgericht Düsseldorf fällte im März 2012 ein Urteil, wonach der Fall nach eingelegter Berufung durch die Beklagte ein Jahr später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Schließlich sollte sich der BGH damit beschäftigen. Jener setzte das Verfahren erst einmal aus und rief wiederum den EuGH an. Nach Rückmeldung des EuGH hob der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts wieder auf und erklärte das Urteil des Landgerichts für rechtskräftig, welches der Unterlassungsklage des Verbraucherverbands stattgegeben hatte. Zwar hat dieser nun für die Verbraucher einen Sieg errungen, doch die vergangene Zeit war eindeutig zu lang.

Da eine Veränderung der Gesetze mindestens ebenso lange und meistens noch länger dauert, können sich die Lebensmittelhersteller sozusagen beruhigt zurücklehnen. Schließlich gehören Essen und Trinken zu den Grundbedürfnissen des Menschen, sodass Lebensmittel immer gekauft werden, egal, ob die Angaben auf den Etiketten verständlich sind oder nicht.

Bildquelle: © Juergen Jotzo / Pixelio.de

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Mogelpackung des Jahres 2015 gewählt: Wenn Etiketten was anderes erzählen

714381_web_R_K_B_by_Denise_pixelio.de (2)Vom 4. bis 22. Januar rief die Verbraucherzentrale Hamburg zur Wahl der Mogelpackung des Jahres 2015 auf. Am Montag, dem 25. Januar, wurde der „Sieger“ bekanntgegeben. Insgesamt standen fünf Produkte zur Wahl. Das Rennen machte die Bebe Zartcreme von Johnson & Johnson. Mehr als 30 Prozent der Stimmen erhielt sie und dafür gab es mehrere Gründe.

Erst einmal wurde in den letzten drei Jahren drei Mal die Füllmenge in den verschiedenen Packungen verringert. Gab es anfangs noch Dosen mit 250 ml Inhalt, wurden später daraus 150 ml. Die 75 ml – Dosen wurden auf 50 ml reduziert, bei den 30 ml – Dosen kamen nur noch 25 ml hinein. An sich kein Grund zur Beanstandung, wenn gleichzeitig auch der Preis angepasst wird.

Hier allerdings war das Unternehmen eher spendabel als sparsam: In zwei Fällen blieben die Dosen gleich groß, sie wurden nur mit weniger Creme gefüllt. Für einen teureren Preis wurden aber letztendlich alle drei Dosen verkauft. Im Endeffekt ergab sich aus der Reduzierung der Füllmenge im Gleichschritt mit dem Anziehen der Preise eine bis zu 84-prozentige Preissteigerung.

Gemogelt wurde weiter bei den Etiketten. Dort tauchte nämlich plötzlich der Konservierungsstoff Phenoxyethanol auf. Bis dato kam die Bebe Zartcreme komplett ohne derartige Stoffe aus.

Geschummelt wird auch kräftig auf dem zweiten Platz, den sich mit 25,4 Prozent der Tassimo Latte macchiato classico von Jacobs Douwe Egberts sicherte. Der Ärger der Verbraucher ist hier ebenfalls berechtigt. Das Kaffeegetränk erlebte wie der Erstplatzierte eine Reduzierung der Füllmenge, zugleich ging die Qualität herunter. Anstelle von echter Milch ist nun eine Mischung aus verschiedenen Milchbestandteilen enthalten, die zudem nur mit dem Verdickungsmittel Gummi arabicum (E 414) zusammenhalten.

Dem drittplatzierten Heinz Curry Ketchup wurde gleichfalls eine Füllmengenreduzierung mit einer gleichzeitigen (wenn auch nur geringfügigen) Preiserhöhung zum Verhängnis. Bis zu 28 Prozent mehr muss der Verbraucher dafür zahlen. Über 20 Prozent der Abstimmungsteilnehmer hatten diesem Produkt ihre Stimme gegeben.

Für die viertplatzierte Zahnpasta Dentagard von Colgate Palmolive und den fünftplatzierten Herta Finesse Schinken von Nestlé sieht es zwar mit 11,2 Prozent beziehungsweise 10,6 Prozent etwas rosiger aus, doch schon allein die Nominierung für die Wahl zur Mogelpackung des Jahres sollte den Herstellern genug Anlass zum Nachdenken sein.

Bei der Zahnpasta muss man als Verbraucher schon sehr genau hinschauen, um eine Veränderung zu bemerken. Das Design der Tube ist das gleiche geblieben, die Rezeptur ebenfalls. Nur bei der Füllmenge stehen jetzt statt 100 nur noch 75 ml und diese ist nun auf der Rückseite der Tube aufgebracht. Das macht eine satte Preiserhöhung von über 30 Prozent, die sich ferner beim Herta Finesse Schinken ergibt.

Hier ging der Hersteller aber deutlich trickreicher vor. Im Gleichzug mit der Füllmengenreduzierung wurde auch der Preis gesenkt. Allerdings fiel die Preissenkung wesentlich geringer aus als die Verminderung der Füllmenge. Die Verbraucher haben es trotzdem bemerkt, wie die Verbraucherzentrale Hamburg anlässlich der enormen Beteiligung an ihrer Abstimmung feststellen konnte. Mit den über 26.000 Teilnehmern wurde eine sechs Mal größere Teilnehmerzahl gegenüber dem vergangenen Jahr erreicht.

Seit zehn Jahren führt die Verbraucherzentrale Hamburg nunmehr ihre Mogelpackungsliste, die mittlerweile 114 Seiten umfasst und in der schätzungsweise 1.000 Produkte verzeichnet sind. Die Liste kann im Internet eingesehen werden.

Bildquelle: © Denise / Pixelio.de

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50 Jahre Granini – das ist dem Unternehmen personalisierte Etiketten wert

295124_web_R_K_by_knipser5_pixelio.de (2)Im Jahre 1965 begann der Siegeszug der Fruchtsäfte von Granini in Deutschland. Von italienischen Gepflogenheiten inspiriert kam das Produkt „Trinkfrucht“ auf den Markt. Charakteristisches Merkmal neben der Fruchtigkeit ist damals wie heute die Flasche mit den Noppen, an der ein Saft aus dem Hause Granini selbst ohne Etikett erkannt wird. 50 Jahre nach dem ersten Fruchtsaft werden die Granini-Produkte in mehr als 50 Ländern auf der ganzen Welt getrunken. Das Sortiment besteht mittlerweile aus einer umfangreichen Palette aus Fruchtsäften, Nektaren und – seit April 2013 dabei – einer Limo.

Ein halbes Jahrzehnt Erfolg ist ein guter Grund zum Feiern. Deshalb hat sich Granini für sein 50-jähriges Markenjubiläum etwas ausgedacht: Die Verbraucher können ihre Saftflasche mit personalisierten Etiketten ganz persönlich gestalten. Neue Wege geht das Unternehmen damit nicht. Vielmehr schließt es sich einem aktuellen Trend an. Individuell gestaltbare Produktverpackungen sind derzeit der letzte Schrei. Bei Granini wird auf den Retro-Look gesetzt. Mit den Etiketten können sich die Kunden auf eine Zeitreise durch 50 Jahre Granini begeben.

Coca Cola, Heinz Ketchup und Ferrero haben es vorgemacht. Sie haben solche Aktionen bereits durchgeführt beziehungsweise laufen diese teilweise noch. Granini bringt für seine Kampagne zwölf Millionen Sticker in Umlauf. Sie sind auf allen Sorten „Trinkgenuss“ zu finden. Darüber hinaus wird auf Displays für die Aktion, auf einer extra zu diesem Zweck eingerichteten Internetseite sowie über den Unternehmensauftritt bei Facebook geworben. Die Jubiläumsaktion läuft im November und Dezember. Zur Auswahl stehen fünf unterschiedliche Motive, die mit eigenen Texten und Bildern personalisiert werden können.

Im letzten Jahr, ebenfalls kurz vor Weihnachten, startete Ferrero die Aktion „dein Nutella“. Naschkatzen und Schleckermäuler konnten sich ihre „eigene“ Nuss-Nougat-Creme kreieren, in dem sie mit Hilfe von einem Code zwei Etiketten mit individuellen Namen bedrucken lassen konnten. Die Aktion kam gut an. Unter vielen Weihnachtsbäumen und in zahlreichen Nikolausstiefeln waren im vergangenen Jahr personalisierte Nutella-Gläser zu finden, die keinen Zweifel an ihrem Eigentümer aufkommen ließen.

Leider ist jede erfolgreiche Aktion oft auch mit etwas weniger Erfolgreichem behaftet. So geriet beispielsweise Heinz Ketchup in die Schlagzeilen, weil ein Kunde statt auf die Seite zum Selbstgestalten des Etiketts auf einer Erotikseite landete, die nur für Besucher über 18 Jahre vorgesehen war und auf der es um die Bewerbung von eindeutige Dienstleistungen ging. Ferrero musste Kritik über sich ergehen lassen, als Pegida-Chef Lutz Bachmann ein Bild von einem Nutella-Glas mit der Aufschrift „Pegida“ zum Jahrestag des Bündnisses auf Facebook postete.

Dennoch erfreuen sich personalisierte Etiketten einer stetig wachsenden Beliebtheit. Inzwischen kann nahezu alles mit einem solchen versehen werden. Wein, Sekt, Parfum, Pralinen und vieles mehr werden zurzeit wieder vermehrt mit individueller Etikettierung geordert, denn das Weihnachtsfest steht unmittelbar vor der Tür. Sogar Bier und Olivenöl sind mit einem persönlich gestalteten Etikett verfügbar. Es macht eben mehr her, wenn das Geschenk den Namen des Beschenkten trägt und eindeutig erkennbar ist, dass es einzig und allein für diesen vorgesehen wurde. Und sicher wird so kurz vor Weihnachten die eine oder andere Aktion noch gestartet werden. Zudem ist es kein Problem, selbst kreativ zu werden und sich unabhängig von einem Produkthersteller als Etikettenentwerfer zu betätigen.

Bildquelle: © knipser5 / Pixelio.de

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Sekt an den Feiertagen – mit diesen Namen auf den Etiketten liegen Sie richtig!

491366_web_R_K_by_Martin Schneider_pixelio.deIm Mittelpunkt des Tests standen die traditionellen Flaschengärungen. Sie gelten als hochwertig und daher als besonders wohlschmeckend. Aber genau Letzteres ließ bei manchen Erzeugnissen zu wünschen übrig. Wer nach einem Qualitätssekt sucht, sollte auf den Hinweis “traditionelle oder klassische Flaschengärung” achten. Er ist allerdings nicht auf jedem Etikett zu finden, denn das Herstellungsverfahren gehört nicht zu den Pflichtangaben.  Dabei kann gerade dieses ein erster Tipp bezüglich der Qualität sein. Zwar läuft der Herstellungsprozess in Flasche und Tank ähnlich ab, jedoch gibt es bei der Reifezeit erhebliche Unterschiede. Der Sekt im Tank reift 30 bis 60 Tage lang, der Flaschensekt mindestens neun Monate. Da es sich bei Sekt um Qualitätsschaumwein handelt und Wein bekanntlich mit jedem Reifetag aromatischer wird, sollte ein länger gereifter Sekt dementsprechend geschmackvoller sein. Aber wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme! Die gibt es ebenfalls bei der Flaschengärung. Mit Hilfe des Transvasierverfahrens hergestellter Sekt darf gleichfalls mit dem Zusatz „Flaschengärung“ versehen werden. Hier wurde bei der Herstellung ein wesentlich geringerer Aufwand betrieben, sodass diese Sekterzeugnisse durchaus als Massenware auf den Markt kommen können.

Wie es nun tatsächlich um die Qualität und den Geschmack bestellt ist, hat Öko-Test an 18 Cavas, Crémants und Sekten im Labor getestet. Die Preisspanne der Testprodukte reichte von rund sechs bis über 20 Euro. Das Testergebnis fiel durchwachsen aus. Lediglich die Hälfte der getesteten Produkte erreichte ein „Gut“ beziehungsweise „Sehr gut“. Großen Andrang gab es im Mittelfeld. Der Ferrari Brut Trentodoc als teuerster Sekt im Test erhielt gar nur ein „Ausreichend“.

Bemängelt wurde vor allem ein bitterer Geschmack. Er entsteht, wenn die Weintrauben aufplatzen und Phenole freigeben. Experten sprechen bei einer bitteren Note im Endprodukt von einer fehlerhaften Gärführung. Sie lag offenkundig bei dem teuersten der vier Bio-Produkte im Test vor, dem Crémant de Bourgogne Brut. Die mit „Sehr gut“ beurteilten Sekte hatten dagegen einen angenehm fruchtigen und ausgewogenen Geschmack. Jedoch ist ein saurer Geschmack nicht zwangsläufig ein Hinweis auf ein minderwertiges Produkt. Bei einem trockenen Riesling zum Beispiel ist ein solches Aroma durchaus gewollt. Vor allem Sekte aus roten Rebsorten sind bekannt für ihr „zusammenziehendes“ Mundgefühl. Zu süß geht es ebenfalls, auch wenn man das nicht unbedingt am Geschmack erkennt. Der Adam Henkell Chardonnay Brut lag mit seinem Zuckeranteil deutlich über den für einen Brut vorgeschriebene Höchstgrenze von 12 g/l. Alle anderen Testkandidaten präsentierten sich in dieser Hinsicht durch die Einhaltung der Vorgaben mustergültig.

Von bekannten Marken wie Mumm, Rotkäppchen oder Fürst von Metternich sind übrigens keine Sekte aus traditioneller Flaschengärung erhältlich. Es sind vordergründig Cavas und Crémants, die dieses Segment bedienen. Neben den vier Bio-Produkten standen außerdem drei Rosé-Sekte auf dem Prüfstand. Unter den Bio-Produkten machten der Landmann Pinot & Chardonnay Brut von Bioland für 13,98 Euro pro Flasche und der Schloss Vaux Pinot Blanc Öko Brut 2012 für 16,00 Euro pro Flasche das Rennen. Sie erhielten jeweils die Note „Sehr gut“. Bei den herkömmlichen Produkten sicherten sich der Brut Dargent Brut Rosé Pinot Noir 2011 für 6,99 Euro pro Flasche, der Castell d´ Olèrdola Brut Rosado Cava für 6,29 Euro pro Flasche, der Graeger Riesling Brut für 7,49 Euro pro Flasche und der Raumland Rosé Prestige Brut für 16,99 Euro pro Flasche ein „Sehr gut“.

Bildquelle: © Martin Schneider / Pixelio.de

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Infos auf Etiketten: Die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist da!

87300_web_R_K_B_by_veit kern_pixelio.deDer 13. Dezember 2014 wurde von vielen Verbrauchern sehnlichst erwartet. Es ist der Tag, an dem die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten ist. Ihr Versprechen: umfangreichere und verständlichere Informationen auf den Etiketten. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) spricht von „einem Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit“. Ob die Verbraucher das genauso sehen, wird wohl erst die Zukunft zeigen. Die Ansätze sind gut, aber Verbraucherschützer sehen trotz den neuen Regelungen immer noch viel zu viel Raum für Mogeleien.
Vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung führte das Bundesernährungsministerium eine Umfrage durch. Im Fokus derselben standen die Wünsche der Verbraucher, was diese auf dem Etikett lesen wollen. Am wichtigsten sind den Deutschen demnach die Zutaten, die regionale Herkunft, der Tierschutz und eine Produktion frei von Gentechnik. Weiterhin wird nach der Gesundheitswirkung und den Kalorien geschaut. Bei Produkten, die nicht regelmäßig oder das erste Mal gekauft werden, wird das Etikett sorgfältiger studiert. Bei den Dingen, die dagegen nahezu immer den Weg in den Einkaufskorb finden, wird dafür seltener oder gar nicht mehr darauf geschaut. Gelesen wird in der Regel im Supermarkt, zuhause bleibt das Etikett unbeachtet. Nach Lebensmittelskandalen lassen die Verbraucher zudem besondere Aufmerksamkeit walten und werfen lieber noch einmal einen Blick auf das Etikett.
Pizza wurde mit der Einführung des sogenannten Analogkäses zum Synonym für Etikettenschwindel. Ab sofort muss direkt aus dem Produktnamen ersichtlich sein, dass kein echter Käse auf der Pizza liegt, sondern ein Imitat aus Pflanzenfett. Die Angabe steht nun also auf der Vorderseite der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Produktnamens (wenn nicht in diesem enthalten) und in Buchstaben, deren Größe höchstens um ein Viertel geringer als die Buchstabengröße des Namens ausfallen darf. Auch aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügte Lebensmittel müssen künftig mit einem Hinweis versehen sein, dass sie aus Stücken zusammengesetzt wurden, selbst wenn sie den Anschein erwecken, natürlich so gewachsen zu sein.
Die neue Verordnung enthält ferner eine Vorgabe für eine Mindestgröße bei der verwendeten Schrift. Bei den Pflichtangaben wie dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den Zutaten müssen die einzelnen Buchstaben mindestens 1,2 Millimeter groß sein, bei kleineren Verpackungen mindestens noch 0,9 Millimeter. Das sehen Verbraucherschützer als zu klein an und fordern wenigstens zwei Millimeter. Dieses Maß entspricht der Buchstabengröße der meisten Zeitschriften und Zeitungen. Des Weiteren werden Vorgaben für Farben, Kontraste und Schriftarten gewünscht.
Vor allem bei Allergikern soll die neue Verordnung für einen besseren Schutz sorgen. Durch Fettdruck oder Unterstreichen sollen sie die 14 wichtigsten Allergieauslöser besser auf der Zutatenliste erkennen können. So gekennzeichnet werden beispielsweise Nüsse, Sellerie und Soja. Bei unverpackter Ware muss gleichfalls ein Hinweis auf derartige Bestandteile gegeben werden. Restaurants, Bäcker und Metzger dürfen das mündlich tun, auf Wunsch müssen sie allerdings eine schriftliche Dokumentation vorlegen können.
Die Allergikerkennzeichnungspflicht greift nicht bei einem „Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen“. Wer für die Weihnachtsfeier vom Sportverein einen Salat zubereitet oder zum Geburtstag einen selbstgebackenen Kuchen ins Büro mitbringt, braucht keine Kennzeichnung vorzunehmen. Wohltätigkeitsveranstaltungen, Zusammenkünfte auf lokaler Ebene und Märkte unterliegen ebenfalls nicht dem neuen Gesetz. Es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, sich vorab nach eventuell teilnehmenden Allergikern zu erkundigen.
Sofortige Veränderungen sind mit Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht zu erwarten. Die Händler dürfen den Abverkauf alter Verpackungen vornehmen. Einige Hersteller haben aber bereits vor dem Stichtag ihre Etiketten umgestellt.

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Auf zahlreichen Etiketten von Sektflaschen prangt der Name Rotkäppchen

570418_web_R_K_by_Ramona Greifzu_pixelio.deEs ist ziemlich genau 25 Jahre her, dass Deutschland wieder ein vereintes Land ist. Unabhängig voneinander hatte sich in der BRD und der DDR eine Reihe von Produkten entwickelt, die die Bewohner der jeweiligen Hälfte überaus schätzten. Nach der Wiedervereinigung waren vor allem die sogenannten Ostprodukte dem Untergang geweiht. Jeder ehemalige DDR-Bürger wollte fortan sein Leben so gestalten, wie die Bürger im „goldenen Westen“ und kaufte dementsprechend Westprodukte. Doch eine kleine Gruppe von Waren aus dem Osten überlebte und einige von ihnen besetzen in der Gegenwart Spitzenplätze in der jeweiligen Branche. Bestes Beispiel ist der Rotkäppchen Sekt. Er ist ein typisches Ostprodukt, hat aber nach dem Fall der Grenze ebenfalls seinen Siegeszug durch die westdeutschen Bundesländer angetreten. Auf den meisten Etiketten von Sektflaschen prangt der Name Rotkäppchen, denn das Unternehmen ist mittlerweile bundesweiter Marktführer in der Sparte Sekt und Wein.

Das Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung (IMK) stellte unlängst eine neue Studie vor, bei der die Unterschiede im Kaufverhalten zwischen Ost- und Westdeutschen analysiert wurden. Dabei kam heraus, dass Ostmarken schon lange nicht mehr als Billigmarken gelten. In der Untersuchung fanden ebenfalls 60 Ostmarken Berücksichtigung. Etwa 2.000 Ostdeutsche und 1.000 Westdeutsche wurden im Zeitraum von Juni bis August repräsentativ befragt. In ganz Ostdeutschland waren Marken wie die Nuss-Nougat-Creme Nudossi, Bautzner Senf und das Knusperbrot Filinchen bekannt. Im Westen kannte man die Namen weniger, dafür wusste man mit der Quarkspeise Leckermäulchen, diversen Biersorten und Rotkäppchen Sekt etwas anzufangen.

Vordergründig sind die Ostmarken in dem Bundesland populär, in welchem sie produziert werden. Darüber hinaus werden sie in den angrenzenden Bundesländern angeboten. In ihrer Heimat haben diese Marken den Ruf, dass sie kultig, sympathisch, glaubwürdig, ehrlich und preiswert sind. Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Die Ostprodukte profitieren hauptsächlich davon, dass die heutigen Kunden jene bereits seit Jahrzehnten kennen. Die nachwachsende Generation aber ist längst nicht so heimatverbunden wie die ab 40-Jährigen. Die „Jungen“ greifen aus völlig anderen Gründen zu. Deshalb appelliert Sören Schiller als Geschäftsführer des IMK: „Wir müssen die Jungen mitnehmen!“

Weiterhin wurde im Rahmen der Studie das Essverhalten der West- und Ostdeutschen näher beleuchtet. Demzufolge stehen auf dem sonntäglichen Mittagstisch in allen Bundesländern am häufigsten Kartoffeln, Geflügel und Kohlgemüse. Die Bayern und die Thüringer bevorzugen Klöße oder Knödel, die Baden-Württemberger servieren lieber Spätzle. In der Mitte Deutschlands wird gerne Kohl gegessen, der Westen und der Süden stehen auf Fruchtgemüse wie Kürbis und Tomaten. Geht es um Fleisch, kommt in Ostdeutschland am Sonntag zumeist Geflügel auf den Tisch. Auf dem zweiten Platz landete Rindfleisch. Und dazu gibt es natürlich ein Glas Wein oder Sekt von Rotkäppchen.

Das Unternehmen Rotkäppchen wurde am 26. September 1856 gegründet. Die Traditionsmarke hat ihren Sitz in Freyburg an der Unstrut. Bereits in der ehemaligen DDR war Rotkäppchen Branchenprimus. Nach der Wiedervereinigung brach der Umsatz weitgehend zusammen. Der ehemals staatseigene Betrieb wurde unter die Führung der Treuhandanstalt gestellt, die ihn wiederum im Jahre 1990 in eine GmbH umwandelte. Es begann eine großangelegte Rettungsaktion für die Marke, die von Erfolg gekrönt war. Vom Rotkäppchen Sekt sind sechs Varianten verfügbar. Ferner sind eine Sektsorte für Diabetiker sowie das schaumweinhaltige Getränk „Mocca Perle“ auf dem Markt.

Bildquelle: © Ramona Greifzu / Pixelio.de

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Alter Wein ist nicht gleich guter Wein – so werden Etiketten richtig gelesen

705770_web_R_K_B_by_Timo Klostermeier_pixelio.deAlter Wein ist guter Wein, das ist sozusagen ein ungeschriebenes Gesetz beim Weinkauf. Allerdings halten sich vornehmlich Laien daran. Weinexperten schauen auf wesentlich mehr als nur auf das Alter des vermeintlich edlen Tropfens. Auch das Vorhandensein eines Schraubverschlusses oder ein Korken aus Kunststoff geben keinerlei Anhaltspunkte über die Qualität des Weins. Ein genauer Blick auf das Etikett ist unverzichtbar, soll der Wein den eigenen Geschmack treffen und dem Anlass angemessen sein. Das halten ebenfalls die Profis so. Deshalb im Folgenden eine kleine Anleitung, wie die Informationen auf den Etiketten richtig gelesen werden.

Weine werden in Qualitätsstufen eingeordnet

Das Etikett enthält Informationen über das Anbaugebiet, den Erzeuger und den Alkoholgehalt. Wurde der Wein nicht vom Erzeuger abgefüllt, ist zusätzlich der Abfüller namentlich genannt. Weiterhin wird die Qualitätsstufe angegeben, aber nicht nach dem Schulnotensystem oder einer ähnlich leicht nachvollziehbaren Gliederung, sondern mit Namen. Die Skala beginnt beim Tafelwein, der untersten Qualitätsstufe, für deren erreichen keine besondere Qualitätsprüfung vorgesehen ist. Die am häufigsten in Deutschland angebotenen Weine sind Qualitätsweine. Sie müssen zu 100 Prozent ihren Ursprung in einem deutschen Weinanbaugebiet haben und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben. Jene setzt sich aus einer sensorischen und analytischen Kontrolle des Weins zusammen. Die höchste Qualitätsstufe ist der Prädikatswein. Diese Weine erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Die Prädikatsweine werden noch einmal in sechs Kategorien unterteilt: Kabinett, Auslese, Spätlese, Eiswein, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese. Ist einer von diesen Namen auf dem Etikett zu lesen, kann man von einer guten Qualität des Weins ausgehen. Die vorgenannten Angaben sind Pflichtangaben, die Geschmacksrichtung jedoch ist keine Pflicht. Fehlt eine entsprechende Auskunft darüber, handelt es sich in der Regel um einen lieblichen Wein. Ferner müssen nicht zwangsläufig Jahrgang und Rebsorte auf dem Etikett erwähnt werden. Gleichfalls freiwillig, aber mittlerweile auf nahezu jeder Weinflasche zu finden, sind Speiseempfehlungen auf der Rückseite.

Kleiner Weinguide für die gelungene Kombination mit Speisen

Es ist nicht schwer, einen passenden und wohlschmeckenden Wein auszuwählen. Dazu bedarf es keines Fachwissens, das Beachten einiger Empfehlungen reicht aus. Bei Weißwein sind jüngere Jahrgänge besser, Rotwein darf gerne älter sein. Ist die Flasche im Regal verstaubt, hat man es nicht unbedingt mit einem hochwertigen Wein zu tun, es kann auch ein Hinweis darauf sein, dass der Wein nicht schmeckt und deshalb schon länger dort liegt. Viele Winzer verzichten übrigens heutzutage auf einen Korken, um das Auftreten von Korkgeschmack zu verhindern. Selbst eine Ein-Liter-Flasche mit Kunststoffkorken und im unteren Bereich des Supermarktregals zu finden, muss nicht minderwertig sein. Die Angaben auf dem Etikett verschaffen Klarheit. Meistens passt ein trockener Wein zum Essen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Weiß- oder ein Rotwein ist. Liebhaber der asiatischen Küche reichen am besten einen halbtrockenen Wein. Bei scharfen Speisen sollte ein Wein mit weniger Alkoholgehalt gereicht werden, da der Alkohol die Schärfe verstärkt. Eine Sahnesoße oder eine Buttersoße harmoniert dagegen mit einem alkohollastigen Wein, beispielsweise einem gehaltvollen Weißwein (Chardonnay, halbtrockene Riesling-Auslese). Außerdem gilt, je einfacher das Essen, umso komplexer darf der Wein sein. Das heißt nicht, dass das Essen preiswert oder alltäglich ist. Eine in Kräutern geschmorte Lammkeule verträgt sich zum Beispiel gut mit einem Bordeaux, der einen hohen Merlotanteil hat.

Bildquelle: © Timo Klostermeier / Pixelio.de

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Verbraucher fordern Klarheit auf Etiketten von Lebensmitteln

624802_web_R_K_by_siepmannH_pixelio.deEine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass die Verbraucher mehr Klarheit beim Kauf von Lebensmitteln fordern. So gaben 61 Prozent der Befragten an, dass sie sich bereits auf der Vorderseite der Verpackungen eine Zutatenliste wünschen, und sogar 78 Prozent möchten dort über das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert werden. Allgemein sprach sich die Mehrheit für Klarheit über die Herkunft der Produkte auf den Etiketten der Lebensmittel aus und das vordergründig bei tierischen Produkten. Den Wünschen der Verbraucher soll ab Dezember entsprochen werden, und zwar mit neuen Vorgaben, an die alle Lebensmittelhersteller künftig gebunden sind.

Im Rahmen der Umfrage ergab sich außerdem, dass 86 Prozent der Befragten auf dem Etikett ebenfalls Angaben zur Füllmenge finden möchten. 54 Prozent – das ist etwa jeder Zweite – möchte auf der Verpackung lesen können, wo genau das Produkt herkommt. Als Beispiele für die gewünschten Angaben wird etwa das Ursprungsland oder der Hinweis, dass die Ware „aus der Region“ kommt, genannt. Klaus Müller aus dem Vorstand des vzbv erklärt: „Der Verbraucher will auf einen Blick verstehen, was er kauft“: Aus diesem Grunde gehören wichtige Angaben zu Lebensmitteln „klar verständlich auf die Vorderseite“.

Rund 1.500 Personen nahmen an der Umfrage teil. 72 Prozent von ihnen sprachen sich dafür aus, die Lebensmittelhersteller zu genauen Angaben zur Herkunft zu verpflichten. Wird der Ursprung auf der Verpackung angegeben, steigert dies das Vertrauen in das Produkt bei 69 Prozent der Befragten. Ein eindeutiges Ergebnis, weshalb eine Forderung des Verbraucherverbands auf „eine einheitliche informative Herkunftskennzeichnung“ lautet. Eine solche war bislang nur für wenige Lebensmittel vorgesehen, beispielsweise für frisches Obst, Gemüse und Fleisch. Das ist aber nicht ausreichend. Besonders bei tierischen Produkten möchten die Verbraucher mehr Informationen, vor allem über der Herkunft.

Trotz umfassenderen Angaben dürfe allerdings das Etikett nicht unübersichtlich werden. Das mutet wie die Quadratur des Kreises an. Ein Etikett bietet nun mal nur ein begrenztes Platzangebot. Wie sollen alle gewünschten Angaben und das möglichst auch noch auf der Vorderseite drauf untergebracht werden? Am 13. Dezember 2014 tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass genauere Angaben auf dem Etikett zu erscheinen haben, jedoch müssen sie nicht unbedingt auf der Vorderseite platziert werden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Lebensmittelhersteller die Umsetzung der neuen Verordnung bewerkstelligt und ob damit tatsächlich die Wünsche der Verbraucher erfüllt werden.

Vor drei Jahren wurde ebenfalls das Portal lebensmittelklarheit.de gegründet. Es beschäftigt sich mit eben jener Problematik der Lebensmitteletiketten und dem damit verbundenen, häufig praktizierten Etikettenschwindel. Nach Meinung des stellvertretenden Geschäftsführers der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt, ist seit der Gründung des Portals nicht viel passiert. Vor allem der Umgang des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Bundesregierung mit der Problematik stößt ihm sauer auf: “Es ist der blanke Hohn, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt ein positives Fazit zieht. Ja, das Portal hat etwas bewegt – aber nein, das Ministerium hat kein Jota dazu beigetragen, die alltägliche Verbrauchertäuschung zu verhindern. Die Bundesregierung verschleppt seit Jahren die nötigen gesetzlichen Maßnahmen für ehrliche Etiketten und billigt damit die legale Täuschung der Kunden.” Harte Worte, aber vielleicht tritt mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) endlich die Wende ein?

Bildquelle: © siepmannH / Pixelio.de

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Neue Etiketten vereinfachen die Überwachung der Kühlkette bei TK-Produkten.

645898_web_R_K_B_by_GG-Berlin_pixelio.deFisch, Geflügel und Fleisch, aber auch andere Lebensmittel, legen vom Erzeuger bis zum Verbraucher einen langen Weg zurück. Für eine längere Haltbarkeit ist das Tiefkühlen eine gängige Praxis. Es hält die Produkte frisch und sichert die Qualität. Das ist allerdings nur der Fall, solange die Kühlkette gut funktioniert und nicht unterbrochen wird. Kommt es zu einer Unterbrechung, leiden nicht nur Qualität und Frische des Produkts, im schlimmsten Falle ergeben sich für den Endverbraucher unkalkulierbar hohe, gesundheitliche Risiken. Die Kontrolle der Kühlkette gestaltet sich angesichts der zahlreichen Stationen, die die TK-Produkte durchlaufen, stellenweise schwierig. Zwar gibt es genaue Vorschriften, was die Herstellung, Lagerung und den Transport von tiefgekühlten Lebensmitteln betrifft, dennoch ist nicht immer deren Einhaltung gegeben.

Ein Unternehmen aus Bremerhaven hat jetzt zwei Etiketten entwickelt, die mit Hilfe eines Farbsystems die Überwachung des Produktionszyklus für alle Beteiligten wesentlich vereinfachen. Die Etiketten zeigen die Temperatur und den Sauerstoffgehalt der tiefgekühlten Lebensmittel an. Entstanden sind die sogenannten Smart Labels im Rahmen des Forschungsprojektes „IQ-FRESHLABEL“. Die Basis bilden Zeit-Temperatur-Indikatoren, kurz TTI genannt. Die Überwachung von Zeit und Temperatur mittels dieser Indikatoren und entsprechender Labels ist nicht neu, viele Möglichkeiten blieben aber bisher ungenutzt. Das Projekt beschäftigte sich mit der Entwicklung derartiger Etiketten speziell für den Einsatz bei Tiefkühlkost. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor verdorbenen Lebensmitteln.

Die optimale Lagertemperatur von Tiefkühlkost beträgt -18 °C. Dann sind die Produkte zwischen 18 und 24 Monaten haltbar. Schon eine geringfügige Erhöhung der Temperatur führt zu Einbußen bei der Qualität und das selbst, wenn die Lagertemperatur weiter unter dem Gefrierpunkt bleibt. Auch Beschädigungen der Verpackung beeinflussen Qualität und Haltbarkeit. Bereits ein kleines, kaum sichtbares Loch mit einem Durchmesser von 0,2 mm zieht eine Verringerung der Haltbarkeitsdauer um 26 Prozent nach sich. Ursache ist die Veränderung der Gasatmosphäre durch das Eindringen von Sauerstoff in die Verpackung. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde daher weiterhin ein Etikett entwickelt, welches die Sauerstoffkonzentration innerhalb der Verpackung überwacht. Treten Abweichungen auf, ist das ein Hinweis auf eine eventuelle Beschädigung. Das System basiert auf Lumineszenz-Technologie, ist günstig und zerstörungsfrei.

Die Smart Labels wurden an einer griechischen Kühlkette für Fischprodukte ausgiebig getestet und sind bereit für die Markteinführung. Zudem wurden Verbraucher, Lebensmittelhersteller und Einzelhändler in verschiedenen europäischen Ländern nach ihrer Meinung zur Nutzung der intelligenten Etiketten befragt. Das Feedback war mehrheitlich positiv. Über 2.500 Verbraucher schreiben Produkten mit einer TTI-Kennzeichnung eine bessere Qualität als indikatorlosen Produkten zu und erklärten sich damit einverstanden, für gekennzeichnete Lebensmittel 20 Cent mehr zu zahlen. Außerdem würde das Bewusstsein im Umgang mit Nahrungsmitteln gestärkt. Ferner ergebe sich aus der Verwendung von TTI-Etiketten eine Abfallreduzierung, die Verschwendung von Lebensmitteln werde eingeschränkt.

In den USA, der Schweiz und der Ukraine finden sich die Labels bereits deutlich sichtbar auf Tiefkühlprodukten. Ob es letztendlich zu einer großflächigen Einführung kommt, bleibt abzuwarten. Schließlich wird der Endverbraucher die Kosten tragen müssen. Auch wenn sich diese in der angeführten Befragung dafür ausgesprochen haben, kann die Bereitschaft für eine Kostentragung in der Praxis anders aussehen.

Das Forschungsprojekt zur Entwicklung der Smart Labels nahm seinen Anfang im August 2010 und endete im Januar 2014. Es wurde von der EU gefördert und bestand aus 17 Projektpartnern, die aus neun verschiedenen Ländern stammten.

Bildquelle: © GG-Berlin / Pixelio.de