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Adressaufkleber sind auf Weihnachtspaketen keine Pflicht

Derzeit gehen wieder Millionen Pakete und Päckchen auf die Reise, um pünktlich am Heiligabend unter dem Weihnachtsbaum zu liegen. Diese sind häufig besonders schön gestaltet, denn es handelt sich schließlich um Geschenke, wo auch die Verpackung zählt. Der hässliche Adressaufkleber der Post kann die Optik allerdings sehr empfindlich stören. Viele möchten daher lieber darauf verzichten und stellen sich zu Recht die Frage, ob das erlaubt ist. Die Antwort darauf lautet eindeutig ja. Man kann ohne Probleme auf die bei der Post erhältlichen Aufkleber verzichten, die Adresse sollte sich allerdings aus verschiedenen Gründen trotzdem auf dem Paket befinden.

Zum einen möchte man natürlich, dass das Paket schnell und vor allem unbedingt ankommt. Somit darf schon einmal die Adresse des Empfängers nicht fehlen. Auch die Adresse des Absenders sollte zu finden sein. Beides kann man ohne den sonst üblichen Adressaufkleber handschriftlich auf dem Paket vermerken. Zur besseren Lesbarkeit empfiehlt sich aber die Verwendung des Aufklebers. Ob mit oder ohne diesen, alle Pakete haben die gleichen Laufzeiten. Jedes Paket wird außerdem mit einem Barcode versehen. Das ist ebenfalls unabhängig von einem Aufkleber. Mit dem Code lässt sich der Weg der Sendung via Internet verfolgen.

Nach dem Motto „Doppelt hält besser!“ wird empfohlen, dass man die Adressen von Absender und Empfänger nochmals auf einem Zettel im Inneren des Paketes verstaut. Sollte das Paket während des Transportes beschädigt werden und die Adressen unleserlich sein, lässt sich so feststellen, woher die Sendung kommt und für wen sie vorgesehen ist. Unleserlich ist gleichfalls ein gutes Stichwort. Egal, für welche Art der Adressierung man sich entscheidet, da man in der Regel alles mit der Hand ausfüllt, sollte man am besten in Druckschrift schreiben, damit die Lesbarkeit der Adressen gewährleistet ist. Dies erspart auch der Post Arbeit und Zeit. Da die Adressen maschinell ausgelesen und dem entsprechenden Postleitzahlenbereich zugeteilt werden, sorgt Unlesbarkeit für Verzögerungen, weil diese Pakete noch einmal per Hand nachsortiert werden müssen und das möchte man bestimmt vermeiden.

Apropos Verpackung: Dass ein auf dem Postweg versandtes Weihnachtsgeschenk sorgfältig verpackt sein muss, versteht sich von selber. Eine sorgfältige Verpackung liegt aber im Auge des Betrachters. Während es der Absender vielleicht als sehr sicher empfindet, wenn er sein Paket gut verschnürt, sieht das die Post gar nicht gern. Schnüre können sich in den Maschinen verfangen. Das kann zu ungeahnten Folgen führen. Besser ist ein robuster Karton, eventuell in einem ebensolchen Papier eingeschlagen und weiter mit stabilem Klebeband verschlossen. Möglicherweise lässt sich ja auch irgendwie der ungeliebte Paketaufkleber der Post in die perfekte Verpackung einbringen. Dann kommt das Geschenk auf alle Fälle sicher und pünktlich an. Die Frist zur Abgabe der Weihnachtspäckchen bei der Post endet übrigens am 22. Dezember um 12 Uhr. Wer bis dahin seine Geschenke abgeben hat, erhält die Garantie, dass sie bis zum Heiligen Abend zugestellt werden.

Wie es sich bei den privaten Zustelldiensten verhält, sollte direkt beim jeweiligen Dienst nachgefragt werden. Derartige Informationen lassen sich gut im Internet recherchieren. Gerade vor Weihnachten werden oft besondere Aktionen durchgeführt. Das kann auch eine weihnachtliche Verpackung beinhalten, die den ungeliebten Aufkleber für die Adressen auf unauffällige Art und Weise integriert.

Bildquelle: © Ruth Rudolpf / Pixelio.de