SEPA ist ein aktueller Begriff, der vielen Unternehmern einen unbehaglichen Schauer über den Rücken jagt. Dahinter verbirgt sich ein neues Zahlungsverfahren, welches den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfachen soll. Bisher aber kann diesem noch keiner so richtig was Gutes abgewinnen. Ursprünglich war die Einführung zum 1. Februar 2014 geplant. EU-Parlament und Kommission haben die Umstellungsfrist allerdings bis zum 1. August verlängert. Den Unternehmen ist es recht. Sie sehen große Probleme auf sich zukommen. Die Umstellung der EDV und der Kundendaten ist mit einem immensen Aufwand verbunden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen hätten den fristgerechten Umstieg auf SEPA zum 1. Februar nicht gewährleisten können. Deshalb schlug die Kommission im Januar einen Zeitraum von weiteren sechs Monaten für den Übergang vor. Dennoch dürften die Probleme weiter bestehen bleiben. Nicht nur, dass vor allem mit der IBAN eine schier unübersichtliche Zahlenkolonne auf den Rechnungen erscheinen muss, zugleich soll diese auch noch in einem einheitlichen QR-Code aufgebracht werden, um Fehler in der 22 Stellen umfassenden Zahl zu vermeiden. Das wiederum bedeutet, dass Unternehmen extra einen QR-Code generieren und in ihre Rechnungen implementieren müssen.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Zwar können die Unternehmen sich jetzt ein halbes Jahr länger Zeit lassen, ob es aber alle rechtzeitig schaffen, bleibt weiterhin abzuwarten. Wären die neuen Bedingungen zum 1. Februar in Kraft getreten, wäre von Zahlungsdienstleistern und Banken nur noch die Bearbeitung von Zahlungen im SEPA-Format erfolgt. Unternehmen, bei welchen die Umstellung noch nicht abgeschlossen gewesen wäre, hätten demzufolge mit großen Schwierigkeiten rechnen müssen. Bei ein- und ausgehende Zahlungen, die nicht das vorgeschriebene Format gehabt hätten, wäre eine Sperrung erfolgt. Im schlimmsten Falle könnte man dann sozusagen von einer Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Firma sprechen.
Eigentlich soll das SEPA-Zahlungsverfahren der Vereinfachung von Zahlungen innerhalb der EU dienen, bisher jedoch hat es den Verwaltungsaufwand der Unternehmen nur enorm erhöht. Die Verschmelzung von Bankleitzahl und Kontonummer in einer Zahl, der IBAN, birgt ein hohes Fehlerrisiko in sich. Bei der Übertragung derselben kommt es schnell zu Zahlendrehern oder anderen Fehlern. Mit dem weiterhin geplanten QR-Code möchte der der European Payments Council (EPC) daher ein Einscannen der IBAN ermöglichen. Der Zahlungspflichtige erhält durch das Scannen des Codes alle notwendigen Daten beziehungsweise wird die IBAN gleich in die Überweisungsmaske eingefügt, sofern die Überweisung über eine entsprechende App ausgeführt wird.
Die Implementierung des QR-Codes ist freiwillig. Die Sicherheit im Zahlungsverkehr wird durch einen solchen erhöht, gleichzeitig kommt es aber auch zu einer nochmaligen Erhöhung des Umstellungsaufwands. Zudem ist fraglich, ob sich Aufwand und Nutzen die Waage halten, denn nicht jeder zahlt mit einem mobilen Endgerät seine Rechnungen. Hier werden sicher erst die Praxiserfahrungen zeigen, ob sich der QR-Code auf Rechnungen durchsetzen kann.
Zum Verwaltungsaufwand der SEPA-Umstellung gehört ebenfalls die Aktualisierung des Lastschrifteinzugs. Dafür müssen Geschäftspartner und Kunden angeschrieben werden. Im Dezember 2013 war dies trotz des damals feststehenden Umstellungstermins zum 1. Februar 2014 lediglich bei 10 Prozent der Lastschriftverfahren erfolgt. Sorgen bereiten den Unternehmern und Zahlungsinstituten ebenfalls die Auszahlung von Löhnen und Gehältern. Sollte die Fehlerquote bei der Umstellung nur zwei Prozent betragen, ist die Nachbearbeitung von mehr als eine Million Lastschriften und Überweisungen notwendig, gibt die Bundesbank zu bedenken. Bleibt zu hoffen, dass durch die Verlängerung der Umstellungsfrist Fehler weitestgehend vermieden werden.
Bildquelle: © Thorben Wengert / Pixelio.de