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Aufkleber auf dem Auto? Auch beim UEFA Champions League Finale erlaubt

Es ist unglaublich, aber dennoch wahr: Morgen werden der FC Bayern München und Borussia Dortmund den Sieg in der UEFA Champions League unter sich ausmachen. Ein deutsch-deutsches Finale – für viele noch immer ein unfassbares Ereignis! Beide Mannschaften konnten den Titel schon einmal für sich verbuchen. In der Saison 1996/97 setzte sich Borussia Dortmund durch, in der Saison 200/01 durften die Bayern jubeln.

Ganz Fußballdeutschland wird morgen Abend wie gebannt vor den Fernsehgeräten sitzen und dem Ende der Partie mit Spannung entgegensehen. Jeder hat dabei seinen Favoriten. Die Anhänger des Siegers werden nach dem Spiel bis in die frühen Morgenstunden hinein feiern, um ihre Mannschaft zu ehren. Solange alles im Rahmen abläuft, ist das kein Problem. Da es inzwischen zum guten Ton gehört, auf der Straße Autokorsos zu bilden und gemeinsam mit anderen Autofahrern und Passanten den Sieg zu würdigen, gibt der ADAC im Vorfeld bereits Tipps, wie man dabei Ärger mit den Ordnungshütern vermeidet.

Gemäß § 30 der StVO sind Autokorsos eigentlich nicht erlaubt, denn man macht dabei beim Benutzen eines Fahrzeugs unnötig Lärm und fährt unnütz hin und her. In Ausnahmesituationen wie etwa dem deutsch-deutschen Champions League Finale im Londoner Wembley Stadion lässt die Polizei allerdings Gnade vor Recht ergehen, sofern sich an die Verkehrsregeln gehalten wird und der Fahrer nicht alkoholisiert ist. Während dem Fahren in einem Autokorso ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dabei dürfen sich die Insassen abschnallen. Sobald der Korso aber verlassen wird und die Geschwindigkeit zunimmt, gilt wieder die allgemeine Anschnallpflicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt auch bei Schadenfällen während eines Autokorsos ein. Voraussetzung ist, dass kein Mitverschulden des Fahrers, der Fahrzeuginsassen oder weiterer Unfallbeteiligter vorliegt. Ist man beispielsweise in dem Falle nicht angeschnallt, wird einem eine Mitschuld von der Versicherung vorgeworfen.

Zahlreiche Fragen tauchen als Fan ferner häufig bei der Gestaltung des Autos auf. Darf ich Fähnchen und Aufkleber anbringen oder gar mein Fahrzeug komplett in den Farben meines Vereins lackieren? Letzteres ist in der Regel problemlos möglich. Vorschriften zur Farbgestaltung eines Autos gibt es nicht. Allerdings darf die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt sein und es darf vom Fahrzeug keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Bei der Fahrzeuglackierung tritt eine solche Problematik selten auf. Bei Fahnen und Autoaufklebern ist das aber eine andere Sache. Während der Fahrt ist es unter anderem verboten, eine große Flagge aus dem Fenster zu halten, die womöglich noch an einer langen Stange angebracht ist. Eine solche Fahne birgt gleich mehrere Gefahrenquellen. Auf der Autobahn können selbst kleine Fähnchen zum Risiko werden. Deshalb wird empfohlen, noch vor der Auffahrt auf die Autobahn die Fahnen abzunehmen. Ab 90 km/h wird es selbst für festangebrachte Fähnchen kritisch. Sie können sich lösen und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Bei Aufklebern gilt grundsätzlich, dass sie nicht die Sicht des Fahrers einschränken dürfen. Zwar darf man seine Sympathie für den Verein bekunden, jedoch darf der entsprechende Aufkleber zum Beispiel nicht die gesamte Heckscheibe abdecken. Desweiteren sind Aufkleber an den Seitenscheiben nur in bestimmten Maßen zugelassen. Beschränkt sich etwa beim vorgeschriebenen Schulterblick die Sicht auf einen Aufkleber, kann das unter Umständen zu einem Bußgeld oder zur Anrechnung einer Mitschuld bei der Kfz-Versicherung führen.

Bildquelle: © unopaella / Pixelio.de