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NS-Raubkunst auf Leinwand: Neues Zentrum in Magdeburg hat Arbeit aufgenommen

684383_web_R_K_B_by_Angela Parszyk_pixelio.deDer Zweite Weltkrieg ist seit nahezu 70 Jahren vorbei und trotzdem verfolgen uns die Machenschaften der Nationalsozialisten noch immer. Gerade in der Kunst war in den letzten Jahren des Öfteren der Begriff NS-Raubkunst zu hören. Das ist dem im Mai 2014 verstorbenen Kunsthändler Cornelius Gurlitt zu verdanken. Er war Besitzer des legendären „Schwabinger Kunstfunds“, der der Debatte über die Behandlung von NS-Raubkunst auf Leinwand regelmäßig neuen Zündstoff gab.

Zwar ist das Erbe Gurlitts mittlerweile geklärt, doch weiß man bis heute nicht, welche Kunstwerke sein rechtmäßiges Eigentum waren. Und die bei Gurlitt gefundenen Gemälde waren nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Tausende von Kunstwerken sind im Umlauf, bei denen nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich um NS-Raubkunst handelt. Um die Herkunftsforschung voranzutreiben, wurde in Magdeburg das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste gegründet. Anfang des Jahres nahm es seine Arbeit auf.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erhofft sich von der neuen Einrichtung eine Beschleunigung der Suche nach NS-Raubkunst. Zugleich wendet sie sich an die Museen und fordert von diesen, nachdrücklicher auf eine gezielte Recherche zu bestehen. Jene argumentierten bisher mit fehlenden finanziellen Mitteln. Diese Ausrede will Grütters aber nicht mehr gelten lassen. Schließlich wurden vom Bund die Mittel für die Provenienzforschung im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um zwei Millionen Euro erhöht. Insgesamt stehen damit sechs Millionen Euro für die Klärung der Herkunft von Kunstwerken zur Verfügung.

In dem neuen Zentrum sind bisher 20 Mitarbeiter beschäftigt. Ihre vordergründige Aufgabe ist die Suche nach NS-Raubkunst. Aber auch die Beratung privater Sammler und öffentlicher Einrichtungen fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Hier ist die Rückgabe von Kulturgütern das vorherrschende Thema.

Bereits bestehende Einrichtungen mit dem gleichen Tätigkeitsschwerpunkt sollen künftig unter dem Dach des Zentrums zusammengefasst werden. Es soll ein zentraler Ansprechpartner für dieses komplexe Thema“ geschaffen werden, so Grütters. Auch könne so der Informationsfluss transparent gestaltet werden. Das Zentrum werde weiterhin mit den Kulturverlusten in der DDR und in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone betraut.

Die ebenfalls in Magdeburg ansässige Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, die gleichzeitig Betreiber der Datenbank lostart.de ist, die Forschungsstelle für “Entartete Kunst” der Freien Universität Berlin, die Beratende Kommission für Streitfälle (Limbach-Kommission) und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin sollen ferner mit dem Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste vereint werden. Gleiches gilt für die Taskforce, die sich mit den Kunstfunden von Cornelius Gurlitt befasst. Bei ungefähr der Hälfte, der mehr als 1.200 Bilder besteht, der Verdacht, dass es sich um NS-Raubkunst handelt.

Das von Gurlitt als Erbe eingesetzte Kunstmuseum Bern hat die Erbschaft inzwischen angenommen. Noch in diesem Jahr will es einige Werke aus dem Nachlass des Sammlers zeigen. Ob es aber soweit kommt, bleibt abzuwarten. Mittlerweile ist eine Cousine des Sammlers aufgetaucht, die das Testament anfechten will. Eine öffentliche Stellungnahme zu dem neuen Sachverhalt wurde erst für März angekündigt.

Der größte Teil der Sammlung befindet sich derzeit noch immer in Deutschland an einem geheimen Ort. Drei Werke wurden von der Taskforce nach über einjähriger Nachforschung als NS-Raubkunst identifiziert. Die drei Bilder sollen zeitnah an die Erben der rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden. Was mit dem Rest der Sammlung passiert, ist weiterhin unklar.

Bildquelle: © Angela Parszyk / Pixelio.de

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Gurlitts Kunst auf Leinwand geht nach Bern

661875_web_R_K_by_Wolfgang Dirscherl_pixelio.deEndlich scheint der Streit über die Kunst auf Leinwand des am 6. Mai 2014 verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zu Ende: Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gab der Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Kunstmuseum Bern, Christoph Schäublin, am 24. November 2014 bekannt, dass das Kunstmuseum Bern das Erbe von Gurlitt annimmt. Eine Entscheidung, auf die viele Menschen monatelang gewartet haben.

Das heißt aber nicht, dass nun alle Kunstwerke demnächst in Kisten verpackt werden und den Weg nach Bern antreten. Der komplizierte Fall Gurlitt geht auch nach seiner scheinbaren Lösung kompliziert weiter. So wurde als Erstes ein 13 Seiten starkes Papier von Schäublin, der Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sowie dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) unterzeichnet. Es beinhaltet den detaillierten Umgang mit dem Ende Februar/Anfang März 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing gemachten Kunstfund. Schäublin bringt es auf den Punkt: „Im Grunde stehen wir jetzt nicht am Ende, sondern am Anfang eines langen Weges, den wir miteinander abschreiten wollen.”

Dennoch hofft wohl jeder, dass der Wirrwarr um die Bilder endlich beendet ist. Angefangen hat alles bereits im September 2010, als Zollbeamte Cornelius Gurlitt im Zug von Zürich nach München kontrollierten. Ihr Fund von 9.000 Euro in bar zog ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich. Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte einen Durchsuchungsbeschluss für Gurlitts Wohnung. Die ganze Prozedur nahm über ein Jahr in Anspruch. Bis nach Vorliegen des Beschlusses die Wohnung in München-Schwabing durchsucht wurde, ging noch einmal ein halbes Jahr ins Land. Dann der sensationelle Fund: In der Wohnung fanden die Beamten 1.280 Kunstwerke. Darunter Gemälde von Picasso, Chagall, Klee und anderen namhaften Künstlern. Zuerst wurde nur eine Berliner Kunsthistorikerin damit beauftragt, nach dem Ursprung der Bilder zu forschen. Für eine Person war die Sammlung aber zu umfangreich. Deshalb wurde nach der Veröffentlichung des Fundes – was erst Anfang November 2013 geschah und große Empörung nach sich zog – eiligst die “Taskforce Schwabinger Kunstfund” gegründet. Sie sollte die Herkunft von insgesamt 1.258 Kunstobjekten klären. Bei 499 entschied sie, dass es sich möglicherweise um NS-Raubkunst handelt. Drei Bilder – eins von Liebermann, eins von Spitzweg und eins von Matisse – konnten bislang den rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden.

Im Februar 2014 wurden in Gurlitts Haus in Salzburg noch einmal 60 Kunstwerke sichergestellt. Sie galten als der wertvollste Teil der Sammlung. Darunter befanden sich beispielsweise Gemälde von Monet, Manet und Renoir. Mit anwaltlicher Hilfe schlossen Gurlitt, die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern eine Vereinbarung. Für die Werke, die als NS-Raubkunst klassifiziert werden können, sollte mit den rechtmäßigen Besitzern beziehungsweise dessen Erben “faire Lösungen” gefunden werden. Die Taskforce-Chefin Ingeborg Bergreen-Merkel (CSU) sah zu diesem Zeitpunkt die Gurlittsche Sammlung bereits in einem Museum in München. Doch sie hatte die Rechnung ohne den Kunstsammler gemacht. Jener hatte bereits in seinem Testament das Kunstmuseum Bern als Erben festgelegt. Es nimmt nun endlich das Erbe an, die Taskforce wird aber weiter nach der Herkunft bestimmter Bilder forschen, im Auftrag des Museums. 440 Werke, die bereits als “Entartete Kunst” identifiziert wurden, treten sofort die Reise in die Schweiz an. Das gilt weiterhin für etwa 280 Bilder, die von Verwandten Gurlitts selbst geschaffen oder nach 1945 gekauft wurden. Dennoch bleibt noch eine Vielzahl an Gemälden übrig, deren Herkunft ungewiss ist. Mit dem Antritt des Erbes ist somit nicht viel mehr geklärt als vorher. Wie sagte Schäublin: „Im Grunde stehen wir jetzt nicht am Ende, sondern am Anfang eines langen Weges.“

Bildquelle: © Wolfgang Dirscherl / Pixelio.de

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Kunstsammler Gurlitt ist tot – was passiert mit seiner Kunst auf Leinwand?

684383_web_R_K_B_by_Angela Parszyk_pixelio.deIn den letzten Monaten tauchte der Name Cornelius Gurlitt regelmäßig in den Medien auf. Seit im März 2012 mehr als 1.200 Bilder in der Schwabinger Wohnung des Kunstsammlers von der Augsburger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und später weitere Werke auf einem Anwesen in Salzburg entdeckt wurden, rissen die Meldungen zum sagenhaften Schwabinger Kunstfund nicht mehr ab. Vor Kurzem schien nunmehr endlich eine Einigung in dem Fall eingetreten zu sein: Gurlitt erhielt seine Sammlung unter der Maßgabe zurück, dass er die Gemälde, die unter dem Verdacht von NS-Raubkunst standen, freiwillig einem Expertenteam zur Erforschung der Herkunft der Bilder zur Verfügung stellte.

Seit der Beschlagnahme herrschte über diesen Schritt eine heiße Debatte. War er rechtens oder nicht? Immerhin ging der Beschlagnahmung der umfangreichen Kunstsammlung der Verdacht der Steuerhinterziehung voraus, unter dem Gurlitt einst in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten war. Im Zuge dessen wurde der Kunstschatz mit einem Wert von mehreren Millionen Euro in der Wohnung Gurlitts aufgefunden. Die Sicherstellung der Kunstwerke auf Leinwand nahm mehrere Tage in Anspruch. Fortan kämpfte der mittlerweile über 80-Jährige um die Rückgabe der Bilder.

Anfang Mai tauchte der Name Cornelius Gurlitt wiederum in den Medien auf. Im Alter von 81 Jahren war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, von dem er einst die Sammlung erbte, nach monatelanger schwerer Erkrankung am 6. Mai 2014 in München verstorben. Der Tod Gurlitts wirft wieder neue Fragen zum Verbleib der Kunstwerke auf. Fakt ist: Durch den Tod des Sammlers endet das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Das wurde bereits durch das bayerische Justizministerium kurz nach dem Bekanntwerden von Gurlitts Verscheiden mitgeteilt. Die Nachforschungen bezüglich der Herkunft der Bilder werden allerdings weitergehen.

Wer seine Sammlung erhält, das hat Gurlitt in einem notariell beglaubigten Testament festgelegt. Das Kunstmuseum Bern wurde von ihm als alleiniger Erbe bestimmt. Soweit schien also klar, was aus den über 1.500 Kunstwerken wird. Zum Nachlass von Gurlitt gehört aber nicht nur der als sensationell geltende Kunstschatz. Weiterhin sind Immobilien in Salzburg und München sowie eine nicht unbeträchtliche Geldsumme aus Gemäldeverkäufen der vergangenen Jahre vorhanden, die ebenfalls dem Kunstmuseum Bern zufallen.

Bevor das Testament eröffnet wird, muss das Nachlassgericht in Bayern erst einmal prüfen, ob es weitere Verfügungen gibt. Nach der Testamentseröffnung hat das Kunstmuseum Bern zudem die Möglichkeit, sechs Monate lang über die Annahme oder die Ablehnung des Erbes zu entscheiden. Bei einer Ablehnung wäre das Gericht verpflichtet, nach anderen Erben etwa Familienangehörigen zu suchen. Ein solcher hat sich schon jetzt gefunden. Ekkeheart Gurlitt lebt in Spanien und ist ein Großcousin des verstorbenen Cornelius Gurlitt. Er gab bekannt, dass er das Testament anfechten wolle, sobald dieses eröffnet wurde.

Für die Nachfahren der einst von den Nationalsozialisten enteigneten Kunstbesitzer dürfte das eine mit weitreichenden Konsequenzen behaftete Ankündigung sein. Eine Testamentsanfechtung würde einen jahrelangen Prozess bedeuten, an dessen Ende irgendwann einmal die Veröffentlichung des Testaments steht. Eine unzumutbare Verzögerung, wie einige der Betroffenen über ihr Anwälte ausrichten ließen. Letztere suchen bereits nach einer Lösung, wollen beispielsweise die Ausfuhr der Bilder nach Bern verhindern. Somit dürfte auch nach dem Tode Gurlitts dessen Kunstsammlung die Welt weiterhin beschäftigen.

Bildquelle: © Angela Parszyk / Pixelio.de