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Der Schwindel auf den Etiketten von Lebensmitteln nimmt kein Ende

733308_web_R_K_B_by_Juergen Jotzo_pixelio.de (2)Diese Zahlen sollten zum Nachdenken anregen: Laut einer Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Bundesernährungsministeriums sind zwar 79 Prozent der Bundesbürger mit der Qualität der Lebensmittel zufrieden, allerdings haben gerade einmal 29 Prozent der Umfrageteilnehmer Vertrauen zur Lebensmittelindustrie. Doch zu stören scheint diese das wenig.

Die Missverständnisse beginnen bereits bei den Etiketten auf den Lebensmitteln. Denn was darauf geschrieben steht und was der Verbraucher darunter versteht, unterscheidet sich oft völlig. Ein Klassiker ist der Fruchtjoghurt, der trotz seiner vermeintlich eindeutigen Bezeichnung überhaupt keine Früchte enthalten muss. Ein richtiger Fruchtjoghurt hat einen Fruchtanteil von 6 Prozent. Ein Joghurt mit Fruchtzubereitung kommt mit 3,5 Prozent aus. Ein Joghurt mit Fruchtgeschmack soll lediglich nach Frucht schmecken und das tut er durch den Zusatz von Aromen wesentlich intensiver als mit echten Früchten. Warum also sollten dann selbige unbedingt enthalten sein?

Das Portal „Lebensmittelklarheit“ beschäftigt sich unter anderem mit Etikettenschwindel bei Lebensmitteln. Ungefähr 40 bis 50 Hinweise gehen pro Woche von Verbrauchern ein. Rund die Hälfte davon wird als durchaus berechtigt angesehen. Auf die Meinung und die Zufriedenheit der Verbraucher scheint die Lebensmittelindustrie allerdings nicht allzu viel Wert zu legen. Zwar sei das grundsätzliche Problem laut dem Jahresbericht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (DVE) erkannt, aber weiter ist in dem Bericht zu lesen, dass eine Beseitigung desselben eine zunehmende kostenintensive Produktregulierung nach sich ziehen könne und Außenstehende ohnehin ein verzerrtes Bild von der Lebensmittelindustrie hätten. Eindeutige, für den Verbraucher verständlichere Kennzeichnungen wären schon einmal ein guter und sicher wenig aufwändiger Anfang.

Grund zur Eile besteht allerdings nicht, denn tiefgreifende Konsequenzen sind kaum zu befürchten und falls doch, treten sie nicht plötzlich in Kraft, sondern man kann sich in Ruhe darauf vorbereiten. Kommt es beispielsweise zu einem Gerichtsverfahren, dauert es bis zu einer Entscheidung oft Jahre. So geschehen im Fall Teekanne, der Anfang Dezember letzten Jahres endlich seinen Abschluss fand. Das „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“, das gemäß Herstellerangaben „nur natürliche Zutaten“ enthält, darf nicht mehr so heißen, denn die im Namen enthaltenen und auf der Verpackung abgebildeten Zutaten sind gar nicht drin. Himbeeren und Vanille wurden durch Hibiskus, Brombeerblätter und Äpfel ersetzt. Für den passenden Geschmack sorgten Aromen. Die Gestaltung der Verpackung und der Name suggerierten dem Verbraucher jedoch einen Tee aus Himbeeren und Vanille.

Ein Verbraucherverband hatte den Teehersteller wegen bewusster Irreführung verklagt. Das Verfahren lief durch insgesamt vier Instanzen. Das Landgericht Düsseldorf fällte im März 2012 ein Urteil, wonach der Fall nach eingelegter Berufung durch die Beklagte ein Jahr später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Schließlich sollte sich der BGH damit beschäftigen. Jener setzte das Verfahren erst einmal aus und rief wiederum den EuGH an. Nach Rückmeldung des EuGH hob der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts wieder auf und erklärte das Urteil des Landgerichts für rechtskräftig, welches der Unterlassungsklage des Verbraucherverbands stattgegeben hatte. Zwar hat dieser nun für die Verbraucher einen Sieg errungen, doch die vergangene Zeit war eindeutig zu lang.

Da eine Veränderung der Gesetze mindestens ebenso lange und meistens noch länger dauert, können sich die Lebensmittelhersteller sozusagen beruhigt zurücklehnen. Schließlich gehören Essen und Trinken zu den Grundbedürfnissen des Menschen, sodass Lebensmittel immer gekauft werden, egal, ob die Angaben auf den Etiketten verständlich sind oder nicht.

Bildquelle: © Juergen Jotzo / Pixelio.de

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Infos auf Etiketten: Die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist da!

87300_web_R_K_B_by_veit kern_pixelio.deDer 13. Dezember 2014 wurde von vielen Verbrauchern sehnlichst erwartet. Es ist der Tag, an dem die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten ist. Ihr Versprechen: umfangreichere und verständlichere Informationen auf den Etiketten. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) spricht von „einem Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit“. Ob die Verbraucher das genauso sehen, wird wohl erst die Zukunft zeigen. Die Ansätze sind gut, aber Verbraucherschützer sehen trotz den neuen Regelungen immer noch viel zu viel Raum für Mogeleien.
Vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung führte das Bundesernährungsministerium eine Umfrage durch. Im Fokus derselben standen die Wünsche der Verbraucher, was diese auf dem Etikett lesen wollen. Am wichtigsten sind den Deutschen demnach die Zutaten, die regionale Herkunft, der Tierschutz und eine Produktion frei von Gentechnik. Weiterhin wird nach der Gesundheitswirkung und den Kalorien geschaut. Bei Produkten, die nicht regelmäßig oder das erste Mal gekauft werden, wird das Etikett sorgfältiger studiert. Bei den Dingen, die dagegen nahezu immer den Weg in den Einkaufskorb finden, wird dafür seltener oder gar nicht mehr darauf geschaut. Gelesen wird in der Regel im Supermarkt, zuhause bleibt das Etikett unbeachtet. Nach Lebensmittelskandalen lassen die Verbraucher zudem besondere Aufmerksamkeit walten und werfen lieber noch einmal einen Blick auf das Etikett.
Pizza wurde mit der Einführung des sogenannten Analogkäses zum Synonym für Etikettenschwindel. Ab sofort muss direkt aus dem Produktnamen ersichtlich sein, dass kein echter Käse auf der Pizza liegt, sondern ein Imitat aus Pflanzenfett. Die Angabe steht nun also auf der Vorderseite der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Produktnamens (wenn nicht in diesem enthalten) und in Buchstaben, deren Größe höchstens um ein Viertel geringer als die Buchstabengröße des Namens ausfallen darf. Auch aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügte Lebensmittel müssen künftig mit einem Hinweis versehen sein, dass sie aus Stücken zusammengesetzt wurden, selbst wenn sie den Anschein erwecken, natürlich so gewachsen zu sein.
Die neue Verordnung enthält ferner eine Vorgabe für eine Mindestgröße bei der verwendeten Schrift. Bei den Pflichtangaben wie dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den Zutaten müssen die einzelnen Buchstaben mindestens 1,2 Millimeter groß sein, bei kleineren Verpackungen mindestens noch 0,9 Millimeter. Das sehen Verbraucherschützer als zu klein an und fordern wenigstens zwei Millimeter. Dieses Maß entspricht der Buchstabengröße der meisten Zeitschriften und Zeitungen. Des Weiteren werden Vorgaben für Farben, Kontraste und Schriftarten gewünscht.
Vor allem bei Allergikern soll die neue Verordnung für einen besseren Schutz sorgen. Durch Fettdruck oder Unterstreichen sollen sie die 14 wichtigsten Allergieauslöser besser auf der Zutatenliste erkennen können. So gekennzeichnet werden beispielsweise Nüsse, Sellerie und Soja. Bei unverpackter Ware muss gleichfalls ein Hinweis auf derartige Bestandteile gegeben werden. Restaurants, Bäcker und Metzger dürfen das mündlich tun, auf Wunsch müssen sie allerdings eine schriftliche Dokumentation vorlegen können.
Die Allergikerkennzeichnungspflicht greift nicht bei einem „Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen“. Wer für die Weihnachtsfeier vom Sportverein einen Salat zubereitet oder zum Geburtstag einen selbstgebackenen Kuchen ins Büro mitbringt, braucht keine Kennzeichnung vorzunehmen. Wohltätigkeitsveranstaltungen, Zusammenkünfte auf lokaler Ebene und Märkte unterliegen ebenfalls nicht dem neuen Gesetz. Es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, sich vorab nach eventuell teilnehmenden Allergikern zu erkundigen.
Sofortige Veränderungen sind mit Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht zu erwarten. Die Händler dürfen den Abverkauf alter Verpackungen vornehmen. Einige Hersteller haben aber bereits vor dem Stichtag ihre Etiketten umgestellt.

Bildquelle: © veit kern / Pixelio.de

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Verbraucher fordern Klarheit auf Etiketten von Lebensmitteln

624802_web_R_K_by_siepmannH_pixelio.deEine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass die Verbraucher mehr Klarheit beim Kauf von Lebensmitteln fordern. So gaben 61 Prozent der Befragten an, dass sie sich bereits auf der Vorderseite der Verpackungen eine Zutatenliste wünschen, und sogar 78 Prozent möchten dort über das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert werden. Allgemein sprach sich die Mehrheit für Klarheit über die Herkunft der Produkte auf den Etiketten der Lebensmittel aus und das vordergründig bei tierischen Produkten. Den Wünschen der Verbraucher soll ab Dezember entsprochen werden, und zwar mit neuen Vorgaben, an die alle Lebensmittelhersteller künftig gebunden sind.

Im Rahmen der Umfrage ergab sich außerdem, dass 86 Prozent der Befragten auf dem Etikett ebenfalls Angaben zur Füllmenge finden möchten. 54 Prozent – das ist etwa jeder Zweite – möchte auf der Verpackung lesen können, wo genau das Produkt herkommt. Als Beispiele für die gewünschten Angaben wird etwa das Ursprungsland oder der Hinweis, dass die Ware „aus der Region“ kommt, genannt. Klaus Müller aus dem Vorstand des vzbv erklärt: „Der Verbraucher will auf einen Blick verstehen, was er kauft“: Aus diesem Grunde gehören wichtige Angaben zu Lebensmitteln „klar verständlich auf die Vorderseite“.

Rund 1.500 Personen nahmen an der Umfrage teil. 72 Prozent von ihnen sprachen sich dafür aus, die Lebensmittelhersteller zu genauen Angaben zur Herkunft zu verpflichten. Wird der Ursprung auf der Verpackung angegeben, steigert dies das Vertrauen in das Produkt bei 69 Prozent der Befragten. Ein eindeutiges Ergebnis, weshalb eine Forderung des Verbraucherverbands auf „eine einheitliche informative Herkunftskennzeichnung“ lautet. Eine solche war bislang nur für wenige Lebensmittel vorgesehen, beispielsweise für frisches Obst, Gemüse und Fleisch. Das ist aber nicht ausreichend. Besonders bei tierischen Produkten möchten die Verbraucher mehr Informationen, vor allem über der Herkunft.

Trotz umfassenderen Angaben dürfe allerdings das Etikett nicht unübersichtlich werden. Das mutet wie die Quadratur des Kreises an. Ein Etikett bietet nun mal nur ein begrenztes Platzangebot. Wie sollen alle gewünschten Angaben und das möglichst auch noch auf der Vorderseite drauf untergebracht werden? Am 13. Dezember 2014 tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass genauere Angaben auf dem Etikett zu erscheinen haben, jedoch müssen sie nicht unbedingt auf der Vorderseite platziert werden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Lebensmittelhersteller die Umsetzung der neuen Verordnung bewerkstelligt und ob damit tatsächlich die Wünsche der Verbraucher erfüllt werden.

Vor drei Jahren wurde ebenfalls das Portal lebensmittelklarheit.de gegründet. Es beschäftigt sich mit eben jener Problematik der Lebensmitteletiketten und dem damit verbundenen, häufig praktizierten Etikettenschwindel. Nach Meinung des stellvertretenden Geschäftsführers der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt, ist seit der Gründung des Portals nicht viel passiert. Vor allem der Umgang des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Bundesregierung mit der Problematik stößt ihm sauer auf: “Es ist der blanke Hohn, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt ein positives Fazit zieht. Ja, das Portal hat etwas bewegt – aber nein, das Ministerium hat kein Jota dazu beigetragen, die alltägliche Verbrauchertäuschung zu verhindern. Die Bundesregierung verschleppt seit Jahren die nötigen gesetzlichen Maßnahmen für ehrliche Etiketten und billigt damit die legale Täuschung der Kunden.” Harte Worte, aber vielleicht tritt mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) endlich die Wende ein?

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Der große Schwindel mit den Etiketten – und es ist kein Ende in Sicht

502074_web_R_K_B_by_Reina_pixelio.deEin Bummel durch einen Supermarkt ist wie ein Bummel durch eine kleine heile Welt. Überall springen uns Etiketten ins Auge, die uns hochwertige und gesunde Lebensmittel anpreisen. Hier steht „ohne Zucker“, dort taucht der Zusatz „Bio“ auf, an anderer Stelle wird mit dem Begriff „regional“ geworben. Der Verbraucher soll sich in Sicherheit wiegen und viele von ihnen tun dies auch. Sie gehen zum Beispiel davon aus, dass regional für ein von Anfang bis Ende in der Region hergestelltes Produkt steht. Beim Schwarzwälder Schinken etwa. Da ist ein Großteil der Kunden der Meinung, dass das für die Herstellung genutzte Schwein auch aus dem Schwarzwald stammt. Es ist allerdings absolut ausreichend, wurde der größte Teil des für den Schinken verwendeten Fleisches dort verarbeitet. Mittlerweile versucht man, wenigstens eine Eingrenzung vorzunehmen und hat 2014 das sogenannte „Regionalfenster“, ein blau-weißes Gütezeichen, eingeführt. Damit möchte man den Kunden zeigen, dass das jeweilige Produkt tatsächlich aus der Region stammt und zwar so, wie der Kunde den Begriff „regional“ für sich definiert.

Wer aber denkt, das „Regionalfenster“ sei gleichzeitig ein Beweis für eine artgerechte Tierhaltung, der liegt schon wieder falsch. Dies ist ein weiterer Gedanke, mit dem der Begriff „regional“ verbunden wird. Der Verbraucher sieht beim Lesen vor seinem geistigen Auge einen Bauernhof im näheren Umkreis mit glücklichen Tieren. Zwischen einem Bauernhof aus Verbrauchersicht und einem Bauernhof aus Herstellersicht liegen aber oft Welten. „Bauer“, „Bauernhof“ und „Land“ sind gern genutzte Begriffe, um dem Verbraucher in die Irre zu führen. So ist es beispielsweise den Herstellern erlaubt, Produkte mit Aufdrucken wie „Bauernhof Landglück“ zu versehen, obwohl der Bauernhof gar nicht existiert. Das geltende Recht lässt ausreichend Raum für geschickte Wortspielereien, die dem Kunden ein glückliches Leben der Tiere suggerieren.

Vor nicht allzu langer Zeit wurde diesbezüglich ein Fall beim Discounter Lidl bekannt, wo Hühnchen aus regionaler Zucht verkauft wurde. Die meisten Verbraucher gingen davon aus, dass jene vom Bauernhof „um die Ecke“ stammten, also die oben bereits aus Verbrauchersicht näher erläuterten Kriterien zum Begriff „regional“ erfüllten. Tatsächlich aber kamen die Tiere von der PHW-Gruppe, vielen besser bekannt als Wiesenhof. Das Unternehmen ist Deutschlands größter Geflügelproduzent und geriet bereits häufiger in die Schlagzeilen. Die Haltung von Hühnern auf engstem Raum und das Finden von auf den Müll geworfenen Küken sind nur zwei von zahlreichen Vorwürfen, die gegen die Firma in den letzten Monaten laut wurden.

Bei all diesen „Wahrheiten“ stellt sich die Frage, wie sich der Verbraucher vor einem derartigen Etikettenschwindel schützen soll. Da helfen wirklich nur der Gang zum Bauern im Ort und ein genaues Hinschauen auf dessen Hof. Es stimmt nicht, dass hier die Produkte um einiges teurer sind als im Supermarkt oder Discounter. Manches Mal mag das zutreffen, aber erst das Erkundigen über die Preise verschafft Klarheit. Sucht man nach Obst und Gemüse aus regionalem Anbau, kommen weiterhin Garten- und Landschaftsbauunternehmen in Betracht. Einige von ihnen widmen sich im kleinen Stil dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte, verkaufen beispielsweise im Sommer und Herbst Obst von durch sie bewirtschafteten Streuobstwiesen. Nachfragen bei den Betrieben in der Umgebung kann sich also lohnen.

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Einkaufen mit Blick auf das Etikett ist ratsam, bringt aber nicht immer Klarheit

398384_web_R_K_B_by_gänseblümchen_pixelio.deDas Etikett auf der Verpackung ist für viele Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt, was sie kaufen. Leider ist es aber in den vergangenen Jahren gerade diesbezüglich immer wieder zu unschönen Vorfällen gekommen. Auf was kann man sich eigentlich noch verlassen beim Lebensmittelkauf? Regelmäßig werden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklarierung von Lebensmitteln geändert und verschärft, allerdings tun sich damit auch Lücken auf, die die Hersteller für sich zu nutzen wissen. Es wird getrickst, was das Zeug hält, und somit der Verbraucher wissentlich an der Nase herumgeführt. Die Verbraucherzentralen steuern dagegen. Sie kämpfen gegen Lügen in der Lebensmittelbranche und haben nun ein neues Buch herausgegeben, das sich mit den beliebtesten Verschleierungspraktiken der Hersteller befasst. Titel des Buches ist „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“.

Bereits bei den Namen der Produkte geht es los. Wer sich einen „Erdbeer-Drink“ holt, sieht vor seinem geistigen Auge wohlschmeckende Milch mit frischen Erdbeeren zusammengemixt zu einem gesunden und leckerem Drink. Erdbeeren sind aber in einem solchen Getränk in der Regel überhaupt nicht zu finden. Der Geschmack stammt ausschließlich von natürlichen Aromen, deren Gewinnung alles andere als appetitlich anmutet. Gern wird auch bei Erzeugnissen aus Hühnerfleisch geschummelt. Häufig wird der „Chicken Nugget“ oder das „Crispy Chicken“ aus Fleischstücken zusammengefügt und hinterher mit Billigpanade überzogen. Wäre man bei der Herstellung zugegen, würde man sich den Kauf sicher überlegen und das Fleisch vom Metzger bevorzugen, welches man anschließend selbst zubereitet. Auf der Zutatenliste ist übrigens nicht unbedingt von der Verarbeitungsart zu lesen. Da steht Hühnerfleisch, was in dem Falle auch der Wahrheit entspricht. Die Verarbeitungsart lässt sich aus der sogenannten Verkehrsbezeichnung herauslesen, für die man etwas mehr die Verpackung studieren muss.

Und wo wir gerade beim Fleisch sind: Ist etwas aus einer bestimmten Tierart, wie eben Geflügel gefertigt, bedeutet das nicht automatisch, dass auch nur Geflügel im Produkt vorkommt. In welcher Menge das Geflügel vorhanden sein muss, ist nämlich nicht vorgeschrieben. Beliebt ist vor allem die Zugabe von wesentlich günstigerem Schweinefleisch. Da kann es durchaus sein, dass dieses ganz vorn auf der Zutatenliste steht, demzufolge am meisten darin ist, und der Anteil des Geflügels lediglich fünf Prozent beträgt.

Bei ihren Produkten spielen die Lebensmittelhersteller weiterhin mit den Sinnen der Verbraucher. Wem läuft nicht beim Anblick einer kross gebackenen Hühnerkeule oder frischen reifen Früchten das Wasser im Mund zusammen? Solche Abbildungen prangen übergroß –oftmals mit der Bezeichnung „Serviervorschlag“ – auf den Verpackungen und regen den Appetit an. Dabei ist in den meisten Fällen nicht einmal all das enthalten, was auf der Verpackung zu sehen ist. Das Studieren des Etiketts bringt eine andere Wahrheit ans Licht. Gesetzliche Vorschriften gelten bezüglich der enthaltenen Zutaten sowie deren Menge und da ergibt sich häufig ein ganz anderes Bild vom Verpackungsinhalt.

Populär bei den Verbrauchern ist der Griff zu regionalen Produkten. Aber Vorsicht: Regional heißt nicht zwangsläufig, dass das Produkt wirklich aus der Region stammt. Der Gesetzgeber gewährt den Herstellern große Freiheit, geht es um Begriff wie „regional“ oder „aus der Heimat“. Dabei kann das Produkt zum Beispiel lediglich in der Region hergestellt sein, die Zutaten können aber ganz woanders herstammen. Weitere Angaben auf dem Etikett geben Aufschluss, ob ein einheimisches Produkt vorliegt oder nicht. Fehlen derartige, ist davon auszugehen, dass der Begriff nur für Werbezwecke herhalten muss.

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Über mehr als 6.600 Etiketten auf Lebensmitteln beschwerten sich Verbraucher im Internet

Derzeit ist die Grüne Woche in Berlin in vollem Gange. Die international bedeutendste Messe für Gartenbau, Ernährungs- und Landwirtschaft fand erstmalig im Jahre 1926 statt. Aktuell läuft die 78. Veranstaltung dieser Art. Noch bis zum 27. Januar können sich interessierte Besucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der ganzen Welt informieren. Dazu gehört die Verkostung von Spezialitäten ebenso wie die Vorstellung vom Urlaub auf dem Bauernhof und die Präsentation von verschiedenen Nutztierarten.

Angesichts der Bekanntheit der Grünen Woche zieht sie gleichfalls namhafte Politiker und Prominente an. Zu Beginn der Messe war der Etikettenschwindel bei Lebensmitteln ein Thema. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nannte bei der Auftaktveranstaltung eine erschreckende Zahl an Beschwerden, die in den letzten 18 Monaten von Verbrauchern eingereicht wurden: Sie beschwerten sich über mehr als 6.650 Etiketten auf Lebensmitteln per Internet. Anlass dazu gab ihnen das Gefühl, dass sie durch die Kennzeichnung und die Aufmachung der Produkte getäuscht werden sollten.

Eigens zu diesem Thema wurde die Webseite www.lebensmittelklarheit.de vom vzbv ins Leben gerufen. Gerd Billen als Vorstand desselben gab an, dass man bei etwa jeder dritten Kritik eine Verbesserung des beanstandeten Lebensmittels erreicht habe. Eine weitere Förderung des Portals sei nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums durchführbar.

Seit Juli 2011 besteht die Internetseite. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen und wurde zudem vom Ministerium gefördert. Ziel war es, den Verbrauchern eine Anlaufstelle zu schaffen, wo der vielfach angeprangerte Schwindel mit den Etiketten auf den Lebensmitteln endlich einmal gezielt angesprochen werden konnte. In Anbetracht der veröffentlichten Zahlen scheint dies ein voller Erfolg zu sein. Beschwerden gab es beispielsweise über “Kalbswiener“, in denen gerade einmal 15 Prozent Kalbfleisch enthalten waren. Auch Joghurts, die nach ihrer Aufmachung mit zahlreichen leckeren Früchten versehen sein müssten, im Endeffekt aber nur durch Aromen ihren Geschmack erhalten haben, waren auf der Beschwerdeliste zu finden.

Billen regte unter diesem Hintergrund zu einem Klarheitsgebot betreffend der Kennzeichnung von Fleisch und Wurst an. Zudem sollte für den Verbraucher problemlos erkennbar sein, ob die Tiere artgerecht gehalten wurden. Zutaten dürften nicht versteckt werden. Noch einmal zurückkommend auf den Früchtejoghurt müsste bereits auf der Vorderseite unübersehbar vermerkt sein, dass keine Früchte, sondern Fruchtaroma zum Erreichen des gewünschten Geschmacks eingesetzt werde. Drei einfache Regeln seien laut Billen für den Lebensmittelmarkt ausreichend: Es müsse tatsächlich das enthalten sein, was auf dem Etikett steht. Im Gegenzug dazu müsse auch wirklich alles, was an Zutaten zum Einsatz kam, auf der Verpackung vermerkt sein und das auf eine verständliche Art.

Für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner von der CSU ist das oben genannte Internetportal ein Schritt in die richtige Richtung. Der große Erfolg beweise das und daher möchte man das Projekt auch in der Zukunft weiter fördern. Mittlerweile ist vielen Unternehmen bewusstgeworden, dass die Wünsche und Anregungen der Verbraucher ernst zu nehmen seien und man auf diese eingehen sollte. Aigner sprach der Wirtschaft die Empfehlung aus, die Chance zu einer intensiveren Kommunikation mit dem Kunden zu nutzen. Letztendlich entscheidet nämlich der Kunde darüber, ob ein Produkt auf Dauer am Markt verbleibt oder nicht. Der Schwindel mit den Etiketten ist für eine dauerhafte Etablierung eine denkbar schlechte Basis.

Bildquelle: Egon Häbich / Pixelio

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Licht im Dschungel der Etiketten auf Lebensmitteln

Ein alltägliches Bild im Supermarkt: Bevor man sich für eine Ware entscheidet, nimmt man sie in die Hand und studiert das Etikett darauf. Danach tappt man aber immer noch im Dunkeln, was beispielsweise die Herkunft betrifft. Nach dem jüngsten Lebensmittelskandal, bei dem Tausende von Menschen durch Erdbeeren aus China von einem aggressiven Magen-Darm-Virus befallen waren, schaut man wieder öfter hin, was im Einkaufswagen landet. Nur leider sind die Informationen auf den Etiketten häufig äußerst dürftig.

Das Problem ist der EU längst bekannt und es wurden auch schon Maßnahmen ergriffen. Man führte nämlich drei verschiedene Gütezeichen ein. Diese offenbaren allerdings große Schwächen, denn zum einen kennt sie kaum einer und zum anderen werden sie von den wenigen Eingeweihten mit großer Wahrscheinlichkeit falsch verstanden.

In der Abteilung für Obst und Gemüse findet sich der Kunde noch relativ gut zurecht. Auf den dort zu lesenden Schildern steht neben dem Preis zumeist ebenfalls das Herkunftsland. In allen anderen Abteilungen wird es aber schon wesentlich schwieriger, eindeutige Informationen zum Ursprung des Lebensmittels zu erhalten.

Laut einer aktuellen Umfrage schauen über 50 Prozent der Verbraucher nach der Herkunft des Produkts. Knapp 80 Prozent der Befragten sind sogar bereit, mehr auszugeben, wenn das Lebensmittel aus der Region kommt. Dazu müsste man dies allerdings erst einmal erkennen können. In den meisten Fällen ist es für den Kunden unmöglich, Genaueres zum Herkunftsland zu erfahren. Umso mehr Zutaten enthalten sind, umso komplizierter wird es. Die Etiketten auf Tiefkühlkost oder Konserven enthalten in der Regel überhaupt keine Aussage darüber, woher die Zutaten stammen.

Um die Qualität eines Lebensmittels einschätzen zu können, vergibt die EU Gütesiegel. Eines davon ist „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.). Dahinter verbergen sich Lebensmittel, die eng mit einer bestimmten Region und den dort angebauten landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder allgemein dort erzeugten Rohstoffen in Verbindung stehen. Das wären zum Beispiel Nürnberger Rostbratwürste oder Lübecker Marzipan. Man sollte also davon ausgehen können, dass diese Lebensmittel aus einheimischen Rohstoffen entstanden sind. Dem ist aber nicht so. Die mit dem g.g.A.-Gütezeichen gekennzeichneten Lebensmittel müssen lediglich eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet durchlaufen. So könnten etwa die Tiere für das Fleisch der Bratwürste aus dem Ausland stammen und nur die Weiterverarbeitung des Fleisches hier erfolgen.

Eigentlich sollten mit der Einführung des g.g.A.-Zeichens die Marken gestärkt werden, große Unternehmen aber missbrauchen dieses Siegel nur allzu gern zu ihrem Vorteil. Für den Schwarzwälder Schinken werden die Tiere zum Beispiel aus großen Schweinemastbetrieben in Dänemark eingeführt. Nur das Fleisch wird im Schwarzwald gepökelt und geräuchert. Trotzdem darf das Etikett der EU verwendet werden.

Die beiden anderen Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ g.t.S. – sind wesentlich schwieriger zu ergattern. Ersteres ist auf 29 deutschen Produkten zu finden. Definiert ist es so: „Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgen“. Demzufolge muss das Produkt tatsächlich alle Produktionsschritte im angegebenen Gebiet durchlaufen.

Auf Traditionen baut das Etikett „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) auf. Die Erzeugnisse müssen traditionell zusammengesetzt und traditionell hergestellt sein. Bisher hat kein deutsches Produkt dieses Siegel erhalten. In der EU gibt es insgesamt 38 Lebensmittel mit dieser Kennzeichnung, darunter der italienische Mozzarella und der spanische Serrano-Schinken.

Bildquelle: © veit kern / Pixelio.de

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Etiketten auf Waren müssen in Nordrhein-Westfalen mehr als nur den Preis anzeigen

Ein kleines Etikett auf der Ware gibt Auskunft über den Preis. Das Preisetikett muss aber in Nordrhein-Westfalen über mehr informieren. Das Verbraucherschutzministerium, die Verbraucherzentralen und die Bezirksregierungen lassen zurzeit die korrekten Angaben auf den Preisschildern kontrollieren.

Beim Einkauf schaut man genau auf den Preis. Dieser ist oft durch ein kleines Etikett auf der Ware angebracht. Stellenweise stehen die Preise auch am Regal, in welchem die Ware untergebracht ist. In großen Discountern und Einkaufsmärkten wird auf eine Etikettierung heute weitestgehend verzichtet, da es bei den Massen an Produkten zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. In kleineren Läden aber gehört das Anbringen eines Etikettes immer noch zu den täglichen Pflichten des Verkaufspersonals. Dabei tragen jegliche Arten von Waren diese Etiketten und nicht nur Lebensmittel.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen muss neben dem Verkaufspreis ebenfalls der Grundpreis stehen. Zudem muss beides gut leserlich sein. Die Verbraucherzentralen, das Verbraucherschutzministerium und die Bezirksregierungen haben vereinbart, dass ab Januar 2012 die korrekten Auszeichnungen auf den Etiketten kontrolliert werden. Stimmt die Preisauszeichnung nicht, bekommt der Verkäufer eine Frist von vier Wochen zur Nachbesserung gesetzt. Verstreicht sie ungenutzt, kann ein Strafgeld bis zu 50.000 Euro verhangen werden.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind gleichzeitig auch für die Überprüfung der Etiketten verantwortlich. Derzeit finden in Hilden entsprechende Kontrollen statt. Vor einer solchen Kontrolle ist allerdings kein Ladeninhaber geschützt. Seit 2009 gelten für die Größe von Verpackungen keine Normen mehr. Der Hersteller entscheidet selbst, wie groß seine Verpackungen sind und was sie beinhalten.

Für den Kunden kann diese Praxis sehr irreführend sein. Wer schon einmal ein Müsli kaufen wollte oder eine Tüte mit Bonbons, weiß, was gemeint ist. Müsli wird beispielsweise in Kartons und in Tüten angeboten. Die Preise unterscheiden sich immens, ebenso wie der Inhalt. Hier muss man schon gut hinschauen, um den richtigen Griff zu tun und das geht nur, wenn man über den End- und den Grundpreis Informationen erhält. Man kann nämlich problemlos ein Kilogramm Müsli für zwei Euro bekommen, es gibt aber auch Müsli, wo man für ein halbes Kilogramm zwei Euro zahlt. Derartige Beispiele lassen sich bei Lebensmitteln beliebig nennen. Deshalb wird vermehrt bei Lebensmitteln auf die richtige Etikettierung geachtet.

Mit korrekten Etiketten soll der Verbraucher besser geschützt werden. Der Verkäufer kann sich ferner nicht vor der Haftung drücken, hat der Hersteller die Preisschilder mitgeliefert. Sind sie zu klein oder halten nicht die erforderlichen Informationen bereit, muss der Verkäufer mit eigenen Etiketten nachbessern.

Die Vorgaben für die Preisetiketten wurden nicht aus heiterem Himmel festgelegt. Viele Menschen beschweren sich über eine mangelhafte oder gar keine Auszeichnung der Waren. Vor allem zu kleine Schrift ist oft Anlass für eine Beschwerde. Gerade ältere Menschen haben große Schwierigkeiten mit dem Entziffern von Preisen und der Schrift auf Verpackungen. Sie können meist nur den Endpreis lesen, wissen aber nicht, welche Menge sie eigentlich für diesen bekommen. Ein Vergleich verschiedener Produkte wird für sie durch zu kleine Schrift auf Etiketten und Verpackungen unmöglich. So greifen sie zu Waren, die sie vom Preis oder der Menge her gar nicht haben wollten. Damit werden die Verbraucher benachteiligt. Ein Eingreifen der Verbraucherschützer musste über kurz oder lang passieren.

Aber auch auf gut lesbare Etiketten sollte man sich nicht verlassen. Es empfiehlt sich immer ein Blick auf die Angaben auf dem Etikett, einem eventuell auf dem Regal ausgezeichneten Preis und der Aufschrift auf der Verpackung zu werfen. Hier kann es nämlich ebenfalls zu Unstimmigkeiten kommen.

Bildquelle: © ro18ger / Pixelio.de