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Roter Aufkleber für Parksünder

In zahlreichen Kommunen ist die Parkkralle schon eingeführt worden, nun zieht auch Ludwigsburg mit und pfändet die Fahrzeuge jener, die ihre Strafzettel nicht bezahlen. Irgendwie müssen alle zu ihren Geldern kommen und auch die Stadt Ludwigsburg hat keinen anderen Ausweg mehr gesehen, die Parkkralle gegen die Schuldner und Schuldnerinnen einzusetzen.

Diese Kralle hat einen großen roten Aufkleber, dieser ist wirklich nicht zu übersehen, auf welcher der Hinweis steht, dass das Fahrzeug nicht mehr in Bewegung gesetzt werden kann. Außerdem sind auf dem Aufkleber auch die Kontaktdaten des Vollstreckungsbeamten mit aufgebracht, sodass auch niemand behaupten kann, dass man keine Möglichkeit gehabt hätte, den Beamten zu kontaktieren.

Natürlich wird die Kralle nicht dann eingesetzt, wenn es sich um den ersten Strafzettel handelt, welcher versehentlich vergessen worden ist, zu bezahlen, sondern erst dann, wenn auch mehrfache Mahnungen den Schuldner oder die Schuldnerin nicht dazu bewegen konnten, die Strafzettel zu begleichen. Die Parkkralle mit dem großen roten Aufkleber wird dann auf der Fahrerseite des Fahrzeugs angebracht und bleibt dort maximal drei Tage. Werden die Schulden innerhalb dieser Zeit nicht beglichen, kommt der Abschlepper und das kann dann nochmals einiges an Geld kosten. Zwar gab es das Pfändungsverfahren schon länger, aber es war immer erforderlich, dass ein Abschlepper die Autos auf einen Hof abstellt. Dann dauerte es oftmals nicht nur drei Tage, bis etwas geschah, sondern auch gerne mal ein oder mehr Wochen.

Durch die Parkkralle haben nicht nur die Beamte einen wesentlich geringer Aufwand, auch der Schuldner hat dadurch weniger kosten und wie die Vergangenheit in jenen Kommunen gezeigt hat, die bereits die Parkkralle nutzen, bringt es sogar etwas, denn dann wird die Zahlungsbereitschaft deutlich höher. Also ist es ein tatsächlich wirkungsvolles Mittel, welches die fehlenden Einnahmen einbringt.

Foto: R_K_by_Ren / Pixelio.de