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Gurlitt-Untersuchung abgeschlossen: Herkunft bei elf Bildern auf Leinwand geklärt

501163_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.de (2)Der Fall Cornelius Gurlitt war von Anfang an verwirrend. Nicht nur, dass den zuständigen Stellen Versäumnisse vorgeworfen wurden, auch die mit der Herkunftsforschung beauftragten Experten tappten lange im Dunkeln. Nach zwei Jahren intensiver Forschung legten sie nun ihren Abschlussbericht vor. Dieser offenbart, dass unter der mehr als 1.500 Kunstwerken umfassenden Sammlung nur bei den wenigsten Bildern unzweifelhaft davon ausgegangen werden kann, dass sie einst von den Nazis unrechtmäßig in deren Besitz gebracht wurden.

Cornelius Gurlitt war der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der der bedeutendste Kunsthändler zu Zeiten des NS-Regimes war. Hildebrand Gurlitt war einer von vier Kunsthändlern, die von den Nazis als Händler für „Entartete Kunst“ bestimmt wurden. Sie allein waren dazu berechtigt, mit den vordergründig von Juden beschlagnahmten Gemälden und andere Kunstgegenständen Handel zu treiben. Gurlitts Haupttätigkeitsgebiet war Frankreich. Im Jahre 1943 wurde Hildebrand Gurlitt vom Kunsthistoriker Hermann Voss zu einem der Haupteinkäufer für das „Führermuseum“ in Linz ernannt. Nach dem Krieg stritt Gurlitt jegliche Beteiligung daran ab und blieb weiterhin ein geschätzter Kunstexperte.

Auch privat widmete sich Hildebrand Gurlitt dem Sammeln von Kunst. Die klassische Moderne hatte es ihm angetan und als er 1956 an den Folgen eines Autounfalls verstarb, wurde sein Sohn Cornelius Gurlitt als Erbe seiner umfassenden Kunstsammlung eingesetzt. Um welche Art von Kunst es sich handelte, war bis 2012 nahezu unbekannt. Cornelius Gurlitt fiel erst auf, als er 2010 bei einer Zugfahrt von Zürich nach München von Zollbeamten mit einer ungewöhnlich großen Menge Bargeld aufgegriffen wurde. Bis zur Durchsuchung seiner Wohnung dauerte es allerdings noch bis Februar 2012, wo die Fahnder dann die unglaubliche Entdeckung eines Teils des „Schwabinger Kunstfundes“ machten. Später wurden weitere Werke in seiner Salzburger Wohnung sichergestellt. Cornelius Gurlitt starb im Mai 2014, seine Kunstsammlung hielt die Welt aber weiter in Atem.

Mitte Januar 2016 wurde nun endlich der Abschlussbericht veröffentlicht. Die Arbeit der Expertenkommission ist damit beendet, das Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg wird jedoch die Ermittlungen nach der Herkunft der Bilder fortsetzen. Von den rund 1.500 Werken standen 500 in Verdacht, dass es sich bei ihnen um NS-Raubkunst handelt. In fünf Fällen ließ sich beweisen, dass dieser Tatbestand erfüllt ist. Bei sechs Gemälden auf Leinwand konnte die Herkunft tatsächlich geklärt werden. Vier Bilder vom aus Thüringen stammenden Maler Otto Dix wurden in der Sammlung vermutet, konnten aber nicht gefunden werden. Nach wie vor fehlt von ihnen jede Spur. Ein Gemälde vom Franzosen Marc Chagall stellte sich bei näheren Untersuchungen als Fälschung heraus.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts am 14. Januar, dass es dennoch weiterhin das Ziel sei, die Herkunft jedes einzelnen Kunstwerkes herauszufinden. Für das nächste Jahr wird das Zentrum Kulturgutverluste mit der Provenienzenforschung beauftragt. Diesbezüglich wurde bereits ein auf ein Jahr befristeter Vertrag geschlossen.

Die bisher damit betraute Kommission sieht die größten Probleme in den oftmals während der Kriegszeit verlorengegangenen Dokumenten. Ohne diese sei es schwer, die Herkunft und auch den rechtmäßigen Besitzer zu ermitteln. Zudem seien Privatarchive selten an einer Zusammenarbeit interessiert und geben kaum Auskunft zu bei ihnen eventuell vorhandenen Informationen.

Die Bundestagsabgeordnete Sigrid Hupach (Linke) hegt Zweifel daran, ob die zur Verfügung stehenden Gelder überhaupt für die in Zukunft geplanten Ermittlungen ausreichend sind. Immerhin sei es mit den bisher verwendeten 1,8 Millionen Euro gerade einmal gelungen, elf Bilder eindeutig als NS-Raubkunst zu identifizieren.

Bildquelle: © Thorben Wengert / Pixelio.de

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Gurlitts Kunst auf Leinwand geht nach Bern

661875_web_R_K_by_Wolfgang Dirscherl_pixelio.deEndlich scheint der Streit über die Kunst auf Leinwand des am 6. Mai 2014 verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zu Ende: Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gab der Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Kunstmuseum Bern, Christoph Schäublin, am 24. November 2014 bekannt, dass das Kunstmuseum Bern das Erbe von Gurlitt annimmt. Eine Entscheidung, auf die viele Menschen monatelang gewartet haben.

Das heißt aber nicht, dass nun alle Kunstwerke demnächst in Kisten verpackt werden und den Weg nach Bern antreten. Der komplizierte Fall Gurlitt geht auch nach seiner scheinbaren Lösung kompliziert weiter. So wurde als Erstes ein 13 Seiten starkes Papier von Schäublin, der Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sowie dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) unterzeichnet. Es beinhaltet den detaillierten Umgang mit dem Ende Februar/Anfang März 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing gemachten Kunstfund. Schäublin bringt es auf den Punkt: „Im Grunde stehen wir jetzt nicht am Ende, sondern am Anfang eines langen Weges, den wir miteinander abschreiten wollen.”

Dennoch hofft wohl jeder, dass der Wirrwarr um die Bilder endlich beendet ist. Angefangen hat alles bereits im September 2010, als Zollbeamte Cornelius Gurlitt im Zug von Zürich nach München kontrollierten. Ihr Fund von 9.000 Euro in bar zog ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich. Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte einen Durchsuchungsbeschluss für Gurlitts Wohnung. Die ganze Prozedur nahm über ein Jahr in Anspruch. Bis nach Vorliegen des Beschlusses die Wohnung in München-Schwabing durchsucht wurde, ging noch einmal ein halbes Jahr ins Land. Dann der sensationelle Fund: In der Wohnung fanden die Beamten 1.280 Kunstwerke. Darunter Gemälde von Picasso, Chagall, Klee und anderen namhaften Künstlern. Zuerst wurde nur eine Berliner Kunsthistorikerin damit beauftragt, nach dem Ursprung der Bilder zu forschen. Für eine Person war die Sammlung aber zu umfangreich. Deshalb wurde nach der Veröffentlichung des Fundes – was erst Anfang November 2013 geschah und große Empörung nach sich zog – eiligst die “Taskforce Schwabinger Kunstfund” gegründet. Sie sollte die Herkunft von insgesamt 1.258 Kunstobjekten klären. Bei 499 entschied sie, dass es sich möglicherweise um NS-Raubkunst handelt. Drei Bilder – eins von Liebermann, eins von Spitzweg und eins von Matisse – konnten bislang den rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden.

Im Februar 2014 wurden in Gurlitts Haus in Salzburg noch einmal 60 Kunstwerke sichergestellt. Sie galten als der wertvollste Teil der Sammlung. Darunter befanden sich beispielsweise Gemälde von Monet, Manet und Renoir. Mit anwaltlicher Hilfe schlossen Gurlitt, die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern eine Vereinbarung. Für die Werke, die als NS-Raubkunst klassifiziert werden können, sollte mit den rechtmäßigen Besitzern beziehungsweise dessen Erben “faire Lösungen” gefunden werden. Die Taskforce-Chefin Ingeborg Bergreen-Merkel (CSU) sah zu diesem Zeitpunkt die Gurlittsche Sammlung bereits in einem Museum in München. Doch sie hatte die Rechnung ohne den Kunstsammler gemacht. Jener hatte bereits in seinem Testament das Kunstmuseum Bern als Erben festgelegt. Es nimmt nun endlich das Erbe an, die Taskforce wird aber weiter nach der Herkunft bestimmter Bilder forschen, im Auftrag des Museums. 440 Werke, die bereits als “Entartete Kunst” identifiziert wurden, treten sofort die Reise in die Schweiz an. Das gilt weiterhin für etwa 280 Bilder, die von Verwandten Gurlitts selbst geschaffen oder nach 1945 gekauft wurden. Dennoch bleibt noch eine Vielzahl an Gemälden übrig, deren Herkunft ungewiss ist. Mit dem Antritt des Erbes ist somit nicht viel mehr geklärt als vorher. Wie sagte Schäublin: „Im Grunde stehen wir jetzt nicht am Ende, sondern am Anfang eines langen Weges.“

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Ein Jahr nach Gurlitt – was hat sich bei der NS-Raubkunst auf Leinwand getan?

666461_web_R_K_B_by_Wolfgang Pfensig_pixelio.deCornelius Gurlitt war nie ein Nazi. Davon ist der Anwalt des am 6. Mai 2014 in München verstorbenen Kunsthändlersohns überzeugt. Cornelius hatte einst die wertvolle Kunstsammlung seines Vaters Hildebrandt Gurlitt geerbt. Bei einem Großteil dieser Sammlung aber handelte es sich vermutlich um NS-Raubkunst auf Leinwand. Der Fund der mehr als 1.500 Kunstwerke ging als „Schwabinger Kunstfund“ in die Geschichte ein und er veränderte einiges, was den Umgang mit NS-Raubkunst betrifft. So wird in Magdeburg ein Zentrum eingerichtet, wo die Fäden bei der Suche nach der Herkunft betroffener Kunstgegenstände zusammenlaufen. Die Zustimmung dafür gab Anfang Oktober die Kultusministerkonferenz (KMK). Das Zentrum wird den Namen „Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste“ tragen. Noch in diesem Jahr soll es errichtet werden. Die Kosten dafür tragen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände. Die Stiftung wird als zentraler nationaler und internationaler Ansprechpartner in Sachen NS-Raubkunst fungieren. Weiterhin sollen Angebote für private Sammler und Museen erarbeitet werden, so wie es die Washingtoner Prinzipien empfehlen.

Seit fast 70 Jahren ist die Herrschaft der Nazis vorbei und noch immer sind deutsche Museen Lagerplatz für entartete Kunst, wie die NS-Raubkunst auch bezeichnet wird. Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bezeichnet diesen Zustand als unerträglich. Sie empfindet die Gründung des „Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste“ als wichtigen Meilenstein im Rahmen der Aufarbeitung des Kunstraubs durch die Nationalsozialisten. Bereits im Jahre 1998 hatten sich insgesamt 44 Länder auf die Einhaltung gewisser Regeln im Umgang mit NS-Raubkunst verständigt. Jetzt sollen auch Privatpersonen einbezogen und ermutigt werden, ihre Kunstbestände mit Hilfe der Stiftung aufarbeiten zu lassen. Dass es hier bisher an Unterstützung mangelte, zeigt der Fall Gurlitt überdeutlich. Es gehe nicht zwangsläufig um einen materiellen Ausgleich. Vielmehr steht die Anerkennung des Unrechts, welches die Opfer erlitten haben, im Vordergrund. Dies ist zumindest die Meinung von Grütter. Das neue Zentrum wird einerseits die bisherige Koordinierungsstelle Lost Art in Magdeburg in sich aufnehmen, andererseits wird ebenfalls die in Berlin befindliche Arbeitsstelle für Provenienzforschung dorthin verlegt.

Der Fall Gurlitt ist indes immer noch nicht abgeschlossen. Das von Gurlitt als Alleinerbe eingesetzte Kunstmuseum Bern hat bisher keine Entscheidung über die Annahme des Erbes getroffen. Eine solche wurde für den 26. November in Aussicht gestellt. Bis dahin ruhen alle weiteren Aktivitäten in diesem Fall. Kurz vor Gurlitts Tod stand die Einigung mit den Erben bezüglich der Kunstwerke „Sitzende Frau“ von Henri Matisse und den „Reitern am Strand“ von Max Lieberman unmittelbar bevor. Mit dem Ableben des Kunstsammlers aber geriet die Sache wiederum zum Stillstand. Die Anspruchsteller warten bis heute auf die Bilder. Sollte das Museum die Erbschaft ausschlagen, würde die Rückgabe noch einmal auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Kunstmuseum spricht diesbezüglich von konstruktiv verlaufenden Gesprächen, die aber noch nicht abgeschlossen seien.

Allein über die Zahl, bei wie vielen Bildern aus der Sammlung es sich tatsächlich um NS-Raubkunst handelt, herrschen weit auseinandergehende Ansichten. Die eigens gebildete Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ spricht von mehreren hundert Werken. Gurlitts Anwalt dagegen sagt lediglich acht Gemälden eine „möglicherweise dunkle Vergangenheit“ nach. Somit wird uns der Fall Gurlitt wohl doch noch eine ganze Weile beschäftigen und es bleibt abzuwarten, ob die Herkunft der Bilder wirklich aufgeklärt werden kann.

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Gurlitt-Kunstwerk auf Leinwand erhalten Erben eines NS-Kasernenwarts

594525_web_R_K_B_by_www.hamburg-fotos-bilder.de_pixelio.deMehrere hundert Menschen haben sich nach dem Tode von Cornelius Gurlitt als mögliche Erben für Gemälde aus seiner mehr als 1.500 Kunstwerke umfassenden Sammlung gemeldet. Nun wurde eins der Werke den Erben seines rechtmäßigen Besitzers zurückgegeben. Es handelt sich um das Bild mit dem Titel „Die Bergpredigt“, welches der flämische Barockmaler Frans Francken der Jüngere um 1620 erschuf. Prekär daran: Das Gemälde fällt unter die aus NS-Raubkunst stammenden Sammlungsstücke und wurde im Mai vom Amtsgericht München offenbar den Erben eines NS-Kasernenwarts zugesprochen.

Unstrittig ist, dass „Die Bergpredigt“ im Jahre 1943 von Hildebrand Gurlitt an Adolf Hitler verkauft wurde. Dieser erwarb es damals für sein geplantes „Führermuseum“. Die vorherige Eigentümerin war vermutlich eine Jüdin, die deportiert wurde und die offensichtlich keine Erben mehr hat. Nach einem Diebstahl von über 600 Gemälden im April 1945 aus dem „Führerbau“ am Königsplatz in München galt auch „Die Bergpredigt“ als verschollen. Das Gericht sprach das Bild einer Münchner Familie zu, in dessen Besitz es sich seit Generationen befand. Ein Großonkel der Familie war während der NS-Zeit in München als Kasernenwart tätig. Zudem wohnte er in der Nachbarschaft. Nach dem Krieg hatten er und seine Frau das Gemälde in ihrer Obhut. Hildebrand Gurlitt selbst kaufte das Bild 1943 bei dem Händler, von dem er einen Großteil der umstrittenen Werke hatte. Später ging es in das Eigentum seines Sohnes Cornelius Gurlitt über, wo es 2012 anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden und sichergestellt wurde.

Von der Kunstsammlung Gurlitts gelten knapp 600 Werke als NS-Raubkunst. Seit geraumer Zeit bemüht sich die eigens gegründete Taskforce um die Ermittlung der Herkunft. Nach dem Ableben des Kunstsammlers Anfang Mai dieses Jahres erhoben bis Ende Juni rund 300 Menschen Anspruch auf Gemälde aus dessen Sammlung. Für die Prüfung der Ansprüche will sich das Expertenteam um Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel ein Jahr Zeit nehmen. In seinem Testament bestimmte Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern als Alleinerben seiner Sammlung. Am 10. Juni wurde das Testament veröffentlicht. Das Kunstmuseum hat ab diesem Zeitpunkt eine Frist von sechs Monaten für die Ausschlagung oder den Antritt des Erbes. Erst einmal zog das Museum für die Entscheidung einen Rechtsbeistand hinzu. Sollte das Erbe abgelehnt werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann würde die Kunstsammlung möglichen Verwandten von Gurlitt zustehen. Diesbezüglich hat das Amtsgericht bereits die Kontaktaufnahme zu infrage kommenden Personen in die Wege geleitet. Zudem wurde ein Nachlasspfleger eingesetzt.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Gurlitt, dem bayerischen Justizministerium und der Bundesregierung im April 2014 darf die Forschung nach der Herkunft der umstrittenen Bilder bis zum April 2015 fortgeführt werden. Die Vereinbarung ist über den Tod Gurlitts hinaus gültig und ebenfalls für seine Erben bindend. Desweiteren sieht sie bei Nachweis eines unrechtmäßigen Entzugs eine gerechte und faire Lösung gemeinsam mit den Anspruchstellern vor. Die betroffenen Werke bleiben dementsprechend bis zum Ablauf der Vereinbarung in Deutschland, während der Rest der Sammlung bei Annahme des Erbes nach Bern überführt werden könnte. Außerdem ist das Kunstmuseum Bern als Rechtsnachfolgerin des Kunstsammlers nunmehr sowohl Ansprechpartner für die Taskforce als auch für die Erben der einstigen Besitzer der Kunstwerke auf Leinwand.

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Kunstsammler Gurlitt ist tot – was passiert mit seiner Kunst auf Leinwand?

684383_web_R_K_B_by_Angela Parszyk_pixelio.deIn den letzten Monaten tauchte der Name Cornelius Gurlitt regelmäßig in den Medien auf. Seit im März 2012 mehr als 1.200 Bilder in der Schwabinger Wohnung des Kunstsammlers von der Augsburger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und später weitere Werke auf einem Anwesen in Salzburg entdeckt wurden, rissen die Meldungen zum sagenhaften Schwabinger Kunstfund nicht mehr ab. Vor Kurzem schien nunmehr endlich eine Einigung in dem Fall eingetreten zu sein: Gurlitt erhielt seine Sammlung unter der Maßgabe zurück, dass er die Gemälde, die unter dem Verdacht von NS-Raubkunst standen, freiwillig einem Expertenteam zur Erforschung der Herkunft der Bilder zur Verfügung stellte.

Seit der Beschlagnahme herrschte über diesen Schritt eine heiße Debatte. War er rechtens oder nicht? Immerhin ging der Beschlagnahmung der umfangreichen Kunstsammlung der Verdacht der Steuerhinterziehung voraus, unter dem Gurlitt einst in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten war. Im Zuge dessen wurde der Kunstschatz mit einem Wert von mehreren Millionen Euro in der Wohnung Gurlitts aufgefunden. Die Sicherstellung der Kunstwerke auf Leinwand nahm mehrere Tage in Anspruch. Fortan kämpfte der mittlerweile über 80-Jährige um die Rückgabe der Bilder.

Anfang Mai tauchte der Name Cornelius Gurlitt wiederum in den Medien auf. Im Alter von 81 Jahren war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, von dem er einst die Sammlung erbte, nach monatelanger schwerer Erkrankung am 6. Mai 2014 in München verstorben. Der Tod Gurlitts wirft wieder neue Fragen zum Verbleib der Kunstwerke auf. Fakt ist: Durch den Tod des Sammlers endet das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Das wurde bereits durch das bayerische Justizministerium kurz nach dem Bekanntwerden von Gurlitts Verscheiden mitgeteilt. Die Nachforschungen bezüglich der Herkunft der Bilder werden allerdings weitergehen.

Wer seine Sammlung erhält, das hat Gurlitt in einem notariell beglaubigten Testament festgelegt. Das Kunstmuseum Bern wurde von ihm als alleiniger Erbe bestimmt. Soweit schien also klar, was aus den über 1.500 Kunstwerken wird. Zum Nachlass von Gurlitt gehört aber nicht nur der als sensationell geltende Kunstschatz. Weiterhin sind Immobilien in Salzburg und München sowie eine nicht unbeträchtliche Geldsumme aus Gemäldeverkäufen der vergangenen Jahre vorhanden, die ebenfalls dem Kunstmuseum Bern zufallen.

Bevor das Testament eröffnet wird, muss das Nachlassgericht in Bayern erst einmal prüfen, ob es weitere Verfügungen gibt. Nach der Testamentseröffnung hat das Kunstmuseum Bern zudem die Möglichkeit, sechs Monate lang über die Annahme oder die Ablehnung des Erbes zu entscheiden. Bei einer Ablehnung wäre das Gericht verpflichtet, nach anderen Erben etwa Familienangehörigen zu suchen. Ein solcher hat sich schon jetzt gefunden. Ekkeheart Gurlitt lebt in Spanien und ist ein Großcousin des verstorbenen Cornelius Gurlitt. Er gab bekannt, dass er das Testament anfechten wolle, sobald dieses eröffnet wurde.

Für die Nachfahren der einst von den Nationalsozialisten enteigneten Kunstbesitzer dürfte das eine mit weitreichenden Konsequenzen behaftete Ankündigung sein. Eine Testamentsanfechtung würde einen jahrelangen Prozess bedeuten, an dessen Ende irgendwann einmal die Veröffentlichung des Testaments steht. Eine unzumutbare Verzögerung, wie einige der Betroffenen über ihr Anwälte ausrichten ließen. Letztere suchen bereits nach einer Lösung, wollen beispielsweise die Ausfuhr der Bilder nach Bern verhindern. Somit dürfte auch nach dem Tode Gurlitts dessen Kunstsammlung die Welt weiterhin beschäftigen.

Bildquelle: © Angela Parszyk / Pixelio.de

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Einigung um Kunst auf Leinwand – Gurlitt erhält seine Bilder zurück

justitzSeit letzter Woche ist es amtlich: Cornelius Gurlitt erhält seine Kunstsammlung zurück. Die ursprünglich von seinem Vater stammende Sammlung wurde in der Schwabinger Wohnung Gurlitts im Jahre 2012 von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt. Es dauerte damals mehrere Tage, um die fast 1300 gerahmten und ungerahmten Bilder aus der Wohnung zu schaffen. Später wurden in Salzburg in einer anderen Wohnung Gurlitts weitere Gemälde gefunden. Dadurch erhöhte sich die Zahl der beschlagnahmten Kunstwerke auf über 1500.

Am 9. April 2014 hob die Staatsanwaltschaft Augsburg unter Begründung auf neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren die Beschlagnahmung auf. Gurlitt bekommt seine Sammlung zurück. Unter anderem wurde im Zuge dessen bekannt, dass es zwischen dem Kunstsammler und den deutschen Behörden eine Vereinbarung gab. Inhalt derselben war eine Bereiterklärung Gurlitts, dass er bei einer Aufhebung der Beschlagnahmung Bilder ungeklärter Herkunft für eine Erforschung ihres Ursprungs zur Verfügung stelle. Sollte sich bei diesen der Verdacht auf NS-Raubkunst bestätigen und eine Anspruchserhebung von Erben vorliegen, sei er zu einer Herausgabe der Bilder bereit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft umfasst der Beschluss die Herausgabe aller Bilder aus der Schwabinger Wohnung. Darunter befinden sich rund 500 Bilder, bei denen der Verdacht auf NS-Raubkunst besteht. Bei den betreffenden Bildern wird sich die Arbeitsgruppe„Schwabinger Kunstfund“ weiter mit der Herkunft beschäftigen. Wo die Werke bis zur Klärung derselben gelagert werden und wie das weitere Vorgehen überhaupt aussehen wird, dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Gurlitt selbst sagte, er werde die Bilder in eine treuhänderische Verwahrung übergeben. Somit ist die Angelegenheit immer noch nicht aufgeklärt und wird uns wohl weiterhin beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass einige der Bilder an die Erben der ehemaligen rechtmäßigen Besitzer zurückgehen. Allerdings setzt das das Finden der Erben voraus. In der Internetdatenbank lostart.de wurden bereits einige Werke auf Leinwand aus der Kunstsammlung von Gurlitt veröffentlicht. Weitere werden bei Gelegenheit folgen.

Nach Veröffentlichung der ersten 25 Bilder konnten 13 von diesen als früheres Eigentum des Rechtsanwalts Fritz Salo Glaser aus Dresden identifiziert werden. Die vollständige Bekanntgabe aller möglichen NS-Raubkunstwerke aus der Gurlitt´schen Sammlung wurde im November 2013 in Aussicht gestellt. Im Januar 2014 entschied das Augsburger Verwaltungsgericht, dass die Presse ein Recht auf eine vollständige Liste aller Werke habe, allerdings ist die Entscheidung bis dato nicht rechtskräftig.

Die Beschlagnahmung galt unter Rechtsexperten als umstritten. Viele Juristen zweifelten die Rechtmäßigkeit der Maßnahme an. Ursprünglich bestand gegen Gurlitt der Verdacht auf Hinterziehung von Steuern aus Bilderverkäufen. Daraufhin wurde die Sammlung beschlagnahmt und von 40 Ermittlern sichergestellt. Erst im Laufe der Ermittlungen tat sich der Verdacht auf NS-Raubkunst auf. Die Bundesregierung nutzte daher die Beschlagnahmung auch als Beweis für die jüdische Gemeinschaft, dass man sich durch die Aufklärung der Herkunft der Bilder um späte Gerechtigkeit für die Opfer des Naziregimes bemühe. Aus welchem Grund die Sammlung anfangs beschlagnahmt wurde, war für manche am Ende nur noch schwer erkennbar. Der Vorwurf, dass es sich bei einem Teil der Kunstsammlung um NS-Raubkunst handele, überschattete schnell den eigentlichen Tatvorwurf. Jetzt erhält Gurlitt erst einmal seine Sammlung zurück, die Provenienz der strittigen Bilder darf weiter untersucht werden, somit hat jeder vorerst das erreicht, was er wollte.

Bildquelle: © Thorben Wengert / Pixelio.de

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Gurlitts Kunstsammlung auf Leinwand größer als bisher angenommen

401946_web_R_K_by_Erich Hörzenauer_pixelio.deSeit März 2012 beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit dem Schwabinger Kunstfund, der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt, die er einst von seinem Vater Hildebrand Gurlitt erbte und bei welcher der Verdacht besteht, dass diese teilweise aus NS-Raubkunst stammt. Fast täglich gab es neue Meldungen zu dem Fall und jetzt wurde eine weitere Sensation bekannt: In einem Haus in Salzburg wurden 60 weitere Kunstwerke gefunden. Bislang hatte Gurlitt jede Spur zu dem Haus vermeiden können und das tat er nicht ohne Grund. Die Fahnder sind sich einig, dass die nun gefundenen Gemälde den materiell deutlich wertvolleren Teil seiner Sammlung darstellen. In München wurden zwar ebenfalls Gemälde von einigem Wert gefunden, darunter etwa Werke von Matisse und Liebermann, den größten Teil machten allerdings Zeichnungen, Aquarelle, Druckgraphiken und Gouachen aus, sodass sich der angebliche Milliardenschatz nach kurzer Zeit „nur“ als Millionenschatz entpuppte. Nach dem neuesten Fund in Salzburg rückt allerdings der Wert in Milliardenhöhe in greifbare Nähe.

Das Haus in Salzburg erscheint auf den ersten Blick unscheinbar. Keine Alarmanlage, keine moderne Sicherheitseinrichtungen, dahinter vermutet wohl kaum einer einen Kunstschatz von derartigem Wert. Die zumeist impressionistischen Werke stammen unter anderem von Monet, Manet, Liebermann, Picasso und Renoir. Genaue Angaben zu den Bildtiteln liegen nicht vor. Gurlitts Anwalt ließ die Gemälde von einer Kunsthistorikerin erfassen. Im Anschluss an die Inventarisierung erfolgte der Abtransport derselben an einen unbekannten Ort. Ein Abgleich mit der Raubkunstdatenbank „Lostart“ wurde nach Auskunft des Anwalts bereits vorgenommen, Übereinstimmungen hätte es allerdings keine gegeben. Um einen endgültigen Ausschluss handelt es sich dabei aber nicht. Manchmal kann erst nach dem Wiederauftauchen eines Kunstwerks geklärt werden, ob es überhaupt Raubkunst ist. Bis dahin sei die Erfassung als anonymer Titel in einer langen Liste denkbar.

Die „Landschaft mit Kühen“ von Paul Gauguin aus dem Jahre 1886 ist solch ein Bild. Es war über 40 Jahre lang verschollen und tauchte nach seinem Verkauf auf einer Auktion im Jahre 1900 erst wieder 1943 im Privatbesitz eines Schweizers auf. Der vorherige Eigentümer ist unbekannt. Daher weiß man auch nicht, ob das Bild freiwillig oder unter Druck den Besitzer wechselte. Ähnlich verhält es sich mit Monets „Waterloo Bridge“. Der letzte Eintrag im Verzeichnis war ein Vermerk zu einem Verkauf 1914. Das ist inzwischen 100 Jahre her. Eine lange Zeit, in der viel passiert sein kann.

Einige der in Gurlitts Haus in Salzburg gefundenen Kunstwerke auf Leinwand werden mit einer Kunstausstellung von 1954 in Verbindung gebracht. Das im Krieg ausgebombte Folkwang-Museum in Essen war damals plötzlich Veranstalter einer großen Ausstellung mit mehr als 100 Werken. Darunter welche von Künstlern, deren Namen jahrzehntelang in Deutschland nicht genannt werden durften. Da das Museum aber selbst keine Exponate im ausreichenden Maße besaß, wurden kurzerhand private Sammler um Leihgaben gebeten. Unter anderem befand sich Hildebrand Gurlitt darunter, der vom damaligen Museumsleiter im Ausstellungskatalog sogar noch mit einem besonderen Dank bedacht wurde. Woher jener die Kunstwerke hatte, wurde allerdings nicht nachgefragt. Im Gegenteil: Man war froh, eine Kunstaustellung zugunsten des Wiederaufbaus des Museums auf die Beine stellen zu können. Dafür spielte es keine Rolle, wo die Exponate dafür herkamen.

Bildquelle: © Erich Hörzenauer / Pixelio.de

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Kunst auf Leinwand doch freiwillig zurück an rechtmäßige Besitzer?

667340_web_R_K_by_Tony Hegewald_pixelio.deIm Jahre 2012 geriet der bekannte Kunstsammler Cornelius Gurlitt in die Schlagzeilen, als die Augsburger Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung seine fast 1.300 Werke umfassende Kunstsammlung beschlagnahmte. Als Grund dafür wurde der Verdacht auf Unterschlagung und Steuerhinterziehung angegeben. Es ergab sich, dass einige Exemplare zur NS-Raubkunst zählten. Demzufolge gingen in der Folgezeit zahlreiche Herausgabeklagen beim Gericht ein.

Eine erste offizielle Stellungnahme zum Sachverhalt bezog Gurlitt im November 2013. Unter anderem gab er damals gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“ an, dass er nicht gewillt sei, die betreffenden Werke freiwillig herauszugeben. Jetzt ließ er die Aussage von seinem Anwalt widerrufen. Dieser teilte mit, Gurlitt werde sich die Klagen genau anschauen und anschließend eine Lösung mit den jeweiligen Parteien aushandeln, die fair und gerecht ist. Das eigens zur Aufklärung gegründete Team „Schwabinger Kunstfund“ hat Gurlitt eine Aufstellung der Werke zukommen lassen, zu denen Anfragen von möglichen Erben vorliegen. Allerdings beinhalten jene nur wenige Anfragen mit konkreten Forderungen, betreffend echte NS-Raubkunst, erklärte Gurlitts Anwalt. Zugleich liefen Verhandlungen mit den Behörden zur Rückgabe der tatsächlich im Eigentum des Kunstsammlers stehenden Werke an diesen.

Nach Aussage der Sondereinheit in Berlin erfolgte bisher die Identifizierung von 458 Objekten als NS-Raubkunst. Zu sehen sind die Grafiken, Zeichnungen und Gemälde in der Lost Art Internet Datenbank der Koordinierungsstelle Magdeburg. Die Herkunft der Werke aus der Gurlittschen Kunstsammlung soll so durch die Mithilfe der Öffentlichkeit geklärt werden. Die Lost Art Internet Datenbank ist eine Einrichtung für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverlust infolge des Nazi-Regimes und wird vom Bund sowie den Ländern der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Die erste Sichtung der Kunstgegenstände ist abgeschlossen. Der Anwalt des Sammlers monierte, dass es im Rahmen derer für zahlreiche Bilder überhaupt keine Anfragen gab. Hier wurde lediglich pauschal der Verdacht auf NS-Raubkunst erhoben.

Das mit der Identifizierung und Herkunftsbestimmung beauftragte Team steht unter Leitung der früheren Kulturpolitikerin Ingeborg Berggreen-Merkel. Unterstützt wird sie unter anderem von Uwe Hartmann als Leiter der Berliner Arbeitsstelle für Provenienzforschung, von Meike Hoffmann, die Projektkoordinatorin der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ an der Freien Universität Berlin ist, sowie dem Leiter der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturverluste, Michael Franz. Auch Shlomit Steinberg vom Israel Museum und Yehudit Schendar von der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem gehören dem international besetztem Expertenteam an. Die Einsetzung desselben wurde vom Bundesland Bayern und der Bundesregierung beauftragt. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Unterstützung der Augsburger Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen zur Herkunft der Kunstwerke aus Gurlitts Wohnung. Er hatte die Sammlung von seinem Vater geerbt.

Hildebrand Gurlitt war ein Kunsthändler, der im Auftrag von Hitler agierte. Die Sammlung galt als verschollen, bis sie von den Ermittlern in der Wohnung von Cornelius Gurlitt entdeckt wurde. Die Sicherstellung der Werke, welche zum Teil auf Leinwand verewigt wurden, nahm mehrere Tage in Anspruch. Sie ging vom 28. Februar bis 2. März 2012. Bekannt wurde sie erst im vergangenen Herbst. Bis dahin lebte Gurlitt zurückgezogen und widmete sich hauptsächlich der Erhaltung der Sammlung, ohne aber eigene Käufe zu tätigen. Im Sommer 2011 wurde vom Kölner Auktionshaus Lempertz das Werk „Löwenbändiger“ von Max Beckmann für 864.000 Euro versteigert. Den Verkaufserlös teilte Gurlitt im Nachhinein mit den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, da im Zuge der Herkunftsermittlung der Verdacht nahelag, dass jener das Werk aufgrund der Verfolgung durch die Nazis verkaufte.  

Bildquelle: © Tony Hegewald / Pixelio.de