Categories
Allgemein

Soviel Aufkleber auf der Autoheckscheibe ist erlaubt

Niklas fährt mit“, „Windelbomber“, „Abi 2012“, „I love FC Bayern München“ – was an Deutschlands Autoheckscheiben in Form eines Aufklebers prangt ist vielfältig. Von klein und relativ unauffällig in einer Ecke bis hin zur ganzen Scheibe einnehmend, die Deutschen sind in Sachen Aufkleberdesign überaus kreativ. Dabei muss man nicht einmal selber eine gute Idee haben, die von den Aufkleberherstellern angebotenen Exemplare sind vielfältig und es ist für jeden Geschmack etwas dabei. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht jeder Aufkleber wird gern auf der Heckscheibe gesehen. Dabei geht es nicht um die Aussagekraft desselben und es sind auch nicht unbedingt die anderen Verkehrsteilnehmer, die sich durch ihn gestört fühlen, auch die Ordnungshüter können ein gesteigertes Interesse daran haben. Übersteigt der Aufkleber die zulässige Größe droht Ärger mit dem Gesetz. Viele kaufen sich einen Aufkleber für die Heckscheibe oder lassen sich einen solchen anfertigen, ohne jegliche Hintergedanken. Sie wollen einfach nur ihr Auto verschönern, doch Verschönerungsmaßnahmen sind gleichzeitig oft ein Eingriff in die Verkehrssicherheit des Autos. So ist es auch bei einem Aufkleber. Ist dieser nämlich zu groß oder falsch platziert, ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt und dadurch das Unfallrisiko erhöht.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält dementsprechend genaue Regelungen, wie groß ein Autoaufkleber sein darf und wo er anzubringen ist. Nimmt der Aufkleber mehr als ein Viertel der Scheibenfläche in Anspruch oder ist über 0,1 Quadratmeter groß, benötigt der Fahrer des Pkw dafür eine Bauartgenehmigung. Diese Regelung ist identisch mit der Betriebserlaubnis von besonderen Felgen, Reifen oder anderen Bauteilen, welche die Sicherheit des Autos beeinträchtigen können beziehungsweise nicht ab Werk zugelassen sind. Die Genehmigung für den Aufkleber erhält man normalerweise beim Kauf dazu. Sie ist stets mitzuführen, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Wird man mit einem nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechenden Aufkleber an der Heckscheibe erwischt und kann die notwendige Erlaubnis nicht vorweisen, bekommt man zwar in der Regel eine Frist eingeräumt, dieselbe auf dem örtlichen Polizeirevier vorzuzeigen, tut man das aber nicht, droht tatsächlich die Stilllegung des Fahrzeuges.

Dabei ist es nicht nur die eingeschränkte Sicht nach hinten – sie kann durch einen rechten Außenspiegel kompensiert werden -, die ein Sicherheitsrisiko darstellt. Heckscheiben von Autos sind aus einem speziellen Sicherheitsglas hergestellt. Wenn sie brechen, tun sie das nicht wie eine andere Scheibe, sondern sie weisen ein besonderes Bruchverhalten auf. Ist nun ein Aufkleber auf der Scheibe angebracht, kann dieses Bruchverhalten negativ beeinflusst werden, was wiederum eine Gefahr für die Autoinsassen und auch eine mögliche Behinderung bei einer Rettungsaktion sein kann. Aufkleber verfügen zumeist über eine Folie, die sich über die gesamte Fläche zieht. Daher bricht das mit einem Aufkleber versehene Glas in manchen Fällen nicht wie vorgesehen. Ist es nach einem Unfall notwendig, durch die Heckscheibe in das Auto zu gelangen, lässt sich diese durch die vorhandene Folie nur schwer öffnen beziehungsweise entfernen. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte man beim Aufkleberkauf genau auf die Größe und die eventuell notwendige Genehmigung zum Aufbringen des Aufklebers achten. Auf keinen Fall darf sich der Aufkleber auf der Einfassung der Scheibe befinden und somit die Scheibe fest mit der Einfassung verbinden.

Bildquelle: © Daniel Rennen / Pixelio.de