In den letzten Monaten tauchte der Name Cornelius Gurlitt regelmäßig in den Medien auf. Seit im März 2012 mehr als 1.200 Bilder in der Schwabinger Wohnung des Kunstsammlers von der Augsburger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und später weitere Werke auf einem Anwesen in Salzburg entdeckt wurden, rissen die Meldungen zum sagenhaften Schwabinger Kunstfund nicht mehr ab. Vor Kurzem schien nunmehr endlich eine Einigung in dem Fall eingetreten zu sein: Gurlitt erhielt seine Sammlung unter der Maßgabe zurück, dass er die Gemälde, die unter dem Verdacht von NS-Raubkunst standen, freiwillig einem Expertenteam zur Erforschung der Herkunft der Bilder zur Verfügung stellte.
Seit der Beschlagnahme herrschte über diesen Schritt eine heiße Debatte. War er rechtens oder nicht? Immerhin ging der Beschlagnahmung der umfangreichen Kunstsammlung der Verdacht der Steuerhinterziehung voraus, unter dem Gurlitt einst in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten war. Im Zuge dessen wurde der Kunstschatz mit einem Wert von mehreren Millionen Euro in der Wohnung Gurlitts aufgefunden. Die Sicherstellung der Kunstwerke auf Leinwand nahm mehrere Tage in Anspruch. Fortan kämpfte der mittlerweile über 80-Jährige um die Rückgabe der Bilder.
Anfang Mai tauchte der Name Cornelius Gurlitt wiederum in den Medien auf. Im Alter von 81 Jahren war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, von dem er einst die Sammlung erbte, nach monatelanger schwerer Erkrankung am 6. Mai 2014 in München verstorben. Der Tod Gurlitts wirft wieder neue Fragen zum Verbleib der Kunstwerke auf. Fakt ist: Durch den Tod des Sammlers endet das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Das wurde bereits durch das bayerische Justizministerium kurz nach dem Bekanntwerden von Gurlitts Verscheiden mitgeteilt. Die Nachforschungen bezüglich der Herkunft der Bilder werden allerdings weitergehen.
Wer seine Sammlung erhält, das hat Gurlitt in einem notariell beglaubigten Testament festgelegt. Das Kunstmuseum Bern wurde von ihm als alleiniger Erbe bestimmt. Soweit schien also klar, was aus den über 1.500 Kunstwerken wird. Zum Nachlass von Gurlitt gehört aber nicht nur der als sensationell geltende Kunstschatz. Weiterhin sind Immobilien in Salzburg und München sowie eine nicht unbeträchtliche Geldsumme aus Gemäldeverkäufen der vergangenen Jahre vorhanden, die ebenfalls dem Kunstmuseum Bern zufallen.
Bevor das Testament eröffnet wird, muss das Nachlassgericht in Bayern erst einmal prüfen, ob es weitere Verfügungen gibt. Nach der Testamentseröffnung hat das Kunstmuseum Bern zudem die Möglichkeit, sechs Monate lang über die Annahme oder die Ablehnung des Erbes zu entscheiden. Bei einer Ablehnung wäre das Gericht verpflichtet, nach anderen Erben etwa Familienangehörigen zu suchen. Ein solcher hat sich schon jetzt gefunden. Ekkeheart Gurlitt lebt in Spanien und ist ein Großcousin des verstorbenen Cornelius Gurlitt. Er gab bekannt, dass er das Testament anfechten wolle, sobald dieses eröffnet wurde.
Für die Nachfahren der einst von den Nationalsozialisten enteigneten Kunstbesitzer dürfte das eine mit weitreichenden Konsequenzen behaftete Ankündigung sein. Eine Testamentsanfechtung würde einen jahrelangen Prozess bedeuten, an dessen Ende irgendwann einmal die Veröffentlichung des Testaments steht. Eine unzumutbare Verzögerung, wie einige der Betroffenen über ihr Anwälte ausrichten ließen. Letztere suchen bereits nach einer Lösung, wollen beispielsweise die Ausfuhr der Bilder nach Bern verhindern. Somit dürfte auch nach dem Tode Gurlitts dessen Kunstsammlung die Welt weiterhin beschäftigen.
Bildquelle: © Angela Parszyk / Pixelio.de