Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass die Verbraucher mehr Klarheit beim Kauf von Lebensmitteln fordern. So gaben 61 Prozent der Befragten an, dass sie sich bereits auf der Vorderseite der Verpackungen eine Zutatenliste wünschen, und sogar 78 Prozent möchten dort über das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert werden. Allgemein sprach sich die Mehrheit für Klarheit über die Herkunft der Produkte auf den Etiketten der Lebensmittel aus und das vordergründig bei tierischen Produkten. Den Wünschen der Verbraucher soll ab Dezember entsprochen werden, und zwar mit neuen Vorgaben, an die alle Lebensmittelhersteller künftig gebunden sind.
Im Rahmen der Umfrage ergab sich außerdem, dass 86 Prozent der Befragten auf dem Etikett ebenfalls Angaben zur Füllmenge finden möchten. 54 Prozent – das ist etwa jeder Zweite – möchte auf der Verpackung lesen können, wo genau das Produkt herkommt. Als Beispiele für die gewünschten Angaben wird etwa das Ursprungsland oder der Hinweis, dass die Ware „aus der Region“ kommt, genannt. Klaus Müller aus dem Vorstand des vzbv erklärt: „Der Verbraucher will auf einen Blick verstehen, was er kauft“: Aus diesem Grunde gehören wichtige Angaben zu Lebensmitteln „klar verständlich auf die Vorderseite“.
Rund 1.500 Personen nahmen an der Umfrage teil. 72 Prozent von ihnen sprachen sich dafür aus, die Lebensmittelhersteller zu genauen Angaben zur Herkunft zu verpflichten. Wird der Ursprung auf der Verpackung angegeben, steigert dies das Vertrauen in das Produkt bei 69 Prozent der Befragten. Ein eindeutiges Ergebnis, weshalb eine Forderung des Verbraucherverbands auf „eine einheitliche informative Herkunftskennzeichnung“ lautet. Eine solche war bislang nur für wenige Lebensmittel vorgesehen, beispielsweise für frisches Obst, Gemüse und Fleisch. Das ist aber nicht ausreichend. Besonders bei tierischen Produkten möchten die Verbraucher mehr Informationen, vor allem über der Herkunft.
Trotz umfassenderen Angaben dürfe allerdings das Etikett nicht unübersichtlich werden. Das mutet wie die Quadratur des Kreises an. Ein Etikett bietet nun mal nur ein begrenztes Platzangebot. Wie sollen alle gewünschten Angaben und das möglichst auch noch auf der Vorderseite drauf untergebracht werden? Am 13. Dezember 2014 tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass genauere Angaben auf dem Etikett zu erscheinen haben, jedoch müssen sie nicht unbedingt auf der Vorderseite platziert werden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Lebensmittelhersteller die Umsetzung der neuen Verordnung bewerkstelligt und ob damit tatsächlich die Wünsche der Verbraucher erfüllt werden.
Vor drei Jahren wurde ebenfalls das Portal lebensmittelklarheit.de gegründet. Es beschäftigt sich mit eben jener Problematik der Lebensmitteletiketten und dem damit verbundenen, häufig praktizierten Etikettenschwindel. Nach Meinung des stellvertretenden Geschäftsführers der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt, ist seit der Gründung des Portals nicht viel passiert. Vor allem der Umgang des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Bundesregierung mit der Problematik stößt ihm sauer auf: “Es ist der blanke Hohn, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt ein positives Fazit zieht. Ja, das Portal hat etwas bewegt – aber nein, das Ministerium hat kein Jota dazu beigetragen, die alltägliche Verbrauchertäuschung zu verhindern. Die Bundesregierung verschleppt seit Jahren die nötigen gesetzlichen Maßnahmen für ehrliche Etiketten und billigt damit die legale Täuschung der Kunden.” Harte Worte, aber vielleicht tritt mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) endlich die Wende ein?
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