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Mogelpackung des Jahres 2015 gewählt: Wenn Etiketten was anderes erzählen

714381_web_R_K_B_by_Denise_pixelio.de (2)Vom 4. bis 22. Januar rief die Verbraucherzentrale Hamburg zur Wahl der Mogelpackung des Jahres 2015 auf. Am Montag, dem 25. Januar, wurde der „Sieger“ bekanntgegeben. Insgesamt standen fünf Produkte zur Wahl. Das Rennen machte die Bebe Zartcreme von Johnson & Johnson. Mehr als 30 Prozent der Stimmen erhielt sie und dafür gab es mehrere Gründe.

Erst einmal wurde in den letzten drei Jahren drei Mal die Füllmenge in den verschiedenen Packungen verringert. Gab es anfangs noch Dosen mit 250 ml Inhalt, wurden später daraus 150 ml. Die 75 ml – Dosen wurden auf 50 ml reduziert, bei den 30 ml – Dosen kamen nur noch 25 ml hinein. An sich kein Grund zur Beanstandung, wenn gleichzeitig auch der Preis angepasst wird.

Hier allerdings war das Unternehmen eher spendabel als sparsam: In zwei Fällen blieben die Dosen gleich groß, sie wurden nur mit weniger Creme gefüllt. Für einen teureren Preis wurden aber letztendlich alle drei Dosen verkauft. Im Endeffekt ergab sich aus der Reduzierung der Füllmenge im Gleichschritt mit dem Anziehen der Preise eine bis zu 84-prozentige Preissteigerung.

Gemogelt wurde weiter bei den Etiketten. Dort tauchte nämlich plötzlich der Konservierungsstoff Phenoxyethanol auf. Bis dato kam die Bebe Zartcreme komplett ohne derartige Stoffe aus.

Geschummelt wird auch kräftig auf dem zweiten Platz, den sich mit 25,4 Prozent der Tassimo Latte macchiato classico von Jacobs Douwe Egberts sicherte. Der Ärger der Verbraucher ist hier ebenfalls berechtigt. Das Kaffeegetränk erlebte wie der Erstplatzierte eine Reduzierung der Füllmenge, zugleich ging die Qualität herunter. Anstelle von echter Milch ist nun eine Mischung aus verschiedenen Milchbestandteilen enthalten, die zudem nur mit dem Verdickungsmittel Gummi arabicum (E 414) zusammenhalten.

Dem drittplatzierten Heinz Curry Ketchup wurde gleichfalls eine Füllmengenreduzierung mit einer gleichzeitigen (wenn auch nur geringfügigen) Preiserhöhung zum Verhängnis. Bis zu 28 Prozent mehr muss der Verbraucher dafür zahlen. Über 20 Prozent der Abstimmungsteilnehmer hatten diesem Produkt ihre Stimme gegeben.

Für die viertplatzierte Zahnpasta Dentagard von Colgate Palmolive und den fünftplatzierten Herta Finesse Schinken von Nestlé sieht es zwar mit 11,2 Prozent beziehungsweise 10,6 Prozent etwas rosiger aus, doch schon allein die Nominierung für die Wahl zur Mogelpackung des Jahres sollte den Herstellern genug Anlass zum Nachdenken sein.

Bei der Zahnpasta muss man als Verbraucher schon sehr genau hinschauen, um eine Veränderung zu bemerken. Das Design der Tube ist das gleiche geblieben, die Rezeptur ebenfalls. Nur bei der Füllmenge stehen jetzt statt 100 nur noch 75 ml und diese ist nun auf der Rückseite der Tube aufgebracht. Das macht eine satte Preiserhöhung von über 30 Prozent, die sich ferner beim Herta Finesse Schinken ergibt.

Hier ging der Hersteller aber deutlich trickreicher vor. Im Gleichzug mit der Füllmengenreduzierung wurde auch der Preis gesenkt. Allerdings fiel die Preissenkung wesentlich geringer aus als die Verminderung der Füllmenge. Die Verbraucher haben es trotzdem bemerkt, wie die Verbraucherzentrale Hamburg anlässlich der enormen Beteiligung an ihrer Abstimmung feststellen konnte. Mit den über 26.000 Teilnehmern wurde eine sechs Mal größere Teilnehmerzahl gegenüber dem vergangenen Jahr erreicht.

Seit zehn Jahren führt die Verbraucherzentrale Hamburg nunmehr ihre Mogelpackungsliste, die mittlerweile 114 Seiten umfasst und in der schätzungsweise 1.000 Produkte verzeichnet sind. Die Liste kann im Internet eingesehen werden.

Bildquelle: © Denise / Pixelio.de

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Infos auf Etiketten: Die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist da!

87300_web_R_K_B_by_veit kern_pixelio.deDer 13. Dezember 2014 wurde von vielen Verbrauchern sehnlichst erwartet. Es ist der Tag, an dem die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft getreten ist. Ihr Versprechen: umfangreichere und verständlichere Informationen auf den Etiketten. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) spricht von „einem Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit“. Ob die Verbraucher das genauso sehen, wird wohl erst die Zukunft zeigen. Die Ansätze sind gut, aber Verbraucherschützer sehen trotz den neuen Regelungen immer noch viel zu viel Raum für Mogeleien.
Vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung führte das Bundesernährungsministerium eine Umfrage durch. Im Fokus derselben standen die Wünsche der Verbraucher, was diese auf dem Etikett lesen wollen. Am wichtigsten sind den Deutschen demnach die Zutaten, die regionale Herkunft, der Tierschutz und eine Produktion frei von Gentechnik. Weiterhin wird nach der Gesundheitswirkung und den Kalorien geschaut. Bei Produkten, die nicht regelmäßig oder das erste Mal gekauft werden, wird das Etikett sorgfältiger studiert. Bei den Dingen, die dagegen nahezu immer den Weg in den Einkaufskorb finden, wird dafür seltener oder gar nicht mehr darauf geschaut. Gelesen wird in der Regel im Supermarkt, zuhause bleibt das Etikett unbeachtet. Nach Lebensmittelskandalen lassen die Verbraucher zudem besondere Aufmerksamkeit walten und werfen lieber noch einmal einen Blick auf das Etikett.
Pizza wurde mit der Einführung des sogenannten Analogkäses zum Synonym für Etikettenschwindel. Ab sofort muss direkt aus dem Produktnamen ersichtlich sein, dass kein echter Käse auf der Pizza liegt, sondern ein Imitat aus Pflanzenfett. Die Angabe steht nun also auf der Vorderseite der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Produktnamens (wenn nicht in diesem enthalten) und in Buchstaben, deren Größe höchstens um ein Viertel geringer als die Buchstabengröße des Namens ausfallen darf. Auch aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügte Lebensmittel müssen künftig mit einem Hinweis versehen sein, dass sie aus Stücken zusammengesetzt wurden, selbst wenn sie den Anschein erwecken, natürlich so gewachsen zu sein.
Die neue Verordnung enthält ferner eine Vorgabe für eine Mindestgröße bei der verwendeten Schrift. Bei den Pflichtangaben wie dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den Zutaten müssen die einzelnen Buchstaben mindestens 1,2 Millimeter groß sein, bei kleineren Verpackungen mindestens noch 0,9 Millimeter. Das sehen Verbraucherschützer als zu klein an und fordern wenigstens zwei Millimeter. Dieses Maß entspricht der Buchstabengröße der meisten Zeitschriften und Zeitungen. Des Weiteren werden Vorgaben für Farben, Kontraste und Schriftarten gewünscht.
Vor allem bei Allergikern soll die neue Verordnung für einen besseren Schutz sorgen. Durch Fettdruck oder Unterstreichen sollen sie die 14 wichtigsten Allergieauslöser besser auf der Zutatenliste erkennen können. So gekennzeichnet werden beispielsweise Nüsse, Sellerie und Soja. Bei unverpackter Ware muss gleichfalls ein Hinweis auf derartige Bestandteile gegeben werden. Restaurants, Bäcker und Metzger dürfen das mündlich tun, auf Wunsch müssen sie allerdings eine schriftliche Dokumentation vorlegen können.
Die Allergikerkennzeichnungspflicht greift nicht bei einem „Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen“. Wer für die Weihnachtsfeier vom Sportverein einen Salat zubereitet oder zum Geburtstag einen selbstgebackenen Kuchen ins Büro mitbringt, braucht keine Kennzeichnung vorzunehmen. Wohltätigkeitsveranstaltungen, Zusammenkünfte auf lokaler Ebene und Märkte unterliegen ebenfalls nicht dem neuen Gesetz. Es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, sich vorab nach eventuell teilnehmenden Allergikern zu erkundigen.
Sofortige Veränderungen sind mit Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht zu erwarten. Die Händler dürfen den Abverkauf alter Verpackungen vornehmen. Einige Hersteller haben aber bereits vor dem Stichtag ihre Etiketten umgestellt.

Bildquelle: © veit kern / Pixelio.de

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Neue Etiketten vereinfachen die Überwachung der Kühlkette bei TK-Produkten.

645898_web_R_K_B_by_GG-Berlin_pixelio.deFisch, Geflügel und Fleisch, aber auch andere Lebensmittel, legen vom Erzeuger bis zum Verbraucher einen langen Weg zurück. Für eine längere Haltbarkeit ist das Tiefkühlen eine gängige Praxis. Es hält die Produkte frisch und sichert die Qualität. Das ist allerdings nur der Fall, solange die Kühlkette gut funktioniert und nicht unterbrochen wird. Kommt es zu einer Unterbrechung, leiden nicht nur Qualität und Frische des Produkts, im schlimmsten Falle ergeben sich für den Endverbraucher unkalkulierbar hohe, gesundheitliche Risiken. Die Kontrolle der Kühlkette gestaltet sich angesichts der zahlreichen Stationen, die die TK-Produkte durchlaufen, stellenweise schwierig. Zwar gibt es genaue Vorschriften, was die Herstellung, Lagerung und den Transport von tiefgekühlten Lebensmitteln betrifft, dennoch ist nicht immer deren Einhaltung gegeben.

Ein Unternehmen aus Bremerhaven hat jetzt zwei Etiketten entwickelt, die mit Hilfe eines Farbsystems die Überwachung des Produktionszyklus für alle Beteiligten wesentlich vereinfachen. Die Etiketten zeigen die Temperatur und den Sauerstoffgehalt der tiefgekühlten Lebensmittel an. Entstanden sind die sogenannten Smart Labels im Rahmen des Forschungsprojektes „IQ-FRESHLABEL“. Die Basis bilden Zeit-Temperatur-Indikatoren, kurz TTI genannt. Die Überwachung von Zeit und Temperatur mittels dieser Indikatoren und entsprechender Labels ist nicht neu, viele Möglichkeiten blieben aber bisher ungenutzt. Das Projekt beschäftigte sich mit der Entwicklung derartiger Etiketten speziell für den Einsatz bei Tiefkühlkost. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor verdorbenen Lebensmitteln.

Die optimale Lagertemperatur von Tiefkühlkost beträgt -18 °C. Dann sind die Produkte zwischen 18 und 24 Monaten haltbar. Schon eine geringfügige Erhöhung der Temperatur führt zu Einbußen bei der Qualität und das selbst, wenn die Lagertemperatur weiter unter dem Gefrierpunkt bleibt. Auch Beschädigungen der Verpackung beeinflussen Qualität und Haltbarkeit. Bereits ein kleines, kaum sichtbares Loch mit einem Durchmesser von 0,2 mm zieht eine Verringerung der Haltbarkeitsdauer um 26 Prozent nach sich. Ursache ist die Veränderung der Gasatmosphäre durch das Eindringen von Sauerstoff in die Verpackung. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde daher weiterhin ein Etikett entwickelt, welches die Sauerstoffkonzentration innerhalb der Verpackung überwacht. Treten Abweichungen auf, ist das ein Hinweis auf eine eventuelle Beschädigung. Das System basiert auf Lumineszenz-Technologie, ist günstig und zerstörungsfrei.

Die Smart Labels wurden an einer griechischen Kühlkette für Fischprodukte ausgiebig getestet und sind bereit für die Markteinführung. Zudem wurden Verbraucher, Lebensmittelhersteller und Einzelhändler in verschiedenen europäischen Ländern nach ihrer Meinung zur Nutzung der intelligenten Etiketten befragt. Das Feedback war mehrheitlich positiv. Über 2.500 Verbraucher schreiben Produkten mit einer TTI-Kennzeichnung eine bessere Qualität als indikatorlosen Produkten zu und erklärten sich damit einverstanden, für gekennzeichnete Lebensmittel 20 Cent mehr zu zahlen. Außerdem würde das Bewusstsein im Umgang mit Nahrungsmitteln gestärkt. Ferner ergebe sich aus der Verwendung von TTI-Etiketten eine Abfallreduzierung, die Verschwendung von Lebensmitteln werde eingeschränkt.

In den USA, der Schweiz und der Ukraine finden sich die Labels bereits deutlich sichtbar auf Tiefkühlprodukten. Ob es letztendlich zu einer großflächigen Einführung kommt, bleibt abzuwarten. Schließlich wird der Endverbraucher die Kosten tragen müssen. Auch wenn sich diese in der angeführten Befragung dafür ausgesprochen haben, kann die Bereitschaft für eine Kostentragung in der Praxis anders aussehen.

Das Forschungsprojekt zur Entwicklung der Smart Labels nahm seinen Anfang im August 2010 und endete im Januar 2014. Es wurde von der EU gefördert und bestand aus 17 Projektpartnern, die aus neun verschiedenen Ländern stammten.

Bildquelle: © GG-Berlin / Pixelio.de