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Etiketten auf Waren müssen in Nordrhein-Westfalen mehr als nur den Preis anzeigen

Ein kleines Etikett auf der Ware gibt Auskunft über den Preis. Das Preisetikett muss aber in Nordrhein-Westfalen über mehr informieren. Das Verbraucherschutzministerium, die Verbraucherzentralen und die Bezirksregierungen lassen zurzeit die korrekten Angaben auf den Preisschildern kontrollieren.

Beim Einkauf schaut man genau auf den Preis. Dieser ist oft durch ein kleines Etikett auf der Ware angebracht. Stellenweise stehen die Preise auch am Regal, in welchem die Ware untergebracht ist. In großen Discountern und Einkaufsmärkten wird auf eine Etikettierung heute weitestgehend verzichtet, da es bei den Massen an Produkten zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. In kleineren Läden aber gehört das Anbringen eines Etikettes immer noch zu den täglichen Pflichten des Verkaufspersonals. Dabei tragen jegliche Arten von Waren diese Etiketten und nicht nur Lebensmittel.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen muss neben dem Verkaufspreis ebenfalls der Grundpreis stehen. Zudem muss beides gut leserlich sein. Die Verbraucherzentralen, das Verbraucherschutzministerium und die Bezirksregierungen haben vereinbart, dass ab Januar 2012 die korrekten Auszeichnungen auf den Etiketten kontrolliert werden. Stimmt die Preisauszeichnung nicht, bekommt der Verkäufer eine Frist von vier Wochen zur Nachbesserung gesetzt. Verstreicht sie ungenutzt, kann ein Strafgeld bis zu 50.000 Euro verhangen werden.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind gleichzeitig auch für die Überprüfung der Etiketten verantwortlich. Derzeit finden in Hilden entsprechende Kontrollen statt. Vor einer solchen Kontrolle ist allerdings kein Ladeninhaber geschützt. Seit 2009 gelten für die Größe von Verpackungen keine Normen mehr. Der Hersteller entscheidet selbst, wie groß seine Verpackungen sind und was sie beinhalten.

Für den Kunden kann diese Praxis sehr irreführend sein. Wer schon einmal ein Müsli kaufen wollte oder eine Tüte mit Bonbons, weiß, was gemeint ist. Müsli wird beispielsweise in Kartons und in Tüten angeboten. Die Preise unterscheiden sich immens, ebenso wie der Inhalt. Hier muss man schon gut hinschauen, um den richtigen Griff zu tun und das geht nur, wenn man über den End- und den Grundpreis Informationen erhält. Man kann nämlich problemlos ein Kilogramm Müsli für zwei Euro bekommen, es gibt aber auch Müsli, wo man für ein halbes Kilogramm zwei Euro zahlt. Derartige Beispiele lassen sich bei Lebensmitteln beliebig nennen. Deshalb wird vermehrt bei Lebensmitteln auf die richtige Etikettierung geachtet.

Mit korrekten Etiketten soll der Verbraucher besser geschützt werden. Der Verkäufer kann sich ferner nicht vor der Haftung drücken, hat der Hersteller die Preisschilder mitgeliefert. Sind sie zu klein oder halten nicht die erforderlichen Informationen bereit, muss der Verkäufer mit eigenen Etiketten nachbessern.

Die Vorgaben für die Preisetiketten wurden nicht aus heiterem Himmel festgelegt. Viele Menschen beschweren sich über eine mangelhafte oder gar keine Auszeichnung der Waren. Vor allem zu kleine Schrift ist oft Anlass für eine Beschwerde. Gerade ältere Menschen haben große Schwierigkeiten mit dem Entziffern von Preisen und der Schrift auf Verpackungen. Sie können meist nur den Endpreis lesen, wissen aber nicht, welche Menge sie eigentlich für diesen bekommen. Ein Vergleich verschiedener Produkte wird für sie durch zu kleine Schrift auf Etiketten und Verpackungen unmöglich. So greifen sie zu Waren, die sie vom Preis oder der Menge her gar nicht haben wollten. Damit werden die Verbraucher benachteiligt. Ein Eingreifen der Verbraucherschützer musste über kurz oder lang passieren.

Aber auch auf gut lesbare Etiketten sollte man sich nicht verlassen. Es empfiehlt sich immer ein Blick auf die Angaben auf dem Etikett, einem eventuell auf dem Regal ausgezeichneten Preis und der Aufschrift auf der Verpackung zu werfen. Hier kann es nämlich ebenfalls zu Unstimmigkeiten kommen.

Bildquelle: © ro18ger / Pixelio.de