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Aufkleber

Unlauterer Wettbewerb durch Aufkleber am Briefkasten

Stein des Anstoßes war ein Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung/keine kostenlosen Zeitungen“. Ein Aufkleber also, der auf Tausenden von deutschen Briefkästen zu sehen ist. Aber neben der Aufschrift befand sich das Logo des Anzeigeblattes, welches die kostenlosen Aufkleber verteilt hatte. Damit sah es das Oberlandesgericht in Koblenz als erwiesen an, dass man gezielt Einfluss auf den Verbraucher nehmen wollte, indem man den Einwurf der Werbung von Konkurrenzunternehmen unterbindet und gleichzeitig durch das Logo die Zustellung des eigenen Produkts – ein regionales Anzeigeblatt – gewährleistete. Obwohl der Kunde eine freie Entscheidung über das Aufbringen des Aufklebers treffen konnte, handelt es sich bei dieser Vorgehensweise nach Ansicht des Gerichts um unlautere Werbung. Es untersagte daraufhin dem betroffenen Unternehmen für die Zukunft gleichgeartete Werbeanzeigen.

Geklagt hatten Herausgeber anderer kostenloser Anzeigeblätter der Region. Die Beklagte hatte im Mai vorigen Jahres in ihrem Blatt eine Anzeige in eigener Sache geschaltet. Es wurden kostenlose Aufkleber für Kundenbriefkästen in der oben bereits vorgestellten Aufmachung angeboten. Das Ziel der Aktion war für die Kläger offensichtlich: Man wollte die Mitbewerber aus den Briefkästen verbannen und nur das eigene Blatt darin wissen. Um das zu verhindern, beantragten die Kläger gegen den vermeintlichen Konkurrenten beim Landgericht Mainz den Erlass einer einstweiligen Verfügung, damit eine solche Werbung unterbunden werde. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Das Landgericht Mainz sah durch die Werbung keine gezielte Behinderung der Konkurrenten. Immerhin stand es dem Verbraucher frei, ob er den Aufkleber am Briefkasten anbringt oder nicht. Zudem sei lediglich eine optische Betonung des Produkts der Beklagten gegeben. Die Ansicht teilten die Kläger nicht und gingen gegen die Entscheidung in Berufung.

Mit Erfolg wie das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nun zeigt. Hier wertete man den Sachverhalt nämlich völlig anders. Die Kombination der Formulierung und des Logos des Anzeigenblattes richte sich eindeutig gegen die Mitbewerber und ziele auf deren Verdrängung ab. Die gleichen Chancen am Markt für kostenlose Anzeigeblätter werden durch die generelle Zustimmung oder allumfassende Ablehnung eines Einwurfs derselben bestimmt. Versucht nun ein Bewerber am Markt mit einem eigentlich ablehnenden Aufkleber den Einwurf aller Anzeigeblätter zu unterbinden, räumt aber durch sein eigenes Logo die Zustimmung für den Empfang des eigenen Blattes ein, verschafft er sich gegenüber den Mitbewerbern einen unrechtmäßigen Vorteil am Markt. Außerdem werden die Konkurrenzprodukte auf unbestimmte Zeit vom Verbraucher ferngehalten. Darin ist die Absicht der Werbeanzeige zu sehen. Eine bewusste Beeinflussung des Verbrauchers fand in dem Moment der Ablehnung der Konkurrenzprodukte statt. Die freie Entscheidung über die Benutzung des Aufklebers eignet sich nicht dazu, den Vorwurf der unlauteren Werbung zu entkräften.

Für den Verbraucher hat ein solches Urteil keine unmittelbaren Folgen. Er macht sich auf alle Fälle nicht strafbar, sollte er einen derartigen Aufkleber an seinem Briefkasten anbringen. Ob einem selbst ein Schaden entsteht, liegt im eigenen Ermessen. Fehlt einem etwas, sollte das eine oder andere kostenlose Anzeigeblatt nicht den Weg in den Briefkasten finden? Kann man dadurch beispielsweise keinen Preisvergleich in den regionalen Supermärkten vornehmen und auf Schnäppchenjagd gehen? Das sind Fragen, die jeder Einzelne persönlich für sich beantworten muss, falls sich ein solcher Aufkleber am Briefkasten befindet.
Bildquelle: © Joujou / Pixelio.de

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Poster

Die 179. Wiesn läuft – ein Poster machte schon im Vorfeld Lust auf einen Besuch

Das Münchner Oktoberfest ist das größte globale Volksfest. In diesem Jahr feiert es sein 179. Jubiläum. Begonnen hat es am 22. September, am 7. Oktober geht es wieder zu Ende. Man ist also schon mittendrin, hat aber trotzdem noch ausreichend Zeit, diese Riesengaudi mitzuerleben, so wie viele andere Menschen auch. Im letzten Jahr konnte das Fest 6,9 Millionen Besucher verbuchen. Auch 2012 möchte man einen neuen Besucherrekord aufstellen.

Nach dem Fest ist vor dem Fest. Die Vorbereitungen für die „Wiesn“ nehmen die Veranstalter ganzjährig in Anspruch. Dazu gehört unter anderem das Auswählen eines Motives für das Poster und dessen Druck. Seit 1952 veranstaltet die Bayerische Landeshauptstadt einen Oktoberfest-Plakatwettbewerb zur Gestaltung des offiziellen Postermotivs. Eine Jury wählt aus den eingegangenen Motiven das Beste aus. Der Sieger beziehungsweise die Siegerin werden in einer Veranstaltung gekürt und können sich über einen Geldpreis freuen.

Der Wettbewerb findet seit 2000 als geschlossener Wettbewerb statt. Das bedeutet, dass die teilnahmeberechtigten Personen direkt angeschrieben werden. Es handelt sich dabei um Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Grafik und Design.

Den aktuellen Wettbewerb richtete das Tourismusamt von München aus. Neun Teilnehmer/innen reichten 18 Entwürfe ein. Aus diesen wurde das Siegermotiv ausgewählt. Eine Einladung zur Teilnahme am Wettbewerb erhalten Preisträger des Wettbewerbes PlakaDiva. Er wird vom Fachverband Aussenwerbung e. V. ausgeschrieben und ist der führende Wettbewerb auf dem Gebiet der Out of Home-Werbung in Deutschland. Des weiteren werden auf Anregung des Tourismusamts außerdem die Münchner Design-Fachschulen und –Akademien angeschrieben, um sich am Wettbewerb zu beteiligen. Damit soll der Nachwuchs gefördert werden. Seit 2006 erhält dementsprechend die Akademie der Bildenden Künste München, die Hochschule München, die Blocherer Schule, Akademie an der Einsteinstraße U5 und die Städtische Berufsfachschule für Kommunikationsdesign (“Designschule München”) eine Einladung. Jeder Teilnehmer darf zwei Entwürfe einreichen. Für ihre Beteiligung erhalten die Wettbewerbsteilnehmer/innen ein Honorar von 500 Euro. Die eingesandten Entwürfe der Künstlerinnen und Künstler sowie verschiedener Agenturen, von denen die Jury nichts über den Einsender wusste, stammten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die drei besten Poster werden zusätzlich mit einem Preisgeld dotiert. Im aktuellen Wettbewerb erhielt der 1. Platz 2.750 Euro, der 3. Platz 750 Euro. Dem Siegermotiv wird große Ehre zuteil. Es ist weltweit auf 10.000 Plakaten zu sehen. Zudem werden mit ihm 100.000 Prospekte in deutsch, englisch und italienisch gedruckt. Der seit 1978 jedes Jahr neu gefertigte, offizielle Serienmaßkrug trägt ebenfalls das preisgekrönte Motiv. Ferner bekommen Lizenznehmer vom Tourismusamt das Plakatmotiv zu Vermarktungszwecken zur Verfügung gestellt.

Das Rennen beim diesjährigen Wettbewerb machte Björn Maier aus München. Er entwarf ein Poster, welches die fünf typischen Wiesnsymbole zeigt. Sie werden von einem fröhlichen Kind in die Höhe geworfen. Einen zweiten Platz gab es nicht, dafür aber zwei dritte Plätze, die an Mattea Stahl von der Designschule München und an die Münchnerin Daniela Kohl gingen.

Das Oktoberfest hat inzwischen auf dem ganzen Globus diverse Nachahmer. Die Chinesen feiern das zweitgrößte Oktoberfest mit etwa drei Millionen Besuchern in Qingdao, Kanada kann in der Stadt Kitchener bei seinem Fest mit ungefähr 700.000 Besuchern pro Jahr aufwarten und in Blumenau/Brasilien kommt man auf rund 600.000 Menschen, die das Oktoberfest feiern.

Bildquelle: © Maren / Pixelio.de